Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Frau Peihs hat im Hauptausschuss vom 04.02.2002 unter TOP 10.12 gefragt, unter welchen Bedingungen das Gewerbeaufsichtsamt die Verlängerung der Genehmigung zum Betrieb des Bistros in der Rathauspassage erteilt hat.

 

Nachdem dem Betreiber im Juli 2001 der bestehende Vertrag zunächst zum 31.01.2002 gekündigt wurde, hatte das Ordnungsamt eine vorläufige Erlaubnis bis zum Ablauf des Vertrages erteilt. Eine endgültige Erlaubnis konnte wegen einer nicht erledigten Auflage nicht erteilt werden.

 

Da die Nutzung der Räume durch die Stadt Norderstedt nicht am 01.02.2002 erfolgen konnte, wurde dem Betreiber eine Vertragsverlängerung bis zum 31.12.2002 angeboten. Das für die nicht erledigte Auflage zuständige Veterinäramt des Kreises Segeberg hat gleichzeitig auf die Durchsetzung der Auflage für einen derart befristeten Zeitraum verzichtet. Das Ordnungsamt hat daher auf Antrag des Betreibers am 31.01.2002 eine bis zum 31.12.2002 befristete endgültige Erlaubnis erteilt.

 

Frau Peihs fragt nach, was unternommen wird, um die Räume anderweitig zu nutzen.

Der Bürgermeister beantwortet die Frage direkt.

 

Protokollauszug: Amt 32