Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: JA-Stimmen:6 NEIN-Stimmen:4 Enthaltungen:0

Die Genehmigung einer Veranstaltung erfolgt unter den folgenden Prämissen:

 

 

1.        Ordnungsrechtliches Genehmigungsverfahren

 

Für die ordnungsrechtliche Genehmigung ist generell das Ordnungsamt zuständig. Von dort wurde das gesetzlich vorgeschriebene Stellungnahmeverfahren eingeleitet, das eine Beteiligung der Polizei, der Bauaufsichtsbehörde, der Verkehrsaufsicht, des Teams Verkehrsflächen, des Kreisveterinäramtes und der Gemeindefeuerwehr vorsieht.

 

Der Rücklauf der letzten Stellungnahmen wird Ende März 2002 erwartet.

 

 

2.        Flächennutzung

 

Insbesondere im Außenbereich ist neben der ordnungsrechtlichen Genehmigung die Nutzung der Fläche insgesamt zu beurteilen. Das Team Natur und Landschaft hat in diesem Fall die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Segeberg und das Forstamt beteiligt.

 

Nach einer zunächst positiven Stellungnahme hat die Untere Naturschutzbehörde aufgrund von Informationen des BUND Ortsgruppe Norderstedt e.V. im Sinne des Amphibienschutzes zusätzliche Auflagen für die Durchführung der Ausstellung erteilt. Die Auflagen werden in die Genehmigung aufgenommen. Der Veranstalter ist hierüber bereits informiert. Das Schreiben nebst Lageplan ist in der Anlage beigefügt. Grundsätzliche Bedenken seitens des Forstamtes liegen nicht vor, vorausgesetzt die Abstandsflächen zum Waldgebiet werden wie geplant eingehalten.

 

 

Über die weiteren Entwicklungen des Stellungnahmeverfahrens wird die Verwaltung den Ausschuss informieren.

 

 

Protokollauszug:

 

Abtl. 106