Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Dem Ausschuss für Umweltschutz ist in der Sitzung am 17.10.2001 die Beschlussvorlage

B 01/0467 Gebührenkalkulation 2002/2003 und Erlass einer 5.Nachtragssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung über die Abwasserbeseitigung der Stadt Norderstedt vorgelegt worden.

 

Sowohl

1.) eine 2-jährige Abwassergebühr (1,86 € für 2002 und 2003 statt bisher 1,91 €) als auch

 

2.) ein Antrag der SPD auf Vorlage einer 1-jährigen Gebührenkalkulation (1,77 € für das
     Jahr 2002 und 1,96 für 2003
) sind

 

zu 1.) mit den Stimmen einer Partei und

 

zu 2.) mit den Stimmen von zwei Parteien abgelehnt worden.

 

Es ist in diesem Zusammenhang nicht korrekt, die Verwaltung für die entstandene Pattsituation verantwortlich zu machen.

 

Grund für den Vorschlag der Verwaltung, erstmalig eine 2-jährige Gebührenkalkulation vorzulegen, war die Überlegung, im Jahr 2003 einen Gebührenanstieg der Abwassergebühr ggü. einer üblichen einjährigen Kalkulation um 11 % zu vermeiden.

 

Die Verwaltung hat die Rechtsabteilung um Stellungnahme zur Frage der zeitnahen Verrechnung von Überschüssen gebeten.

 

Nach Eingang der erbetenen Stellungnahme wird zur nächsten Sitzung des Umweltausschusses am 17.04.02 erneut eine rechtskonforme Gebührenkalkulation zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

 

 

Protokollauszug: Amt 70