Beschluss: noch nicht festgelegt

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Der Ausschussvorsitzende hat die Verwaltung gebeten, eine Chronologie zur verläßlichen Halbtagsgrundschule seit dem Beschluss der Stadtvertretung vom 10.07.2001 zu erstellen, aus der insbesondere die Positionen von Kreis und Land hervorgehen.

 

Im Folgenden wird die Chronologie von dem Beschluss der Stadtvertretung zur Einführung der verlässlichen Halbtagsgrundschule bis zum gegenwärtigen Stand der Entwicklung der betreuten Grundschule aufgezeigt.

 

10.07.01

Die Stadtvertretung beschließt: “ Die Stadt Norderstedt wird aufgefordert, gemeinsam mit Vertretern von Stadt, Kreis und Land ein Konzept zu erarbeiten mit dem Ziel, Grundschülern ein angemessenes und verlässliches Schul- und Betreuungsangebot zu ermöglichen.

Die Stadtvertretung erklärt ausdrücklich die Bereitschaft, sich im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten an einer flächendeckenden Einführung der verlässlichen Halbtagsschule im Stadtgebiet zu beteiligen.”

09.01

Erste Informationsgespräche mit Vertreter/innen von Kreis und Land und Vereinbarung, zu dem Thema ein gemeinsames Gespräch zu führen (Bericht Ausschuss für junge Menschen am 17.10.2001, TOP 11.3)

15.11.01

Gemeinsames Gespräch Stadt, Kreis, Land. Die Vertreterin des Landes erklärt dabei, dass die generelle Einführung eines Halbtagsgrundschule gemäß dem Hamburger Modell derzeit nicht zur Diskussion steht. Denkbar wäre aber beispielsweise die Durchführung eines Pilotprojektes mit einer (möglichst kleinen) Grundschule (Bericht im Ausschuss fjM am 21.11.01, TOP 11.1, Anlage 4).

11-12.01

Bildung eines Arbeitskreises (AK) zur Erarbeitung eines Konzeptes zur Umsetzung der verlässlichen Halbtagsgrundschule als Pilotprojekt (Bericht Ausschuss f. j. M. am 05.12.2001, TOP 7.2)

10.01.02

Vertreter des Kreises Segeberg äußert sich dahingehend, dass eine Förderung der Horte bei Integration in verlässliche Halbtagsgrundschule formell nicht möglich ist (Bericht Ausschuss f. j. M am 16.01.2002, TOP 9.1, Anlage 3)

23.01.02

Abstimmung des AK mit dem Land über Fördermöglichkeiten und Voraussetzungen für Angebot der betreuten Grundschule (Bericht Ausschuss f. j. M am 06.02.2002, TOP 7.3, Anlage 3)

14.02.02

Entwicklung von Modellen zur betreuten Grundschule im AK (Bericht Ausschuss f. j. M am 06.03.2002, TOP 6.4, Anlage 5)

20.02.02

Zusammenfassende Präsentation der Ergebnisse der Verhandlungen mit Kreis und Land sowie der grundsätzlichen Überlegungen des Aks zur Umsetzung von Pilotprojekten an 2 Norderstedter Grundschulen (Ausschuss f. j. M, TOP 5, Anlage 1); Beschluss des Ausschusses: "Abschließend bedankt sich der Ausschuss fjM bei der Verwaltung für die bisher geleistete Arbeit in diesem Bereich, bittet weiterhin um laufende Informationen aus den bestehenden Arbeitsgruppen (Protokolle, Fragebögen usw.) und äußert einvernehmlich die Bitte, das Projekt auf der Grundlage des vorgestellten Konzeptes weiter zu verfolgen und dabei die Schulgemeinschaften einzubinden und die notwendigen schulaufsichtlichen Genehmigungen einzuholen."

01.03.02

Schreiben an Bildungsministerium, bei der Planung der Lehrstundenkontingenten den Mehrbedarf für Pilotprojekte zu berücksichtigen.

20.03.02

Sachstandsbericht (Vorlage M02 / 0161), ausführliche Beantwortung offener Fragen und Definition des derzeit entwickelten Angebotes als “Betreute Grundschule” (Ausschuss f. j. M, TOP 8, Anlage 3)

21.03.02

Schreiben an Landrat mit der Bitte um den Einsatz von Mitarbeitern aus Horten in Pilotprojekte ohne Reduzierung der Personalkostenzuschüsse zu tolerieren.

 

Zur Sitzung des Ausschusses für junge Menschen am 17.04.2002 sind als Vertreterin des Landes Frau Kohrs-Heimann, sowie der Schulrat, Herr Jürgensen, eingeladen, um die Positionen des Bildungsministeriums sowie des Kreises darzustellen und mit den Mitgliedern des Ausschusses die Möglichkeiten der verlässlichen Halbtagsgrundschule in Norderstedt zu erörtern.

