Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Auf Grundlage des Beschlusses der Stadtvertretung zur Neustrukturierung der Jugendarbeit vom 02.09.1997 wurden mit den Kirchengemeinden Schalom und Harksheide-Falkenberg 1998 Verträge abgeschlossen, die deren Leistungen zur Wahrnehmung von Aufgaben im Bereich der Jugendsozialarbeit sowie die Aufteilung der finanziellen Lasten dafür regeln. Diese Verträge laufen am 31.12.2002 aus.

Die Verwaltung hat mit beiden Partnern Vertragsverhandlungen aufgenommen.

Beide Vertragsseiten signalisierten Interesse an der Fortsetzung  der Arbeit und entsprechenden Folgeverträgen (Bericht im Ausschuss für junge Menschen am 17.10.2001, TOP 11.10).

 

Beide Vertragsseiten vereinbarten über ihre Arbeit dem Ausschuss für junge Menschen zu berichten. Die Berichte im Ausschuss für junge Menschen erfolgten am 20.03.2002 (Jugendarbeit in der Region Harksheide) bzw. sind für die Sitzung am 17.04.2002 (Projekt LichtBlick der Kirchengemeinde Vicelin / Schalom) vorgesehen.

 

Das Amt für junge Menschen hat die Verhandlungen bislang mit folgenden Eckpunkten geführt:

-          die Leistungen der Träger bleiben weiter ausgerichtet an den 5 von der Stadtvertretung beschlossenen Grundsatzzielen der Jugendarbeit;

-          die Träger leisten mit ihrem Angebot einen aktiven und initiativen Beitrag zur Kooperation mit anderen Jugendhilfe- und Jugendbildungsträgern, hier insbesondere den Schulen, im Stadtteil;

-          die Besetzung der für die Leistungen erforderlichen Stellen erfolgt durch den Träger;

-          der bisherige Pauschalzuschuss bleibt unberücksichtigt der Tarifsteigerungen und zusätzlicher Anforderungen und Leistungen in gleicher Höhe erhalten (bisher: KG Schalom: 130.380 €, KG Harksheide-Falkenberg: 391.650 €).

-          die Vertragslaufzeit beträgt wieder 5 Jahre.

 

Die Verhandlungen sind an einem Punkt angelangt, an dem eine Grundsatzentscheidung des Ausschusses für junge Menschen über den Rahmen der finanziellen Beteiligung der Stadt Norderstedt erforderlich ist.

 

Zu letzterem ist auf folgende Problemstellungen hinzuweisen.

·         Mit der Regionalisierung verbunden war, pro Region nur eine Sozialpädagogenstelle einzurichten, alle übrigen Stellen für ErzieherInnen auszuweisen. Dies wurde im Stellenplan der Stadt Norderstedt für die 4 städtischen Regionen umgesetzt. Wenn dies nun auch konsequent für die Region Harksheide verfolgt werden soll, hat dies - da die beim Träger angestellte Leitung Sozialpädagogin ist - Auswirkungen sowohl auf das Budget (bisher wurde für 2 Sozialpädagogenstellen in Trägerschaft der Kirchengemeinde ein erhöhter Budgetansatz - € 6.000,- im Jahr - anerkannt) als auch auf die von der Stadt Norderstedt an die Kirchengemeinde abgeordnete Sozialpädagogenstelle.

·         Der Träger hat im Rahmen seines Berichts im Ausschuss für junge Menschen am 20.03.2002 auf die Erfordernisse neuer Aufgaben, hier insbesondere der Jugendsozialarbeit im Bereich des B 202, hingewiesen. Dies verband er mit dem Wunsch nach mehr Personal und entsprechend erhöhtem Budget. Verwaltungsseitig wird darauf verwiesen, dass andere Wege, dem Bedarf Rechnung zu tragen auch sein könnten:

Þ      Eine Umstrukturierung von Aufgaben, um Ressourcen frei zu bekommen für neue Leistungen

Þ      Das Einwerben von Drittmitteln für neue Aufgaben

Þ      Eine stärkere Kooperation mit der angrenzenden Region Friedrichsgabe (diese nimmt den Schwerpunkt "Aussiedler" wahr und hat von daher einen gewachsenen Bezug zu den Jugendlichen im Neubaugebiet. Mit ihren drei Stellen stößt sie hier allerdings an sehr enge Grenzen)

Þ      Eine Ausklammerung der Entscheidung zu neuen Aufgaben im Vertrag, bis deren Finanzierung und sonstige Rahmenbedingungen (hier: z.B. räumliche Unterbringung) gesichert ist.

 

Angestrebt ist, die Vertragsverhandlungen vor den Sommerferien zum Abschluss zu bringen, um den Trägern bzgl. Ihrer Personalplanungen noch den entsprechenden Handlungsspielraum zu lassen.

 

Eine Grundsatzentscheidung auf der Basis des hier aufgezeigten Sachstands ist deshalb spätestens im Mai erforderlich.

Die Verwaltung wird dazu nach der Grundsatzerörterung im Ausschuss eine entsprechende Beschlussvorlage erarbeiten.

 

 

 

Herr Nicolai erläutert das Zustandekommen der Vorlage.

 

Im Anschluss daran beantwortet die Verwaltung verschiedene Fragen der Ausschussmitglieder.

 

Es besteht Einvernehmen darüber, dass der Kreis mit in das zukünftige Vertragswerk einbezogen werden soll. Weiterhin sollte versucht werden, die Ost-West-Integration einzubeziehen und darüber Drittmittel in das Projekt einzubringen.

 

Es besteht Einvernehmen im Ausschuss für junge Menschen, dass die Verträge und die erfolgreiche Arbeit fortgesetzt werden sollen.

 

Die Verwaltung wird gebeten, eine Beschlussvorlage für Mai / Juni 2002 zu erstellen, in dem inhaltliche und finanzielle Vereinbarungen festgelegt werden (Alternativvorschläge).