Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Seit Anfang dieses Jahres wird ein sprunghafter Anstieg der Nachfrage an Plätzen für Kindertagesstätten beobachtet. Dies wird u.a. an einer entsprechenden Verlängerung der Wartelisten, an einer Zunahme der Kostenausgleichverfahren (Bericht im Ausschuss für junge Menschen am 06.03.2002) sowie in vermehrten Elterngesprächen deutlich, in denen diese gegenüber allen Ebenen der Verwaltung auf die Dringlichkeit einer Versorgung mit einem Kindertagesstättenplatz hinweisen.

 

Als im Jahre 1990 beschlossene Versorgungsziele, die mit dem Kreis Segeberg im Rahmen der Jugendhilfeplanung abgestimmt sind, sollen versorgt werden:

-          im Bereich der unter dreijährige Kinder (= 3 Jahrgänge) 15 % mit einem Krippenplatz,

-          im Bereich  der Kinder ab 3 Jahre bis zum Schuleintritt (= 3,5 Jahrgänge) 73,5 % mit einem Kindergartenplatz,

-          im Bereich der Kinder im Grundschulalter (= 4 Jahrgänge) 15% mit einem Hortplatz.

 

Momentan beträgt die Versorgung

-          im Krippenbereich 5,6 %,

-          im Kindergartenbereich 75,3%,

-          im Hortbereich 14,2 %. 

Auch unter Berücksichtigung einer weiteren gewissen Bedarfsdeckung durch kindergartenähnliche Einrichtungen z.Zt.

-          0% im Krippenbereich, 

-          6,5 % im Kindergartenbereich

-          1,5 % Hortbereich

sowie durch Tagespflege

-          1% im Krippenbereich,

-          0,6% im Kindergartenbereich

-          0,3% im Hortbereich

hat sich die Nachfragesituation verschärft.

 

Nach Beendigung der Übergangsregelung besteht seit 01.01.1999 ein Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz an 5 Tage pro Woche für 4 Stunden pro Tag. Durch ihn entwickelt sich bei den Eltern mehr und mehr die Vorstellung, dass ihr Kind spätestens ab dem dritten Geburtstag mindestens 5 mal  4 Stunden wöchentlich im Kindergarten betreut wird oder bei Berufstätigkeit und/oder Alleinerziehung entsprechend länger. Insbesondere im laufenden Jahr zeigen immer mehr Eltern und besonders zugezogene Familien gegenüber den Sachbearbeiter/innen der Abt. 402 Unverständnis darüber, dass es keine 100%ige Versorgung  gibt und keine Plätze für sie vorgehalten werden. Um allen Kindern im Alter von 3 Jahren bis Schuleintritt ein Betreuungsangebot zu ermöglichen, wären  zusätzlich 570 Plätze erforderlich.

 

Etwa einmal im Monat sind Schreiben des Kreises Segeberg zu bearbeiten, die von der Stadt Norderstedt die bedarfsgerechte Unterbringung von Kindern in Norderstedter Kindertageseinrichtungen fordern. Dazu kommen zunehmend Einzelgespräche, in denen die jeweiligen Eltern oder Elternteile die Folgen der persönlich erlebten Mangelsituation (z.B. keine Arbeitsaufnahme möglich) deutlich machen.

 

Auch wenn die Zahlen der Warteliste als “ weich” zu werten sind (keine verbindliche An-, Ab- und/oder Rückmeldungsregelungen, Mehrfachnennungen, Zu-, Wegzüge), weisen sie momentan (=Aufnahme 2002 erwünscht und gleichzeitig ist das entsprechende Alter für die jeweilige Betreuungsform erreicht) einen erheblichen Nachfrageüberhang auch für das Kindergartenjahr 2002/2003 aus. Allein für die städtischen Einrichtungen stehen auf der Warteliste (Mehrfachanmeldungen bleiben weitgehend unberücksichtigt):

Krippe    78 Kinder,

Kiga       280 Kinder halbtags  

223 Kinder ganztags

Hort        73 Kinder                  

 

Auch der Anstieg der Kostenausgleichsfälle von 5 im Jahre 2001 auf 20 im laufenden Jahr 2002 (die finanziellen Auswirkungen lassen sich derzeit nicht beziffern) sind Ausdruck von sich entwickelnden Kapazitätsengpässen bei der Versorgung mit Krippen- und Kindergartenplätzen. Ob im Hortbereich bei erfolgreichem Verlauf der geplanten Pilotprojekte an den Grundschulen ein zusätzlicher Nachfrageschub erfolgt, bleibt abzuwarten.   

 

Auf dem Hintergrund des für Norderstedt geplanten Bevölkerungswachstums bei gleichzeitig rückläufigen Geburten  sind - mit dem Kreis abgesprochen - in seiner Kindertagesbedarfsplanung bis 2005 weitere zu schaffende Plätze im Krippen-, Kindergarten- und Hortbereich anvisiert.

Insgesamt wurde für das Jahr 2005 ein zusätzlicher Betreuungsbedarf von ca. 200 Krippenkindern, ca. 100 überwiegend vormittags zu betreuenden Kindergartenkinder und 70 überwiegend teilzeit zu betreuenden Grundschulkindern zugrundegelegt. Durch flexible Gruppenbelegung (gleichzeitige Aufnahme von Krippen-, Kindergarten- und Hortkindern) wären hier interne Verschiebungen, die dann versorgte Kinderzahl annähernd dem Bedarf entsprechend, möglich.

 

In der Investitionskostenplanung der letzten Jahre war der Neubau von drei weiteren Kindertageseinrichtungen vorgesehen, um einerseits der Nachfrage im Bereich der Krippen-, Kindergarten- und Hortbetreuung zu entsprechen,  andererseits gleichzeitig keine Überkapazitäten zu schaffen und private Betreuungsinitiativen nicht überflüssig zu machen.