Der Schulrat wurde um eine schriftliche Stellungnahme zum Konzept allgemein sowie insbesondere zu Fragen der Unterrichtshoheit gebeten.

 

 

 

 

 

Herr Nicolai begrüßt die anwesenden Vertreter der Grundschulen sowie den Schulrat Herrn Jürgensen vom Kreis Segeberg und erläutert die Vorlage sowie das vorgesehene Prinzip der verläßlichen Halbtagsgrundschule. Herr Bertram berichtet, dass die zu diesem TOP eingeladene Frau Kohrs-Heimann abgesagt hat. Der Ausschuss bedauert dieses außerordentlich, da insbesondere die Haltung des Landes zu diesem Thema abgefragt werden sollte.

Es sollte nicht wie in Hamburg aussehen, wo eine kostenneutrale Lösung mit einer erheblichen Mehrbelastung der LehrerInnen durchgeführt wurde. Auf Ebene des Landes (Ministerin Ute Erdsiek-Rave) wurde bereits angedeutet, dass keine weiteren Planstellen für das Projekt verläßliche Halbtagsgrundschule geschaffen werden.

 

Der Ausschuss diskutiert die Problematik und stellt verschiedene Fragen an Herrn Jürgensen und die Verwaltung. Dabei wird u.a. berichtet, dass auf die entsprechenden Anträge das Land geantwortet hat (Anlage 1), der Kreis eine Mitteilung für nach dem 22.04.2002 in Aussicht gestellt hat.

 

Herr Jürgensen erläutert, dass nach § 5 Schulgesetz (SchulG) weitergehende Betreuungsangebote freiwillig sind und ohne Verknüpfung zum übrigen Schul- und Unterrichtsvormittag (außer evtl. Angebote der Hausaufgabenhilfe). Eine Bezuschussung der Betreuungsangebote ist nach einer entsprechenden Richtlinie des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur möglich. Die Anträge sind bis zum 31.05.2002 an das Land zu stellen.

 

Herr Jürgensen bedauert mitteilen zu müssen, dass in absehbarer Zeit keine zusätzlichen Lehrerstunden für das Konzept der verläßlichen Halbtagsgrundschule bereitgestellt werden können.

Der Schulrat bedankt sich bei der Stadt Norderstedt für die gewissenhafte Unterstützung der schulischen Belange, obwohl diese eigentlich auf Landesebene angesiedelt sind. Er bittet, dieses Engagement weiterhin für die Projekte zu zeigen.

 

Im Projekt der betreuten Grundschule würden pro Baustein ca. 20 Kinder die Kostendeckung sicherstellen. Frau Menzzer fragt, wie damit umgegangen würde, wenn diese Zahl an Kindern nicht erreicht würde. Könnte es passieren, dass einige Bausteine garnicht zustande kommen? Oder dass ein erhöhtes Entgelt für die einzelnen Angebote von den Eltern gefordert würde? Gibt es eine Aussage von der Politik, dass die Kosten über den Haushalt der Stadt Norderstedt getragen werden?

 

Bis Ende Mai soll eine verbindliche Aussage der Eltern vorliegen, dass sie bei Zustandekommen der gewählten Bausteine diese auch tatsächlich belegen. Eine entsprechende Auswertung durch das Fachamt soll dem Ausschuss vorgelegt werden.

 

Frau Diercks fragt, ob es bereits Auswahlkriterien zur Vergabe der Bausteine gibt und wenn, dann sollten diese so gestaltet sein, dass die Vergabe möglichst auf Schulebene zu regeln sei. Die Verwaltung antwortet, dass noch keine Kriterien festgelegt worden sind und der Wunsch der Schule berücksichtigt wird.

Der Ausschuss geht davon aus, dass die Leiterinnen der Einrichtung in Absprache mit der Verwaltung die Kriterien festlegen.

 

Der Ausgleich überbelegter Bausteine kann nur dann über die Unterbelegung anderer Bausteine erfolgen, wenn dazu die räumlichen und personellen Möglichkeiten gegeben sind.

 

Der Ausschuss für junge Menschen ist zuversichtlich, dass die angedachten Pilotprojekte Niendorfer Straße und Pellwormstraße wie geplant nach den Sommerferien gestartet werden können. Weiterhin spricht sich der Ausschuss dafür aus, dass an dem Beschluss der Stadtvertretung vom 10.07.2001 festgehalten werden soll.

Der Ausschuss erbittet, die zuständige Referentin des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur, Frau Zähle, zur nächsten Sitzung zu diesem Thema einzuladen.