Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Herr Hans-Joachim Topp, Klaus-Groth-Weg 60, 22844 Norderstedt

 

1. Herr Topp führt seine Anmerkung zur fehlenden Regelung des Schriftverkehrs aus.

 

2. Herr Topp stellt zum Thema "Datenschutzsatzung" folgende Fragen:

 

Während der Sitzung des Planungsausschusses am 06.09.01 wurde von der Verwaltung als Grund für die nicht zügige Fortführung der Aufstellung des B-Planes 218 u. a. das Fehlen einer “Datenschutzsatzung” genannt.

 

Um in dieser Angelegenheit eine Klärung zu erreichen, wurde während der Sitzung des Planungsausschusses am 20.09.01 folgende Anfrage an die Stadtverwaltung gerichtet:

 

1.        Wie lautet die genaue Bezeichnung der sog. “Datenschutzsatzung”.

2.        Welcher Geltungsbereich ist für die Satzung vorgesehen, welcher Sachverhalt soll mit der Satzung geregelt werden?

3.        Wer gibt den Anstoß zum Erstellen dieser Satzung,
wer entwirf die Satzung,
wer ist beim Zustandekommen zu beteiligen,
wer entscheidet über die Endfassung?

4.        Warum ist diese Satzung für die Fortführung des B-Planverfahrens 218 unabdingbare Voraussetzung?

Die schriftliche Antwort des “Amt Stadt als Lebensraum” vom 10.10.01 ist vollkommen unzureichend. Es wurde auf die Frage nicht einmal ansatzweise eingegangen.

 

Eine weitere mündliche Anfrage im Rahmen der Einwohnerfragestunde im Planungsausschuss am 18.10.01 ergab ebenfalls keine neuen Erkenntnisse.

 

Es ist bisher nicht gelungen, klare Antworten auf die Fragen 1 - 4 vom 20.09.01 zu erhalten; ich bitte deshalb jetzt um schriftliche Beantwortung der Fragen durch den Bürgermeister der Stadt Norderstedt.

 

 

 

Frau Kühl eröffnet den Schnelldurchgang.

 

Frau Slevogt befindet sich derzeit nicht im Sitzungsraum.

 

Protokollauszug: Dez. I