Sitzung: 07.05.2002 Stadtvertretung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: JA-Stimmen:33 NEIN-Stimmen:4 Enthaltungen:0
Vorlage: B02/0122
Beschluss:
Auf
Grund des § 10 BauGB sowie nach § 92 der LBO Schleswig-Holstein beschließt
die Stadtvertretung den Bebauungsplan Nr. 159 (Neufassung), 1. Änderung und
Ergänzung, Gebiet: "Zwischen Norderstraße und Rathausallee",
bestehend aus dem Teil A - Planzeichnung - und dem Teil B - Text -, in der
Fassung vom Januar 2002 als Satzung.
Die Begründung wird in der Fassung der Anlage 3 zur Vorlage Nr. B 02/0122,
Stand: April 2002, gebilligt.
Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Stadtvertretung ist nach § 10
Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist
anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und
über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Auf
Grund des § 22 GO waren keine Stadtvertreter/innen von der Beratung und von der
Beschlussfassung ausgeschlossen.
Abstimmung:
Die Vorlage wurde mit 33 Ja-Stimmen 4 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen
mehrheitlich beschlossen.
Protokollauszug:
Amt 60