Sitzung: 16.05.2002 Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: JA-Stimmen:8 NEIN-Stimmen:1 Enthaltungen:2
Vorlage: B01/0599
Frau
Hahn erscheint um 18.32 Uhr zur Sitzung, Frau Pfeiler nimmt von diesem Zeitpunkt
nicht mehr als Mitglied des Ausschusses an der Sitzung teil
Herr
Dimmlich beantwortet die Fragen des Ausschusses. Der Ausschuss diskutiert über
die Vorlage.
Herr
Limbacher stellt den Änderungsantrag, dass in § 2 Abs. 2 Ziffer 2 der Halbsatz:
"oder einen Zeitraum von 24 Stunden nicht überschreiten." Angehängt
wird.
10
Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung, damit angenommen.
Der
Ausschuss entscheidet einvernehmlich, dass in § 2 Abs. 2 Ziffer 12 die Worte
"sowie von nicht betriebsbereiten" gestrichen werden.
In
§ 2 Abs. 1 soll wie folgt lautet wie folgt: Für den Gebrauch der in § 1
bezeichneten Straßen, Wege und Plätze über den Gemeingebrauch hinaus
(Sondernutzung) ist grundsätzlich die Erlaubnis der Stadt erforderlich
10
Ja-Stimmen, 0Nein-Stimmen, 1 Enhaltung, damit angenommen.
Beschluss:
Die
Satzung der Stadt Norderstedt über die Sondernutzung an Gemeindestraßen und
Ortsdurchfahrten sowie die Erstattung von Mehrkosten (Sondernutzungssatzung)
wird in der Fassung der Anlage 1 zur Vorlage Nr. B 01/0599 beschlossen.
Die
Vorlage wurde mit 8 Ja-Stimmen 1 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen mehrheitlich
beschlossen