Sitzung: 18.04.2002 Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: JA-Stimmen:9 NEIN-Stimmen:2 Enthaltungen:0
Vorlage: B02/0188
Der
Ausschuss diskutiert die Vorlage.
Danach
wird über die in Punkt 2 und 4 veränderte und unter Fortfall von Punkt 5
modifizierte Beschlussvorlage abgestimmt.
Die
Stadt Norderstedt strebt auf der Grundlage der Vereinbarung der
Mobilfunkbetreiber und den kommunalen Spitzenverbänden vom 05.07.2001 eine
einvernehmliche Absprache mit den Mobilfunkbetreibern hinsichtlich der
Antennenstandorte an. Im Abstimmungsverfahren – im Vorwege und gegebenenfalls
in einem erforderlichen baurechtlichen Genehmigungsverfahren – sind dabei
folgende Prüfungs- und Ausschlusskriterien zu Grunde zu legen:
- Keine Standorte von
Mobilfunkanlagen innerhalb eines Vorsorgeradius von 200 m um Schulen und
Kindergärten, ausgenommen vorhandene Anlagen und deren Auf/Nachrüstung;
- Standorte für
Mobilfunkanlagen sind weiterhin so zu wählen, dass der größtmögliche Abstand
zu den Aufenthaltsorten von Menschen im Rahmen der Möglichkeiten erreicht
wird.;
- keine Standorte von
Masten in naturräumlich sensiblen und das Landschaftsbild prägenden
Bereichen;
- keine Masten und
Antennen in Bereichen und auf Gebäuden, durch die eine erhebliche
Beeinträchtigung des Ortsbildes entsteht.
Die
Vorlage wurde mit 9 Ja-Stimmen 2 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen mehrheitlich
beschlossen.