Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Frau Hahn fragt:

 

Vor einigen Jahren erhielt die Feuerwache Glashütte einen Parkstreifen von dem benachbarten städtischen Grundstück.

 

Das städtische Grundstück wurde mittlerweile verkauft. Das Grundstück wird gewerblich genutzt und nach Augenschein verfügt es über keine Parkplätze. Es werden die Parkplätze der Feuerwache benutzt.

 

Frage an die Bauaufsicht:

Hat der Eigentümer Stellplätze nachgewiesen?

Ist sichergestellt, dass das Grundstück ordnungsgemäß vermessen und ohne Parkstreifen veräußert wurde?

-          Erklärung dazu: Das Grundstück ist teilweise eingezäunt, nur zu dem Parkstreifen ist die Grundstücksgrenze unklar und der Zaun nicht gezogen.

 

Wie wird die Verwaltung sicher stellen, dass ausschließlich die Feuerwache die ihr zugesagten Flächen für ihren Bedarf - speziell bei Einsätzen - nutzen kann?

 

Protokollauszug: Amt 60