Sitzung: 15.04.2002 Ältestenrat
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Frau
Kühl spricht die Irritationen an, die bei der Einbringung des
Dringlichkeitskeitsantrages der SPD-Fraktion in der Sitzung der Stadtvertretung
am 26.03.2002 aufgetreten waren. Herr Paustenbach hatte den Antrag eingebracht
und Frau Schön sollte als zweite Rednerin die Dringlichkeit begründen. Die
Bürgervorsteherin hatte die zweite Wortmeldung nicht zugelassen.
Obwohl
es bisher geduldet wurde, dass der/die Antragsteller/in auch die mündliche
Begründung zur Dringlichkeit mit vorgetragen hat, muss in diesem strittigen
Fall auf die Geschäftsordnung der Stadtvertretung verwiesen werden. In §13 (3)
heißt es: ”Die Dringlichkeit ist von der Antragstellerin/vom Antragsteller im
Antrag zu erläutern.” Um zukünftig Irritationen zu vermeiden, wird bei der
nächsten Überarbeitung der Geschäftsordnung der Text an dieser Stelle
überarbeitet.