Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: JA-Stimmen:19 NEIN-Stimmen:18 Enthaltungen:0

Herr Steffen nimmt ab 19:09 Uhr an der Sitzung teil.

 

Frau Schön stellt für die SPD-Fraktion folgenden Änderungsantrag zu Punkt 1:

 

Die Worte "ab dem 01.07.2002" werden ersetzt durch die Worte "spätestens ab dem 01.10.2002".

 

Herr Hagemann beantragt für die CDU-Fraktion folgende Änderungen:

 

1.        Die Stadtvertretung beschließt eine Rückverweisung der Vorlage an die Stadtverwaltung.

2.        Die Verwaltung wird gebeten ein neues Nutzungskonzept in Abstimmung mit den zukünftigen Trägern sowie dem DRK (Altentagesstätte) kurzfristig zu erstellen. Grundlage ist ein Umbau des Erd- und Obergeschosses.

3.        Der Sozialausschuss wird gebeten sich mit der Angelegenheit zu beschäftigen.

 

Abstimmung zum Verweisungsantrag: 15 Ja-, 21 Nein-Stimmen, 1 Enthaltungen - damit abgelehnt

 

Zur Vorlage stellt Frau Reinders für die Fraktion "Grüne Alternative" folgenden Änderungsantrag:

1.        C Die zweite Teilfläche mit 143 qm = 4 Arbeitsräumen und separatem Eingangsflur rechts vom Hauptfoyer wird vermietet an das Mütterzentrum Norderstedt.

D Die 2 Räume separat links vom Haupteingang = 39,50 qm werden für externe Beratungsangebote (Kreisjugendamt, Gleichstellungsstelle, Beratungsstellen, Arbeitsamt u.a.) vorgesehen. Die Verwaltung obliegt dem Sozialamt.


E = alt D

F = alt E

 

Frau Schön beantragt zu diesem Antrag die Zurücknahme der Klammern der externen Beratungsangebote.

 

Frau Reinders stimmt dieser Abänderung zu.

 

Frau Kühl weist darauf hin, dass es zu dem Antrag unter Punkt D heißen muss: "Die Verwaltung obliegt dem Bürgermeister."

 

Beschluss:

 

1.       Die Stadtvertretung beschließt, das Gebäude Kielortring 51 spätestens ab dem 01.10.2002, falls möglich, (Auflösung bisheriger Mietverträge) früher an folgende Einrichtungen zu vermieten:

 

A.      Das gesamte Obergeschoss (frühere Sozialstation) mit 172 qm Nutzfläche =
5 Arbeitsräume und Nebengelass an den Verein Frauenberatungsstelle u.
Notruf e.V.
( bisher Frauen- und Mädchenräume Segeberger Chaussee 3-7 (fremd angemietet).

B.       Das Erdgeschoss rechts ( frühere Kurzzeitpflege) wird durch Setzung einer Flur-Trennwand geteilt. Eine Teilfläche von 120 qm  =  5 Arbeitsräume und Nebengelass wird vermietet an die Beratungsstelle Pro Familia ( bisher im Hause AWO, Cordt-Buck-Weg )

C.       Die zweite Teilfläche mit 143 qm  =  4 Arbeitsräumen und separatem Eingangsflur rechts vom Hauptfoyer wird vermietet an das Mütterzentrum Norderstedt.

D.      Die 2 Räumen separat links vom Haupteingang, mit 39,50 qm werden für externe Beratungsangebote, Kreisjugendamt, Gleichstellungsstelle, Beratungsstellen, Arbeitsamt u.a. vorgesehen. Die Verwaltung obliegt dem Bürgermeister.

E.       Mieten

Die von den Mietparteien zu zahlende Miete beträgt netto/kalt monatlich € 9,-- pro qm Nutzfläche zuzüglich aller umlagefähigen Nebenkosten. Diese werden als pauschale Vorauszahlung monatlich mit der Miete erhoben. Eine Abrechnung darüber erfolgt jeweils nach Jahresschluss nach Vorliegen der tatsächlichen Kosten im Verhältnis zur genutzten Fläche.

F.       Nebenkosten

Soweit die Unterlagen des Vormieters bekannt wurden, können die umlagefähigen Nebenkosten des Gebäudes Kielortring pro Jahr auf € 36.000,-- geschätzt  werden. (vorbehaltlich außerordentlicher Preis-Steuer- oder Gebührenerhöhungen).
Für das Gebäude ergibt dies für die Mieter zusätzlich zur Miete eine Umlage von
 € 2,80 pro qm pro Monat.

 

2.       Die städtische Alten-Tages-und Begegnungsstätte unter Betreuungs- Trägerschaft des DRK-Ortsverbandes im EG incl. Küchen mit einer Nutzfläche von ca. 310 qm  Nutzfläche bleibt unverändert bestehen mit Zuordnung eines entsprechenden Anteils an den umlagefähigen Nebenkosten.

3.       Der Zuschuss für die Familienberatungsstelle Pro Familia wird bei Umzug in das Objekt Kielortring im Zusammenhang mit der Mietzahlung um € 12.500,-- jährlich, für 2002 voraussichtlich um € 6.000,-- erhöht. Die Mittel stehen bei der HHst. 4700 – 70700 – Zuschüsse (Deckungsring) zur Verfügung.

4.        

Die Stadt Norderstedt gewährt dem Mütterzentrum Norderstedt e.V. für das Jahr 2002 einen Zuschuss in Höhe von € 19.000.

Dieser Zuschuss setzt sich zusammen aus

  1. dem beantragten Zuschuss des Vereins in Höhe von € 13.500 und
  2. dem erhöhten Mietzuschuss für die Anmietung des Gebäudes Kielortring in Höhe von € 5.500.

 

Im Haushaltsentwurf für 2002 sind bereits Mittel in Höhe von € 13.500 für das Mütterzentrum als Zuschuss eingeworben.

 

Der Zuschuss wird unter der Voraussetzung gewährt, dass die Gesamtfinanzierung gesichert ist.

Die Mittel stehen nach Rechtskraft des Haushaltes 2002 bei der Haushaltsstelle 0550.70710.3 zur Verfügung.

5.        

Die Stadt Norderstedt gewährt dem Verein Frauenräume e.V. für das Projekt Frauenberatungsstelle und Notruf Haushaltsmittel in Höhe von € 32.951 d.h. für Miete und Mietnebenkosten € 21.951 und für Personal- und Betriebskosten € 11.000.

Dieser Zuschuss setzt sich zusammen aus

  1. dem beantragten Zuschuss des Vereins in Höhe von € 30.326 und
  2. dem erhöhten Mietzuschuss für die Anmietung des Gebäudes Kielortring in Höhe von € 2.625

 

Im Haushaltsentwurf für 2002 sind bereits Mittel in Höhe von € 30.326 als Zuschuss eingeworben.

 

Der Zuschuss wird unter der Voraussetzung gewährt, dass die Gesamtfinanzierung gesichert ist.

Mittel in entsprechender Höhe stehen nach Rechtskraft des Haushalts bei den Haushaltsstellen 0550.70710.3 und 0550.53000.9 zur Verfügung.

 

Abstimmung zur so geänderten Vorlage: mit 19 Ja-Stimmen 18 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen mehrheitlich beschlossen.

 

Protokollauszug: Amt 68, Amt 16