Sitzung: 22.04.2002 Hauptausschuss
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: M02/0220
Im
Rahmen der Umsetzung der EU-Wasserrahmen-Richtlinie wurde in Schleswig-Holstein
eine organisatorische Ebene von 34 Bearbeitungsgebieten eingezogen. Die
Federführung soll auf die Kreise, wahlweise auf die Wasser- und Bodenverbände
übertragen werden.
Für
das Bearbeitungsgebiet Pinnau wird zurzeit von der zuständigen Aufsichtsbehörde
- dem Kreis Pinneberg - ein formelles Errichtungsverfahren zur Gründung eines
Bearbeitungsgebietsverbandes durchgeführt. Zu beteiligen sind laut
Wasserverbandsgesetz zunächst die Wasser- und Bodenverbände sowie Kommunen,
denen anstelle der Verbände die Unterhaltungspflicht gemäß Landeswassergesetz
obliegt.
Nach
telefonischer Rücksprache mit dem Kreis Pinneberg ging dieser bisher davon aus,
dass die zum Einzugsbereich Pinnau gehörenden Gewässer auf Norderstedter Gebiet
durch die Wasserverbände unterhalten werden. Daher hatte der Fachbereich 604
von diesem Gründungsverfahren bisher auch keine Kenntnis.
Die
Verwaltung hat dem Kreis Pinneberg nunmehr mitgeteilt, dass mit dem
Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau der Moorbek von 1985 die
Unterhaltungslast für ca. 2 km auf die Stadt Norderstedt übertragen wurde.
Auf
Grund dessen wird die Wasserbehörde des Kreises Pinneberg erneut prüfen,
inwieweit die Stadt Norderstedt als Mitglied im Bearbeitungsgebietsverband in
Betracht kommt. Sollte dies der Fall sein, wird Norderstedt selbstverständlich
beteiligt.
Für
den Einzugsbereich Alster ist nach Rücksprache mit der Wasserbehörde Segeberg
nicht geplant, einen Bearbeitungsgebietsverband zu gründen. Hier soll vielmehr
eine Arbeitsgruppe gegründet werden, in der für die betroffenen Verbände,
Kommunen etc. je ein Vertreter entsandt werden soll. Federführend ist hier der
Kreis Stormarn, der laut Aussage der Wasserbehörde Segeberg in den nächsten
vier Wochen an die Beteiligten herantreten wird.
Protokollauszug:
Amt 60