Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: JA-Stimmen:36 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Beschluss:

 

Zu dem seit dem 15.06.1984 wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Norderstedt wird die 45. Änderung aufgestellt.

Der Geltungsbereich der 45. Änderung, Gebiet : Friedrichsgabe-Nord” , umfasst den Bereich zwischen Schleswiger Hagen im Norden, Stadtgrenze im Westen, AKN-Trasse im Osten und Kleingartenanlage Friedrichsgabe im Süden.

 

Planungsziele sind :

 

- Erweiterung des Gewerbegebietes Friedrichsgabe-Nord durch Ausweisung einer
  gewerblichen Baufläche südlich der Quickborner Straße


- Erweiterung der Wohnbau- und Gemischten Bauflächen südlich des Kreuzungsbereiches
  Quickborner Straße/ Waldbühnenweg/ AKN-Haltepunkt

 

- Sicherung der Wohnfunktion an der Quickborner Straße ( westlicher Abschnitt )

 

-          Schaffung von Sonderbauflächen westlich der K 113

 

-          Sicherung der in Ost-West-Richtung verlaufenden Nebengrünverbindungen nördlich und südlich der Quickborner Straße

 

-     Sicherung der Hauptgrünverbindung vom Südwesten,  Bereich des Staatsforstes Rantzau, nach Norden entlang der AKN-Trasse Richtung Haslohfurth

-          Sicherung einer Grünfläche zwischen Umspannwerk und K 113

 

Weiterhin wird die planfestgestellte K 113 als überörtliche Hauptverkehrsstraße dargestellt.

 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen ( § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ).

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine Stadtvertreter/innen von der Beratung und Beschlußfassung ausgeschlossen.

 

Abstimmung: Die Vorlage wurde mit 36 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen einstimmig beschlossen.

 

Protokollauszug: Amt 60