Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: JA-Stimmen:8 NEIN-Stimmen:1 Enthaltungen:2

Frau Hahn erscheint um 18.32 Uhr zur Sitzung, Frau Pfeiler nimmt von diesem Zeitpunkt nicht mehr als Mitglied des Ausschusses an der Sitzung teil

 

Herr Dimmlich beantwortet die Fragen des Ausschusses. Der Ausschuss diskutiert über die Vorlage.

 

Herr Limbacher stellt den Änderungsantrag, dass in § 2 Abs. 2 Ziffer 2 der Halbsatz: "oder einen Zeitraum von 24 Stunden nicht überschreiten." Angehängt wird.

10 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung, damit angenommen.

 

Der Ausschuss entscheidet einvernehmlich, dass in § 2 Abs. 2 Ziffer 12 die Worte "sowie von nicht betriebsbereiten" gestrichen werden.

 

In § 2 Abs. 1 soll wie folgt lautet wie folgt: Für den Gebrauch der in § 1 bezeichneten Straßen, Wege und Plätze über den Gemeingebrauch hinaus (Sondernutzung) ist grundsätzlich die Erlaubnis der Stadt erforderlich

10 Ja-Stimmen, 0Nein-Stimmen, 1 Enhaltung, damit angenommen.

 

Beschluss:

Die Satzung der Stadt Norderstedt über die Sondernutzung an Gemeindestraßen und Ortsdurchfahrten sowie die Erstattung von Mehrkosten (Sondernutzungssatzung) wird in der Fassung der Anlage 1 zur Vorlage Nr. B 01/0599 beschlossen.

 

Die Vorlage wurde mit 8 Ja-Stimmen 1 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen mehrheitlich beschlossen