Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Frau Kühl spricht die Irritationen an, die bei der Einbringung des Dringlichkeitskeitsantrages der SPD-Fraktion in der Sitzung der Stadtvertretung am 26.03.2002 aufgetreten waren. Herr Paustenbach hatte den Antrag eingebracht und Frau Schön sollte als zweite Rednerin die Dringlichkeit begründen. Die Bürgervorsteherin hatte die zweite Wortmeldung nicht zugelassen.

 

Obwohl es bisher geduldet wurde, dass der/die Antragsteller/in auch die mündliche Begründung zur Dringlichkeit mit vorgetragen hat, muss in diesem strittigen Fall auf die Geschäftsordnung der Stadtvertretung verwiesen werden. In §13 (3) heißt es: ”Die Dringlichkeit ist von der Antragstellerin/vom Antragsteller im Antrag zu erläutern.” Um zukünftig Irritationen zu vermeiden, wird bei der nächsten Überarbeitung der Geschäftsordnung der Text an dieser Stelle überarbeitet.