Sitzung: 07.05.2002 Stadtvertretung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: JA-Stimmen:36 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: B02/0137
Beschluss:
Auf
Grund des § 10 Abs. 1 BauGB beschließt die Stadtvertretung der Stadt
Norderstedt die Aufhebungssatzung zum Bebauungsplan Nr. 1 - Glashütte -, B 1 -
Glashütte 1. Änderung, B 1 - Glashütte 4. (vereinf.) Änderung, B 1 - Glashütte
6. (vereinf.) Änderung; Gebiet: “Westlich der Tangstedter Landstraße” (zwischen
Gilcherweg und Segeberger Chaussee), bestehend aus dem Teil A
- Planzeichnung - als Satzung.
Die
Begründung - Stand: 24.09.2001 - wird in der Fassung der Anlage 1 dieser
Vorlage gebilligt. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Fassung des Satzungsbeschlusses
ortsüblich gemäß § 10 Abs. 2 bekannt zu machen und anschließend die
Aufhebungssatzung mit der Begründung zu jedermanns Einsicht bereitzuhalten und
über den Inhalt auf Verlangen Auskunft zu geben. In der Bekanntmachung ist darauf
hinzuweisen, wo die Aufhebungssatzung eingesehen werden kann.
Auf
Grund des § 20 GO waren keine Stadtvertreter/innen von der Beratung und der
Beschlussfassung ausgeschlossen.
Abstimmung:
Die Vorlage wurde mit 36 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen einstimmig beschlossen.
Frau
Slevogt nimmt wieder an der Sitzung teil.
Protokollauszug:
Amt 60