Sitzung: 07.05.2002 Stadtvertretung
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Herr
Hans-Joachim Topp, Klaus-Groth-Weg 60, 22844 Norderstedt
1.
Herr Topp führt seine Anmerkung zur fehlenden Regelung des Schriftverkehrs aus.
2.
Herr Topp stellt zum Thema "Datenschutzsatzung" folgende Fragen:
Während
der Sitzung des Planungsausschusses am 06.09.01 wurde von der Verwaltung als
Grund für die nicht zügige Fortführung der Aufstellung des B-Planes 218 u. a.
das Fehlen einer “Datenschutzsatzung” genannt.
Um
in dieser Angelegenheit eine Klärung zu erreichen, wurde während der Sitzung
des Planungsausschusses am 20.09.01 folgende Anfrage an die Stadtverwaltung
gerichtet:
1.
Wie
lautet die genaue Bezeichnung der sog. “Datenschutzsatzung”.
2.
Welcher
Geltungsbereich ist für die Satzung vorgesehen, welcher Sachverhalt soll mit
der Satzung geregelt werden?
3.
Wer
gibt den Anstoß zum Erstellen dieser Satzung,
wer entwirf die Satzung,
wer ist beim Zustandekommen zu beteiligen,
wer entscheidet über die Endfassung?
4.
Warum
ist diese Satzung für die Fortführung des B-Planverfahrens 218 unabdingbare
Voraussetzung?
Die
schriftliche Antwort des “Amt Stadt als Lebensraum” vom 10.10.01 ist vollkommen
unzureichend. Es wurde auf die Frage nicht einmal ansatzweise eingegangen.
Eine
weitere mündliche Anfrage im Rahmen der Einwohnerfragestunde im
Planungsausschuss am 18.10.01 ergab ebenfalls keine neuen Erkenntnisse.
Es
ist bisher nicht gelungen, klare Antworten auf die Fragen 1 - 4 vom 20.09.01 zu
erhalten; ich bitte deshalb jetzt um schriftliche Beantwortung der Fragen durch
den Bürgermeister der Stadt Norderstedt.
Frau
Kühl eröffnet den Schnelldurchgang.
Frau
Slevogt befindet sich derzeit nicht im Sitzungsraum.
Protokollauszug:
Dez. I