Sitzung: 26.03.2002 Stadtvertretung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: JA-Stimmen:20 NEIN-Stimmen:19 Enthaltungen:0
Vorlage: B02/0095.2
Herr
Kühl stellt für die SPD-Fraktion folgenden Ergänzungsantrag:
Die
Vorhaben des Vermögensplanes
Haushaltsstelle |
Maßnahme |
Ansatz |
6308.96019
000 9 |
Stonsdorfer
Weg |
511,3
T€ / 632 T€ |
6308.96045
000 4 |
Alter
Heidberg/Langenharmer Weg |
130,0
T€ / 200 T€ |
6308.96032
000 1 |
Kielortring |
61,4
T€ |
6308.96033
000 9 |
Kielort |
76,4
T€ |
2113.96000
000 1 |
Erneuerung
Schulhof Hauptschule
Falkenberg |
71,6
T€ |
werden
bezüglich der Kostenanteile für Baumaßnahmen (Ausführung) mit einem
Sperrvermerk gem. § 9 GemHVO ausgestattet. Die anteiligen Planungskosten sind
von der Sperre – entsprechend dem Wortlaut des § 9 GemHVO – ausgenommen. Die
jeweiligen Anteilshöhen sind dem Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr in
seiner nächsten Sitzung mitzuteilen. Die Durchführung der Planungsarbeiten sind
Bestandteil des Berichtswesens 2002.
Abstimmung
zum Ergänzungsantrag: 20 Ja-, 19 Nein-Stimmen - angenommen
Beschluss:
1.
Haushaltssatzung
Es
wird folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Haushaltssatzung
der Stadt Norderstedt für das Haushaltsjahr 2002
Aufgrund
der §§ 77 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom
26.03.2002
und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung
erlassen:
§ 1
Der
Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2002 wird
1.
im Verwaltungshaushalt |
|
|
|
in der Einnahme auf |
147.355.900,00 EUR |
in der Ausgabe auf |
147.355.900,00 EUR |
und |
|
2.
im Vermögenshaushalt |
|
|
|
in der Einnahme auf |
23.968.300,00 EUR |
in der Ausgabe auf |
23.968.300,00 EUR |
|
|
festgesetzt |
|
§ 2
Es
werden festgesetzt:
1.
der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen |
auf 4.449.500,00 EUR |
davon innere Darlehen 0 EUR |
|
2.
der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen |
auf 7.242.600,00 EUR |
3. der Höchsbetrag der Kassenkredite |
auf 8.000.000,00 EUR |
§ 3
Die
Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1.
Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe
(Grundsteuer A) 250
v. H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 260
v. H.
2.
Gewerbesteuer 400 v. H.
§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und
außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung
oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84
Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 25.000 EUR. Die Genehmigung der
Stadtvertretung gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist
verpflichtet, seine Entscheidungen dem jeweils zuständigen Fachausschuß und dem
Ausschuß für Finanzen, Werke und Wirtschaft vierteljährlich zu berichten.
§ 5
Für die nach Anlage ... zum Haushaltsplan im
Verwaltungshaushalt nach § 15 Abs. 2 GemHVO gebildeten Budgets gelten folgende
Regelungen:
(1)
Die Ausgaben eines Budgets mit Ausnahme der
Ausgaben der Gruppierungsnummern
660 (Verfügungsmittel), 680 (Abschreibung) und 685 (Verzinsung des
Anlagekapitals)
sind gegenseitig deckungsfähig.
(2)
Die Ausgaben eines Budgets mit Ausnahme der
Ausgaben der Gruppierungsnummern
660 (Verfügungsmittel), 673 (Innere Verrechnungen), 680
(Abschreibungen),
685 (Verzinsung des Anlagekapitals) sind gemäß den Budgetregeln
der Stadt
Norderstedt (siehe Vorbericht) übertragbar.
§ 6
(1)
Die
Inanspruchnahme der gegenseitigen Deckungsfähigkeit von Personal- und
Sachmitteln
ist nur zulässig unter Beachtung
folgender Grundsätze:
-
Die
Inanspruchnahme darf nicht zur Erreichung von Zielen genutzt werden, die von
den zuständigen Fachausschüssen, dem Ausschuß für Finanzen, Werke und
Wirtschaft, dem Hauptausschuß oder Stadtvertretung inhaltlich oder angesichts
der Mittelanforderung abgelehnt worden sind.
-
Die
Inanspruchnahme darf bei den belasteten Ausgabekategorien nicht zu späteren
Mehrbedarfen führen
-
Die
Inanspruchnahme zugunsten der Personalausgaben darf nicht für die Begründung
eines unbefristeten oder über das Haushaltsjahr hinaus wirkenden
Beschäftigungsverhältnisses von zusätzlichem Personal genutzt werden
-
Die
Inanspruchnahme zugunsten der Sachausgaben darf ausschließlich für
Ausgabezwecke eingesetzt werden, die dem Verwaltungshaushalt zuzuordnen sind.
Für außer- und überplanmäßige Ausgaben im Vermögenshaushalt dürfen
Personalmittel nur zur Deckung der zu erhöhenden Zuführung an den
Vermögenshaushalt herangezogen werden, soweit der Betrag von 1.500 EUR im
Einzelfall nicht überschritten wird. Gleichartige Projekte mit höherem
Wertansatz sind im Vorwege dem zuständigen Fachausschuß und dem Ausschuß für
Finanzen, Werke und Wirtschaft zur Beschlußfassung vorzulegen.
-
Die
Inanspruchnahme der gegenseitigen Deckungsfähigkeit von Personal- und
Sachausgaben ist den Fachausschüssen im Rahmen der regelmäßigen Berichte
schriftlich und im Rahmen der Sitzungsfolge mündlich mitzuteilen
(2)
Die
Deckungsreserve Personalausgaben (Titel 9100.47000) ist von der gegenseitigen
Deckungsfähigkeit der Personal- und Sachausgaben ausgenommen.
(3)
Der
Hauptausschuß ist über die Inanspruchnahme der Deckungsreserve Personalausgaben
unter der Darlegung der Gründe unverzüglich zu unterrichten.
Die
kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am erteilt.
Norderstedt,
den
2.
Investitionsprogramm
Das
dem Haushaltsplan beigefügte Investitionsprogramm für die Jahre 2002 - 2005
wird gem. § 83 Abs. 3 GO beschlossen.
Abstimmung:
mit 20 Ja-Stimmen 19 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen mehrheitlich beschlossen
Protokollauszug:
Amt 20