Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

1. Schadstoffsammelstelle


Die angelieferten Sonderabfallmengen auf der Schadstoffsammelstelle betrugen im Jahr 2001  176.000 Kg im Vergleich zu 180.000 Kg im Jahr 2000.

Davon stammten 16.300 Kg aus der Anlieferung von Kleinmengen aus Gewerbebetrieben, die gemäß Gebührensatzung gesondert abgerechnet wurden.

 

Zum 01.01.2002 trat die Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung –AVV) in Kraft. Diese Verordnung ersetzt die bisherige Verordnung zur Einführung des Europäischen Abfallkatalogs sowie die Verordnung zur Bestimmung von besonders überwachungsbedürftigen Abfällen (BestbüAbfV).

 

Die teilweise geänderten Abfallbezeichnungen erforderten eine Umschlüsselung des Annahmekatalogs der in der Genehmigung der Schadstoffsammelstelle aufgeführten Abfallarten (s. Anlage 1).

 

Mit In-Kraft-Treten der Abfallverzeichnis-Verordnung änderte sich auch bei einigen Abfallarten die Überwachungsbedürftigkeit.

So werden inzwischen bestimmte Abfallarten als besonders überwachungsbedürftig eingestuft. Dies gilt für folgende Abfallarten, die auf der Schadstoffsammelstelle angenommen werden:

 

Abfallcode

Bezeichnung gem. AVV

Interne Bezeichnung

 

16 02 11*

gebrauchte Geräte, die teil- und vollhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe enthalten

Kühlgeräte aus dem Gewerbe

16 02 13*

Gefährliche Bestandteile enthaltende gebrauchte Geräte mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 02 09 bis 16 02 12 fallen

Elektronische Geräte aus dem Gewerbe (z.B. Monitore)

20 01 23*

gebrauchte Geräte, die Fluorkohlenwasserstoffe enthalten

Kühlgeräte aus dem Privatbereich

20 01  35*

gebrauchte elektrische und elektronische Geräte mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 21* und 20 01 23* fallen

Elektronische Geräte aus dem Privatbereich (z.B. Fernsehgeräte)

17 06 05*

asbesthaltige Baustoffe

Asbestzementplatten, Eternit

 

Diese genannten Abfälle werden gemäß Nachweisverfahren als besonders überwachungsbedürftige Abfälle entsorgt.

 

Die Einsammlung der Elektrogeräte erfolgt gemäß Drittbeauftragung durch die Fa. Mohr: Gemäß Schreiben vom 15.01.01 (s. Anlage 2) wurde für die genannte Firma eine Befreiung von der Nachweisführung bei der zuständigen Behörde beantragt.

 

2. Hausabfall:

 

A)Restabfall:       Die Restabfallmengen sind im Jahr 2001 auf 10.957 Jahrestonnen gefallen. Dies entspricht eine Reduzierung um ca. 2% bezogen auf die Durchschnitts­menge je Einwohner. Mit 150,2 Kg Abfall/Einwohner und Jahr ist in Norder­stedt bezogen auf das Durchschnittsgewicht jetzt ein sehr niedriger Wert im Vergleich zum Landesdurchschnitt von 203 Kg/a (Datengrundlage von 1998)  erreicht worden. Die Entwicklung dieser Mengen, insbesondere im Hinblick auf die Einführung neuer Behältergrößen, bleibt abzuwarten.

 

B)Bioabfall:          Mit 5.693 Tonnen getrennt erfasster Bioabfälle im Jahr 2001 wurde die Vorjahresmenge von 5.697 Tonnen wieder erreicht.

Die Qualität des angelieferten Abfalls wurde bis auf wenige Ausnahmen von der Kompostierungsanlage als gut bezeichnet. Vereinzelte Probleme gab es im mehrgeschossigen  Wohnungsbau.

 

Die nachfolgende Grafik verdeutlicht, dass sich die Bioabfallerfassung seit Einführung der

Biotonne im Jahr 1996 bei einem Anschlussgrad von ca. 60% und annähernd 5.700 Tonnen erfasster Jahresmenge auf konstantem Niveau befindet.

 

 

 

3. Gewerbeabfall

 

Die Abfallmengen der Stadt Norderstedt im Bereich der Gewerbeabfallentsorgung zur Entsorgung angedienten Abfälle ist im Jahr 2001 im Vergleich zu 2000 annähernd gleich geblieben. ( siehe Abb. )

Trotz der konstanten Abfallmenge ist der Umfang der zu erstellenden Gebührenbescheide um ca. 4% gestiegen.

Wie bereits in den Jahren zuvor werden auch 2001 für alle betroffenen Norderstedter Gewerbebetriebe  die gemäß Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz geforderten Abfallbilanzen erstellt und verschickt.

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4. Straßenkehricht und Sielrückstände

 

2001 wurden insgesamt 1.581 Tonnen Kehrgut und Sielrückstände gemäß Vertrag verwertet.

Dies verursachte insgesamt Entsorgungskosten in Höhe von 136.640 DM.

Die Deponierung der gleichen Abfallmenge hätte Kosten von DM 414.000 verursacht. Wie die nachfolgende Grafik zeigt, haben sich die jährlichen Mengen erheblich reduziert. Dies ist größtenteils auf Veränderungen im Winterdienst (Einsatz von Feuchtsalz) zurückzuführen.

 

Die Entsorgung von Kehrgut und Sielrückständen wurde für das Jahr 2002 bundesweit ausgeschrieben. Mit Beginn des Jahres 2002 ist jetzt eine Firma in Wischhafen mit der Entsorgung beauftragt worden. Die genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen und angewandten Verwertungsverfahren wurden vor Auftragserteilung geprüft.

 

5. Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb

 

Am 08.Juli 2001 fand die Wiederholungsprüfung für die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb statt.

Mit dem erfolgreichen Abschluss dieser jährlich vorgeschriebenen Überprüfung der Zertifizierung ist das Betriebsamt berechtigt, weiterhin das Gütesiegel Entsorgungsfachbetrieb zu führen. ( s. Anlage 3 ).

Abweichungen wurden keine festgestellt. Im Bereich der Schadstoffsammelstelle wurden Empfehlungen ausgesprochen.

Die notwendige Anpassung des Zertifizierungsumfanges aufgrund der Einführung der Abfallverzeichnis- Verordnung sind umgesetzt worden. 

 

6. Abscheideranlagen der Bauhöfe Friedrich-Ebert-Straße 76 /Falkenhorst

               

Die Entsorgung des Schlammfanges der Abscheideranlagen des Bauhofes Friedrich-Ebert-Straße 76 über einen  Schlammentwässerungscontainer hat sich auch im Dauerbetrieb bewährt.

Mit der vorgeschriebenen Kontrolle der Abscheideranlage durch hierfür speziell eigens geschultes Personal des Bauhofs und der damit bedarfsgerechten Entsorgung der Schlammfänge über den beschafften Schlammentwässerungscontainer ist jetzt das Optimum bzgl. einer möglichen Kostenreduzierung erreicht.

 

7. Wertstofferfassung:

 

Bezüglich der Daten über die Wertstofferfassung sowie detaillierter Statistiken der im Stadtgebiet Norderstedt erfassten Abfallmengen wird auf die gesonderte Berichtsvorlage verwiesen.

 

[Die genannten Anlagen sind der Niederschrift als Anlage 10 beigefügt!]