Beschluss: noch nicht festgelegt

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In der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Werke und Wirtschaft am 24.04.02 hat Frau Plaschnick berichtet, dass es Fördermittel des Landes zur Pilotanwendung des sogenannten Doppik-Verfahrens bei Kommunen gibt.

Frau Plaschnick bat um Information, ob dies bekannt sei, wie und unter welchen Umständen diese Mittel beantragt werden können und wie bei der Stadt Norderstedt damit umgegangen wird.

 

 

Die Innenministerkonferenz hat im Juni 1999 eine Konzeption zur Reform des Kommunalen Haushaltsrechts verabschiedet. Darin wird neben einem reformierten kameralistischen Haushalts- und Rechnungswesen ein doppisches Haushalts- und Rechnungswesen vorgesehen.

Die Thematik wird in verschiedenen Arbeitskreisen auf Länderebene erörtert.

Parallel wird in verschiedenen Modellkommunen bereits seit 1999 ein Haushalts- und Rechnungswesen auf doppischer Basis konzeptioniert bzw. erprobt. Die Ergebnisse und Erfahrungen dieser Pilotanwender werden Ende des Jahres 2003 vorliegen und in die weiteren Beratungen einfließen.

 

Auf Anfrage beim Land wurde mitgeteilt, dass derzeit keine Förderung von Doppik-Projekten erfolgt. Soweit Kommunen zum jetzigen Zeitpunkt in Doppik-Projekte einsteigen, werden die Ergebnisse aus diesen Projekten nicht rechtzeitig für die weiteren Baratungen auf Länderebene Ende 2003 vorliegen.

 

Hinsichtlich des weiteren Vorgehens bei der Stadt Norderstedt sollten  zunächst die Ergebnisse der Arbeitskreise auf Länderebene  und deren Auswirkungen auf das Gemeindehaushaltsrecht in Schleswig-Holstein abgewartet werden.

 

Frau Plaschnick bedankt sich für die prompte und ausführliche Beantwortung Ihrer Anfrage. Sie habe inzwischen erfahren, dass vor einer Einführung des Doppik Verfahrens bei den Gemeinden Schleswig-Holsteins noch die Ergebnisse der laufen Pilotprojekte in anderen Bundesländern abgewartet und ausgewertet werden sollen.

 

 

Protokollauszug:  Amt 20, 106