Sitzung: 18.03.2002 Hauptausschuss
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Frau
Hahn fragt:
Vor
einigen Jahren erhielt die Feuerwache Glashütte einen Parkstreifen von dem
benachbarten städtischen Grundstück.
Das
städtische Grundstück wurde mittlerweile verkauft. Das Grundstück wird
gewerblich genutzt und nach Augenschein verfügt es über keine Parkplätze. Es
werden die Parkplätze der Feuerwache benutzt.
Frage
an die Bauaufsicht:
Hat
der Eigentümer Stellplätze nachgewiesen?
Ist
sichergestellt, dass das Grundstück ordnungsgemäß vermessen und ohne
Parkstreifen veräußert wurde?
-
Erklärung
dazu: Das Grundstück ist teilweise eingezäunt, nur zu dem Parkstreifen ist die
Grundstücksgrenze unklar und der Zaun nicht gezogen.
Wie
wird die Verwaltung sicher stellen, dass ausschließlich die Feuerwache die ihr
zugesagten Flächen für ihren Bedarf - speziell bei Einsätzen - nutzen kann?
Protokollauszug:
Amt 60