Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: JA-Stimmen:9 NEIN-Stimmen:2 Enthaltungen:0

Der Ausschuss diskutiert die Vorlage.

 

Danach wird über die in Punkt 2 und 4 veränderte und unter Fortfall von Punkt 5 modifizierte Beschlussvorlage abgestimmt.

 

Die Stadt Norderstedt strebt auf der Grundlage der Vereinbarung der Mobilfunkbetreiber und den kommunalen Spitzenverbänden vom 05.07.2001 eine einvernehmliche Absprache mit den Mobilfunkbetreibern hinsichtlich der Antennenstandorte an. Im Abstimmungsverfahren – im Vorwege und gegebenenfalls in einem erforderlichen baurechtlichen Genehmigungsverfahren – sind dabei folgende Prüfungs- und Ausschlusskriterien zu Grunde zu legen:

 

  1. Keine Standorte von Mobilfunkanlagen innerhalb eines Vorsorgeradius von 200 m um Schulen und Kindergärten, ausgenommen vorhandene Anlagen und deren Auf/Nachrüstung;
  2. Standorte für Mobilfunkanlagen sind weiterhin so zu wählen, dass der größtmögliche Abstand zu den Aufenthaltsorten von Menschen im Rahmen der Möglichkeiten erreicht wird.;
  3. keine Standorte von Masten in naturräumlich sensiblen und das Landschaftsbild prägenden Bereichen;
  4. keine Masten und Antennen in Bereichen und auf Gebäuden, durch die eine erhebliche Beeinträchtigung des Ortsbildes entsteht.

 

Die Vorlage wurde mit 9 Ja-Stimmen 2 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen mehrheitlich beschlossen.