Sitzung: 18.04.2002 Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Herr
Seevaldt gibt für das Amt für Finanzen den folgenden Bericht.
Frau
Strommer fragt an, ob die Verwaltung von allen Unternehmen, die für die Stadt
Norderstedt tätig sind, einen Freistellungsauftrag für die Bauabzugssteuer
erhalten hat.
Die
Anfrage wird wie folgt beantwortet:
Am
07.12.2001 ist das Gesetz zur Eindämmung der illegalen Betätigung im Baugewerbe
vom 30.08.2001 in Kraft getreten. Ziel dieses Gesetzes ist es, durch die
Einführung einer Quellensteuer der Schwarzarbeit in der Baubranche
entgegenzuwirken. Ab 01.01.2002 haben unternehmerisch tätige Auftraggeber von
Bauleistungen im Innland einen Steuerabzug von 15 % der Gegenleistung für
Rechnung dass die Bauleistung erbringenden Unternehmens vorzunehmen, wenn
nicht eine gültige (vom zuständigen Finanzamt des Leistenden ausgestellte)
Freistellungsbescheinigung vorliegt oder bestimmte Freigrenzen nicht
überschritten werden.
In
diesem Zusammenhang wird berichtet, dass alle erforderlichen
Freistellungsbescheinigungen vorliegen.