Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Herr Seevaldt gibt für das Amt für Finanzen den folgenden Bericht.

 

Frau Strommer fragt an, ob die Verwaltung von allen Unternehmen, die für die Stadt Norder­stedt tätig sind, einen Freistellungsauftrag für die Bauabzugssteuer erhalten hat.

 

Die Anfrage wird wie folgt beantwortet:

 

Am 07.12.2001 ist das Gesetz zur Eindämmung der illegalen Betätigung im Baugewerbe vom 30.08.2001 in Kraft getreten. Ziel dieses Gesetzes ist es, durch die Einführung einer Quellen­steuer der Schwarzarbeit in der Baubranche entgegenzuwirken. Ab 01.01.2002 haben unter­neh­merisch tätige Auftraggeber von Bauleistungen im Innland einen Steuerabzug von 15 % der Gegenleistung für Rechnung dass die Bauleistung erbringenden Unternehmens vorzu­nehmen, wenn nicht eine gültige (vom zuständigen Finanzamt des Leistenden ausgestellte) Freistellungsbescheinigung vorliegt oder bestimmte Freigrenzen nicht überschritten werden.

 

In diesem Zusammenhang wird berichtet, dass alle erforderlichen Freistellungsbescheini­gungen vorliegen.