Sitzung: 20.03.2002 Ausschuss für Umweltschutz
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: JA-Stimmen:6 NEIN-Stimmen:4 Enthaltungen:0
Vorlage: M02/0150
Die Genehmigung einer Veranstaltung
erfolgt unter den folgenden Prämissen:
1.
Ordnungsrechtliches
Genehmigungsverfahren
Für die ordnungsrechtliche
Genehmigung ist generell das Ordnungsamt zuständig. Von dort wurde das
gesetzlich vorgeschriebene Stellungnahmeverfahren eingeleitet, das eine
Beteiligung der Polizei, der Bauaufsichtsbehörde, der Verkehrsaufsicht, des
Teams Verkehrsflächen, des Kreisveterinäramtes und der Gemeindefeuerwehr
vorsieht.
Der Rücklauf der letzten
Stellungnahmen wird Ende März 2002 erwartet.
2.
Flächennutzung
Insbesondere im Außenbereich
ist neben der ordnungsrechtlichen Genehmigung die Nutzung der Fläche insgesamt
zu beurteilen. Das Team Natur und Landschaft hat in diesem Fall die Untere
Naturschutzbehörde des Kreises Segeberg und das Forstamt beteiligt.
Nach einer zunächst
positiven Stellungnahme hat die Untere Naturschutzbehörde aufgrund von
Informationen des BUND Ortsgruppe Norderstedt e.V. im Sinne des
Amphibienschutzes zusätzliche Auflagen für die Durchführung der Ausstellung
erteilt. Die Auflagen werden in die Genehmigung aufgenommen. Der Veranstalter
ist hierüber bereits informiert. Das Schreiben nebst Lageplan ist in der Anlage
beigefügt. Grundsätzliche Bedenken seitens des Forstamtes liegen nicht vor,
vorausgesetzt die Abstandsflächen zum Waldgebiet werden wie geplant
eingehalten.
Über die weiteren
Entwicklungen des Stellungnahmeverfahrens wird die Verwaltung den Ausschuss
informieren.
Protokollauszug:
Abtl. 106