Sitzung: 07.05.2002 Stadtvertretung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: JA-Stimmen:36 NEIN-Stimmen:1 Enthaltungen:0
Vorlage: B02/0098
Beschluss:
a)
Entscheidung
über die Stellungnahmen und Anregungen im Rahmen der öffentlichen Auslegung in
der Zeit vom 05.06.2001 bis 05.07.2001, der eingeschränkten Beteiligung vom
01.08. – 17.08.01, sowie der erneuten öffentlichen Auslegung vom
08.11. – 22.11.01.
Die vor, während oder nach den öffentlichen Auslegungen eingegangenen Stellungnahmen
folgender Träger öffentlicher Belange und Anregungen privater Personen werden:
berücksichtigt:
Punkt 2:
Forstamt Segeberg vom
26.07.2001
Punkt 6:
Axel Behrmann vom 12.11.2001
teilweise berücksichtigt:
Punkt 1:
Kreis Segeberg – Der Landrat - vom 20.07.2001
und 22.11.2001
Punkt 3:
Hinrich Behrmann vom
23.04.2001
Otto Voss für Hinrich Behrmann vom 27.06.2001
Punkt 7:
Fa. Kummerfeldt + Boll vom
12.11.2001
nicht berücksichtigt:
Punkt 4:
Anwalts- und Notarkanzlei
Dr. Bischoff + Märtens
für Hinrich Behrmann vom
15.11.2001
Punkt 5:
Klaus Behrmann vom 13.11.2001
Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Anregungen wird auf
die Ausführungen zum Sachverhalt der Vorlage B 02/0098 Bezug genommen.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Träger öffentlicher Belange und die
Personen, die Anregungen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der
Gründe in Kenntnis zu setzen.
b)
Auf
Grund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 92 der Landesbauordnung von
Schleswig-Holstein beschließt die Stadtvertretung der Stadt Norderstedt, den
Bebauungsplan Nr. 193 – Norderstedt (Neufassung) – Gebiet: Stichstraße zwischen
Glashütter Damm und Ossenmoorgraben/Glashütter Damm Haus-Nr. 32-58, bestehend
aus dem Teil A – Planzeichnung – und dem Teil B – Text – in der Fassung vom
März 2002 als Satzung. Die Begründung – Stand: 07.03.2002 – wird in der Fassung
der Anlage 2 dieser Vorlage gebilligt.
c)
Die
Bebauungspläne Nr. 22 – Harksheide und B 193 – Norderstedt werden aufgehoben.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Fassung des Satzungsbeschlusses sowie
den Aufhebungsbeschluss ortsüblich gemäß § 10 Abs. 3 BauGB bekannt zu machen und
anschließend den Bebauungsplan mit der Begründung zu jedermanns Einsicht bereit
zu halten und über den Inhalt auf Verlangen Auskunft zu geben. In der
Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, wo der Bebauungsplan eingesehen werden
kann.
Auf
Grund des § 22 GO waren keine Stadtvertreter/innen von der Beratung und
Beschlussfassung ausgeschlossen.
Abstimmung:
Die Vorlage wurde mit 36 Ja-Stimmen 1 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen
mehrheitlich beschlossen.
Protokollauszug:
Amt 60