Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: JA-Stimmen:36 NEIN-Stimmen:1 Enthaltungen:0

Beschluss:

 

a)       Entscheidung über die Stellungnahmen und Anregungen im Rahmen der öffentlichen Auslegung in der Zeit vom 05.06.2001 bis 05.07.2001, der eingeschränkten Beteiligung vom 01.08. – 17.08.01, sowie der erneuten öffentlichen Auslegung vom 08.11. – 22.11.01.

Die vor, während oder nach den öffentlichen Auslegungen eingegangenen Stellungnahmen folgender Träger öffentlicher Belange und Anregungen privater Personen werden:

berücksichtigt:

Punkt 2:
Forstamt Segeberg                                     vom 26.07.2001

Punkt 6:
Axel Behrmann                                             vom 12.11.2001


teilweise berücksichtigt:

Punkt 1:
Kreis Segeberg – Der Landrat -                              vom 20.07.2001
                                                                                         und 22.11.2001

Punkt 3:
Hinrich Behrmann                                     vom 23.04.2001
Otto Voss für Hinrich Behrmann                             vom 27.06.2001

Punkt 7:
Fa. Kummerfeldt + Boll                                 vom 12.11.2001


nicht berücksichtigt:

Punkt 4:
Anwalts- und Notarkanzlei
Dr. Bischoff + Märtens
für Hinrich Behrmann                                     vom 15.11.2001

Punkt 5:
Klaus Behrmann                                             vom 13.11.2001


Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Anregungen wird auf die Ausführungen zum Sachverhalt der Vorlage B 02/0098 Bezug genommen.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Träger öffentlicher Belange und die Personen, die Anregungen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

b)       Auf Grund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 92 der Landesbauordnung von Schleswig-Holstein beschließt die Stadtvertretung der Stadt Norderstedt, den Bebauungsplan Nr. 193 – Norderstedt (Neufassung) – Gebiet: Stichstraße zwischen Glashütter Damm und Ossenmoorgraben/Glashütter Damm Haus-Nr. 32-58, bestehend aus dem Teil A – Planzeichnung – und dem Teil B – Text – in der Fassung vom März 2002 als Satzung. Die Begründung – Stand: 07.03.2002 – wird in der Fassung der Anlage 2 dieser Vorlage gebilligt.

c)       Die Bebauungspläne Nr. 22 – Harksheide und B 193 – Norderstedt werden aufgehoben.

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Fassung des Satzungsbeschlusses sowie den Aufhebungsbeschluss ortsüblich gemäß § 10 Abs. 3 BauGB bekannt zu machen und anschließend den Bebauungsplan mit der Begründung zu jedermanns Einsicht bereit zu halten und über den Inhalt auf Verlangen Auskunft zu geben. In der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, wo der Bebauungsplan eingesehen werden kann.

 

Auf Grund des § 22 GO waren keine Stadtvertreter/innen von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

 

Abstimmung: Die Vorlage wurde mit 36 Ja-Stimmen 1 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen mehrheitlich beschlossen.

 

Protokollauszug: Amt 60