Sitzung: 18.03.2002 Hauptausschuss
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: M02/0143
Frau
Peihs hat im Hauptausschuss vom 04.02.2002 unter TOP 10.12 gefragt, unter
welchen Bedingungen das Gewerbeaufsichtsamt die Verlängerung der Genehmigung
zum Betrieb des Bistros in der Rathauspassage erteilt hat.
Nachdem
dem Betreiber im Juli 2001 der bestehende Vertrag zunächst zum 31.01.2002 gekündigt
wurde, hatte das Ordnungsamt eine vorläufige Erlaubnis bis zum Ablauf des
Vertrages erteilt. Eine endgültige Erlaubnis konnte wegen einer nicht
erledigten Auflage nicht erteilt werden.
Da
die Nutzung der Räume durch die Stadt Norderstedt nicht am 01.02.2002 erfolgen
konnte, wurde dem Betreiber eine Vertragsverlängerung bis zum 31.12.2002
angeboten. Das für die nicht erledigte Auflage zuständige Veterinäramt des
Kreises Segeberg hat gleichzeitig auf die Durchsetzung der Auflage für einen
derart befristeten Zeitraum verzichtet. Das Ordnungsamt hat daher auf Antrag
des Betreibers am 31.01.2002 eine bis zum 31.12.2002 befristete endgültige
Erlaubnis erteilt.
Frau
Peihs fragt nach, was unternommen wird, um die Räume anderweitig zu nutzen.
Der
Bürgermeister beantwortet die Frage direkt.
Protokollauszug:
Amt 32