In der Finanzplanung sind dafür zu berücksichtigen:

-          Investitionskosten (pro Platz einmalig ca. 7000 €)

-          Folgekosten (jährlich ca. 6.600 € als städtischer Zuschuss für einen Ganztagsplatz, ca. 65% für einen Halbtagsplatz) albtags)HalbtagsHalbtagsHalbtags

 

Zwischenfazit:

Das bisherige Versorgungsziel im Kindergartenbereich (73,5% von 3,5 Jahrgängen) ist auf dem Hintergrund des Rechtanspruchs auf einen Kindergartenplatz eher zu niedrig.

Es zeigt sich dringender Handlungsbedarf sowohl hinsichtlich einer kurzfristigen als auch einer mittel- und langfristigen Erweiterung der Betreuungskapazitäten, um dem Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz zu entsprechen und ein mehr bedarfs- und nachfragegerechtes Angebot im Krippen- und Hortbereich zu erreichen.

Eine deutliche Unterversorgung im Verhältnis zur Bedarfsabfrage, erst recht zu den 1990 festgelegten Versorgungszielen, besteht im Krippenbereich.

Ein von der EU angestrebter Versorgungsgrad von 90% im Elementarbereich sowie 33 % im Krippenbereich (s. Anlage) scheint dem tatsächlichen Bedarf – zumindest für die 3-6jährigen – eher zu entsprechen.

 

Vorschläge für eine Änderung der Nachfragesituation:

 

Neben der angedeuteten - aus bedarfsplanerischer Sicht wünschenswerten - Realisierung der Standorte (Möhlenbarg oder alternativ, B173 West, B176) ist zu prüfen, wie und in welchem Umfang der beschriebene Nachfrageüberhang kurz-, mittel- und langfristig, reduziert werden kann.

 

Kurzfristig:

  • Weitere Waldkindergartengruppe(n)

 

  • Weitere Gruppen in bestehenden Einrichtungen (evt. als Außengruppe) eröffnen; (Räumlichkeiten evt. anmieten)

 

  • Steigerung der Tagespflegestellen etwa durch besondere Werbemaßnahmen in Absprache mit dem Verein Tagespflege und nach erfolgter Zustimmung durch den Kreis

 

  • Sofern pädagogisch vertretbar, befristete Überbelegung (max. 10%, soweit zulässig) der bestehenden Gruppen. “Verfügungsgewalt” besteht allerdings nur für die städtischen Kindertageseinrichtungen.

Aufgrund der Vertragssituation mit nichtstädtischen Trägern besteht keine Handhabe eine Erhöhung über die Regelgruppengröße hinaus (Gespräche bei 95% Auslastung vereinbart) bei ihnen durchzusetzen. Eine “Kommunalisierung” nichtstädtischer Träger (d.h. administrative Trägerschaft bei der Stadt, inhaltlich, pädagogische Verantwortung beim bisherigen Träger) könnte hier die Handlungsmöglichkeiten für die Stadt verbessern. 

 

·         Weitere Steigerungen im Bereich der Kostenausgleichsfälle (etwa Zahlungen an Hamburg)

 

Mittel- und langfristig:

  • Ausweitung des Platzangebotes durch Realisierung von mindestens drei (geplanten) Neubauten (eine Maßnahme –B-173 West, Verein der Kinder wegen-  ist bereits in der konkreteren Vorplanung); keine Zuschüsse von Land und/oder Kreis zu erwarten

 

  • Weitere Gruppen in bestehenden Einrichtungen als An- oder Umbau; keine Zuschüsse von Land und/oder Kreis zu erwarten

 

 

 

Die aktualisierte Wartelistensituation der städtischen Kindertagesstätten mit Stand 17.04.2002 wird dem Protokoll als Anlage 2 beigefügt.

 

Herr Nicolai erinnert daran, dass der Verein der Kinder wegen eine neue Kindertagesstätte im B 173 West bekommen wird und damit als Folge die städt. Einrichtung Storchengang die Krippengruppen.

Weiterhin wird die Kirchengemeinde Vicelin-Schalom zum neuen Kindergartenjahr (ab 01.08.2002) anbieten, eine weitere Gruppe im Elementarbereich zu schaffen. Dieses bringt ungefähr 18 - 20 Plätze zusätzlich.

 

Der Ausschuss ist mehrheitlich der Auffassung, dass vorrangig im Bereich der 3 - 6 -jährigen etwas getan werden muss, um zumindest den Rechtsanspruch der Eltern zu decken.

Weiterhin erörtert der Ausschuss einvernehmlich, dass auch nichtstädtische Träger an der Steigerung von Plätzen beteiligt werden sollen und nicht lediglich die Stadt Norderstedt.

 

Die Verwaltung wird aufgrund der vorgelegten Situation beauftragt, mit den nichtstädtischen Trägern in Kontakt zu treten, um gemeinsam nach Lösungen zu suchen, dem Bedarf kurzfristig gerecht zu werden. Dabei sollen auch folgende Möglichkeiten angedacht werden: Erhöhung der Platzzahlen, kurzfristige Möglichkeiten zum Bilden von neuen Gruppen, z.B. Waldkindergärten.

Weiterhin soll die aktuelle Bedarfsentwicklung in das städtische Berichtswesen aufgenommen werden und im Ausschuss für junge Menschen in der nächsten Sitzung über die Ergebnisse der geführten Gespräche berichtet werden.

 

Der Ausschuss für junge Menschen bittet darum, diesen TOP als ständigen Besprechungspunkt auf die Tagesordnung zu setzen.