Sitzung: 20.03.2002 Ausschuss für Umweltschutz
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: M02/0155
Dem
Ausschuss für Umweltschutz ist in der Sitzung am 17.10.2001 die
Beschlussvorlage
B
01/0467 Gebührenkalkulation 2002/2003 und Erlass einer 5.Nachtragssatzung zur
Beitrags- und Gebührensatzung über die Abwasserbeseitigung der Stadt
Norderstedt vorgelegt worden.
Sowohl
1.) eine 2-jährige Abwassergebühr (1,86 € für
2002 und 2003 statt bisher 1,91 €) als auch
2.) ein Antrag der SPD auf Vorlage einer 1-jährigen
Gebührenkalkulation (1,77 € für das
Jahr 2002 und 1,96 für 2003)
sind
zu 1.) mit den Stimmen einer Partei und
zu 2.) mit den Stimmen von zwei Parteien abgelehnt
worden.
Es
ist in diesem Zusammenhang nicht korrekt, die Verwaltung für die entstandene
Pattsituation verantwortlich zu machen.
Grund
für den Vorschlag der Verwaltung, erstmalig eine 2-jährige Gebührenkalkulation
vorzulegen, war die Überlegung, im Jahr 2003 einen Gebührenanstieg
der Abwassergebühr ggü. einer üblichen einjährigen Kalkulation um 11 %
zu vermeiden.
Die
Verwaltung hat die Rechtsabteilung um Stellungnahme zur Frage der zeitnahen
Verrechnung von Überschüssen gebeten.
Nach
Eingang der erbetenen Stellungnahme wird zur nächsten Sitzung des
Umweltausschusses am 17.04.02 erneut eine rechtskonforme Gebührenkalkulation
zur Beschlussfassung vorgelegt.
Protokollauszug:
Amt 70