Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: JA-Stimmen:11 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Die Erhebung von Beratungsgebühren innerhalb der Erweiterung der Beratungsstätigkeit im Zuge des Projektes "Trägerunabhängige Beratungsstellen" würde vom Ausschuss sehr begrüßt werden.

 

Der Sozialausschuss nimmt den Vermerk des Amtes für Soziales über die Prüfung des Wirtschaftsplanes 2002 der Beratungsstelle für ältere Bürger und ihre Angehörigen zur Kenntnis und gewährt der Beratungsstelle einen Betriebskostenzuschuss in Höhe von 8.729,79 € (Festbetrag) für das Jahr 2002.

 

Ein Verwendungsnachweis ist Anfang 2003 vorzulegen. Ein eventuelles Guthaben ist anteilig der Stadt Norderstedt zu erstatten.

 

Die Vorlage wird einstimmig beschlossen.

 

Auszug : 502