Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: JA-Stimmen:10 NEIN-Stimmen:1 Enthaltungen:0

Die Tagesordnungspunkte 3 bis 6 werden gemeinsam aufgerufen.

 

Auf Grund des § 10 BauGB sowie nach § 92 der LBO Schleswig-Holstein beschließt die Stadtvertretung den Bebauungsplan Nr. 159 (Neufassung), 1. Änderung und Ergänzung, Gebiet: "Zwischen Norderstraße und Rathausallee", bestehend aus dem Teil A - Planzeichnung - und dem Teil B - Text -, in der Fassung vom Januar 2002 als Satzung.

Die Begründung wird in der Fassung der Anlage 3 zur Vorlage Nr. B 02/0122, Stand: April 2002, gebilligt.

Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Stadtvertretung ist nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

Auf Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und von der Beschlussfassung ausgeschlossen.

 

Die Vorlage wurde mit 10 Ja-Stimmen 1 Nein-Stimme und 0 Enthaltungen mehrheitlich beschlossen.