Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Der Ausschuss für Umweltschutz bat das Betriebsamt in seiner 40. Sitzung/VIII am 20.02.2002, Punkt 3.3, um Bereitstellung der Musterentwässerungssatzung des Abwasser-Zweckverbandes Pinneberg, sowie einer Liste der Grenzwertverstöße gemäß Tertialbericht 03/2001 des Betriebsamtes.

Das Betriebsamt stellt dem Umweltausschuss hiermit die gewünschten Unterlagen zur Verfügung. (Die Anlagen: Musterentwässerungssatzung und Auflistung der Grenzwertverstöße 2001 befinden sich an der Vorlage M 02/0152)

 

Frau Hahn bittet bis zur nächsten Sitzung zu klären, was in der Auflistung die Aussage "Vorbehandlung = undefiniert" bedeutet.

 

Antwort der Verwaltung:

Dieses Feld dient der Definition einer evtl. vorhandenen Vorbehandlungsanlage für Abwässer. Die Dokumentation der Grenzwertüberschreitungen erfolgt zur Zeit ohne die Eintragung von Daten in diesem Datenfeld. Im Indirekteinleiterkataster sind alle Vorbehandlungsanlagen enthalten und bei Bedarf auch über eine gesonderte Auswertung zu ermitteln.

 

 

 

Protokollauszug: Amt 70