Beschluss: noch nicht festgelegt

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Dem Amt 50 liegen von den Wohnungsunternehmen Plambeck und LEG für die Errichtung von 80 Wohneinheiten im Geschoßwohnungsbau vor. Das Wohnungsunternehmen Plambeck beabsichtigt, seine Wohneinheiten als Projekt “Generationsübergreifendes Wohnen” zu errichten.

Die LEG hat dieses “Generationsübergreifende Wohnen” bereits in Kiel-Mettenhof, Bad Oldesloe und Henstedt-Ulzburg realisiert. Befragt nach den Erfahrungen in diesen Objekten teilte die LEG der Stadt Norderstedt mit, in den ersten drei bis vier Jahren sich eine intakte Hausgemeinschaft gebildet und das Zusammenleben der MieterInnen in einem selbst aufgestellten Statut geregelt wurde.

Dann jedoch setzte in der Mieterschaft bedingt durch Umzüge, Ableben der Seniorinnen und Senioren und die erfolgreiche Partnersuche der alleinerziehenden Mütter eine hohe Fluktuation ein. Eine zielgruppengerichtete Wiedervermietung ist kaum noch möglich. Eine Vermietung an Familien mit 1 - 2 Kindern scheitert in der Regel an den spezifisch ausgerichteten Grundrissen.

Den Hausgemeinschaften wurde seitens der LEG die notwendige “Anschub”-Unterstützung und Moderation angeboten, jedoch lediglich in Kiel-Mettenhof genutzt. In Bad Oldesloe und Henstedt-Ulzburg wurden die Möglichkeiten kaum oder gar nicht genutzt.

Eine eigenständige Selbstverwaltung in dem angestrebten Sinne etablierte sich in keiner der drei Wohnanlagen.

Dennoch ist die LEG bereit, sich auch in Norderstedt an einem derartigen Projekt zu beteiligen. Sollte es jedoch nicht gelingen, die Wohnungen bis zur Bezugsfertigkeit entsprechend dem Ziel des “Generationsübergreifenden Wohnens” zu vermieten, so sollte es auch ermöglicht werden, diese als “normale” Geschosswohnungen zu vermieten.

 

Auszug : 501