Sitzung: 22.04.2002 Hauptausschuss
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: M02/0198
Die
Übergabe des Objektes erfolgte bereits per 01.10.2000. Zu diesem Termin
wurde der zwischen der Stadt und der Albert-Schw.-Kirchengemeinde geschlossene
Mietvertrag wirksam (Unterzeichnung erfolgte am 27.02./01.03.2001).
Der
Mieter entrichtet eine monatliche Netto/Kalt-Miete von € 4.153,17 = per anno
€ 49.838,04 (DM 97.474,73).
Die
Bewirtschaftung des Gesamtobjektes erfolgt in eigener Verantwortung, d. h. der
Mieter hat für die Abnahme von Strom, Wasser, Abwasser, Fernwärme etc. eigene
Verträge abgeschlossen.
Lediglich
die von der Stadt als Eigentümer zu zahlende Gebäudeversicherung wird einmal
jährlich durch Amt 68 mit dem Mieter abgerechnet.
Die
Mieteinnahmen erscheinen seit Vertragsabschluss im Budget des Amtes 68 in
der HHst. 8800 - 140 010-5.
Protokollauszug:
Amt 68