Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: JA-Stimmen:33 NEIN-Stimmen:4 Enthaltungen:0

Beschluss:

 

Auf Grund des § 10 BauGB sowie nach § 92 der LBO Schleswig-Holstein beschließt die Stadtvertretung den Bebauungsplan Nr. 159 (Neufassung), 1. Änderung und Ergänzung, Gebiet: "Zwischen Norderstraße und Rathausallee", bestehend aus dem Teil A - Planzeichnung - und dem Teil B - Text -, in der Fassung vom Januar 2002 als Satzung.

Die Begründung wird in der Fassung der Anlage 3 zur Vorlage Nr. B 02/0122, Stand: April 2002, gebilligt.

Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Stadtvertretung ist nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

Auf Grund des § 22 GO waren keine Stadtvertreter/innen von der Beratung und von der Beschlussfassung ausgeschlossen.

 

Abstimmung: Die Vorlage wurde mit 33 Ja-Stimmen 4 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen mehrheitlich beschlossen.

 

Protokollauszug: Amt 60