Sitzung: 18.04.2002 Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: JA-Stimmen:10 NEIN-Stimmen:1 Enthaltungen:0
Vorlage: B02/0122
Die
Tagesordnungspunkte 3 bis 6 werden gemeinsam aufgerufen.
Auf
Grund des § 10 BauGB sowie nach § 92 der LBO Schleswig-Holstein beschließt
die Stadtvertretung den Bebauungsplan Nr. 159 (Neufassung), 1. Änderung und
Ergänzung, Gebiet: "Zwischen Norderstraße und Rathausallee",
bestehend aus dem Teil A - Planzeichnung - und dem Teil B - Text -, in der
Fassung vom Januar 2002 als Satzung.
Die Begründung wird in der Fassung der Anlage 3 zur Vorlage Nr. B 02/0122,
Stand: April 2002, gebilligt.
Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Stadtvertretung ist nach § 10
Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist
anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und
über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Auf
Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und von der
Beschlussfassung ausgeschlossen.
Die
Vorlage wurde mit 10 Ja-Stimmen 1 Nein-Stimme und 0 Enthaltungen mehrheitlich
beschlossen.