Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Zur gewünschten “Verfeinerung der Angaben in der Vorlage M 02/0093” werden die von Herrn Dr. Weinhold gestellten Anfragen wie folgt beantwortet:

 

1.        Die freiwilligen Leistungen des Fachbereichs Umwelt beruhen allesamt auf politischen Beschlüssen, insbesondere auf solchen des Umweltausschusses und der Stadtvertretung. Die Wichtigkeit und Priorität dieser freiwilligen Leistungen ist damit in erster Linie eine politische Aussage und Wertung.

 

Im Hinblick auf die absehbare Verknappung der Haushaltsmittel wurde im Umweltamt / Fachbereich Umwelt in den letzten Jahren auch ohne einen ausdrücklichen politischen Auf­trag nach Möglichkeiten der Einsparung gesucht. Hierbei wurden die sich bietenden Möglichkeiten kontinuierlich genutzt: Durch eine Optimierung der Aufgaben­wahr­neh­mung (z.B. im Bereich der Gewässeruntersuchungen) und Verschiebungen im Auf­gaben­umfang (z.B. im Bereich der Grundwasserbeobachtung) konnten zahlreiche Ein­sparungen auch realisiert werden. Das ist vor dem Hintergrund wachsender Pflichtaufgaben (z.B. durch die Novelle des UVPG oder dem Informationsfreiheitsgesetz) und zusätzlicher freiwilliger Leistungen (z.B. die Internet-Präsenz der Stadt) zu sehen. Im Ergebnis sind mittlerweile 6 der 13 Stellen des Fachbereichs Umwelt mit Teilzeitkräften besetzt. Damit ist das fachlich vertretbare Maß an Einspa­run­gen im Hinblick auf die übertragenen Aufgaben inzwischen erreicht. Jede weitere Redu­zierung wäre mit einer spürbaren Einbuße bei der Qualität der Aufgabenwahrnehmung verbunden.

 

Weitere Einsparungen sind im Bereich der freiwilligen Leistungen zweifellos möglich. Auf dem jetzigen Niveaus stellt sich dann jedoch die Frage nach der Erfüllung der Auf­gabe insgesamt. Inhaltlich hat sich noch keine der übertragenen Aufgaben erledigt, wes­halb erneut ein politischer Beschluss nötig würde, eine oder mehrere Aufgaben künftig nicht mehr weiter zu verfolgen.

 

2.        In der gestellten Form kann die Anfrage nicht beantwortet werden, da hiermit ein Per­so­nenbezug gegeben ist, der im Widerspruch zu den Schutzbestimmungen des Daten­schut­zes steht.

 

Im Zusammenhang mit den Ausführungen zur Frage 1 kann aber eine anonymisierte Über­sicht gegeben werden, die sich an den von den politischen Gremien verabschiedeten Produkten orientiert (die prozentualen Stellenanteile beziehen sich auf die individuell ver­einbarte Arbeitszeit, die Summe der Stellen ist der Vergleichbarkeit halber in vollen Stel­len ausgedrückt, bei Angestellten also im Umfang von z.Zt. 38,5 Wochenstunden):

 

 

Produkt

Aufgabe

Mitarbeiter/-innen

Stellen

Öffentlichkeitsarbeit
(Produkt 07.01.01)

Freiwillig

6 Personen           
mit Stellenanteilen von 5 – 40%

1,16

Individuelle Umweltberatung, Um­welt­beschwer­den, “UVP” für Be­schaf­fungen        
(Produkt 07.01.02)

Über­wiegend freiwillig, mit erheblichen Pflichtanteilen

11 Personen         
mit Stellenanteilen von 3 – 60%

1,75

UVP für Planungen und Vorhaben
(Produkt 07.01.03)

Pflicht

3 Personen              
mit Stellenanteilen von 5 – 60%

0,89

Bereitstellung von Umweltdaten - Umweltdaten­bank
(Produkt 07.01.04)

Über­wiegend Pflicht, mit geringen freiwilligen Anteilen

2 Personen           
mit Stellenanteilen von 25 - 35%

0,39

Klimaschutz
(Produkt 07.01.05)

Über­wiegend freiwillig, mit geringen Pflichtanteilen

2 Personen           
mit Stellenanteilen von jeweils 70%

1,05

Schutz vor altlastenbedingten Ge­fah­ren              
(Produkt 07.01.06)

Pflicht

3 Personen              
mit Stellenanteilen von 6 – 62%

0,44

Grundwasserbeobachtung
(Produkt 07.01.07)

Über­wiegend freiwillig, mit einigen Pflichtanteilen

2 Personen           
mit Stellenanteilen von 10 - 65%

0,70

Gewässeruntersuchungen
(Produkt 07.01.08)

Teils Pflicht, teils freiwillig

2 Personen           
mit Stellenanteilen von 60 - 78%

1,21

(AGENDA 21)

Freiwillig

2 Personen             
mit Stellenanteilen von 20 - 90%

0,90

(Verwaltung + Fachbereichsleitung)

 

4 Personen           
mit Stellenanteilen von 10 - 100%

2,58

 

3.        Anhand der vorstehenden Tabelle wird ersichtlich, dass die Beantwortung der Frage erhebliche Probleme aufwirft.

 

Der Anteil von Sachmitteln für ein einzelnes Produkt lässt sich aus dem Haushaltsplan noch relativ einfach er­sehen. Die größten Positionen sind entweder hoch rentierlich (90.000 € für den Klima­schutz) oder Pflichtaufgaben zuzuordnen (89.700 € für diverse Untersuchungen, 61.000 € für Lärmminderungsplanung) oder wären bei einer Fremdver­gabe voraussichtlich sogar noch aufzustocken (24.000 € Untersuchung und Beratung). Nennenswerte Beträge bleiben dann lediglich für die Summe aller Positionen zur Öffent­lichkeitsarbeit im Umweltschutz (28.000 €) und bei der Öffentlichkeitsarbeit AGENDA 21 (35.000 €). Gegenstand dieser Öffentlichkeitsarbeit ist zu einem erheblichen Teil die Gewinnung eines Zusatznutzens aus den vorhandenen Kenntnissen.

 

Zusätzliche Einsparmöglichkeiten bei den Personalkosten sind allenfalls bei der AGENDA 21 planbar, vorausgesetzt die Stadt ver­zichtet in Zukunft auf die Wahrneh­mung dieser Aufgabe. Ansonsten erscheinen die angefragten Dimensionen weder kurz- noch mittelfristig erreichbar zu sein.