Sitzung: 22.05.2002 Ausschuss für Finanzen, Werke und Wirtschaft
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: M02/0247
In der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Werke
und Wirtschaft am 24.04.02 hat Frau Plaschnick berichtet, dass es Fördermittel
des Landes zur Pilotanwendung des sogenannten Doppik-Verfahrens bei Kommunen
gibt.
Frau Plaschnick bat um Information, ob dies bekannt
sei, wie und unter welchen Umständen diese Mittel beantragt werden können und
wie bei der Stadt Norderstedt damit umgegangen wird.
Die Innenministerkonferenz hat im Juni 1999 eine
Konzeption zur Reform des Kommunalen Haushaltsrechts verabschiedet. Darin wird
neben einem reformierten kameralistischen Haushalts- und Rechnungswesen ein
doppisches Haushalts- und Rechnungswesen vorgesehen.
Die Thematik wird in verschiedenen Arbeitskreisen
auf Länderebene erörtert.
Parallel wird in verschiedenen Modellkommunen
bereits seit 1999 ein Haushalts- und Rechnungswesen auf doppischer Basis
konzeptioniert bzw. erprobt. Die Ergebnisse und Erfahrungen dieser
Pilotanwender werden Ende des Jahres 2003 vorliegen und in die weiteren Beratungen
einfließen.
Auf Anfrage beim Land wurde mitgeteilt, dass derzeit
keine Förderung von Doppik-Projekten erfolgt. Soweit Kommunen zum jetzigen
Zeitpunkt in Doppik-Projekte einsteigen, werden die Ergebnisse aus diesen
Projekten nicht rechtzeitig für die weiteren Baratungen auf Länderebene Ende
2003 vorliegen.
Hinsichtlich des weiteren Vorgehens bei der Stadt
Norderstedt sollten zunächst die
Ergebnisse der Arbeitskreise auf Länderebene
und deren Auswirkungen auf das Gemeindehaushaltsrecht in Schleswig-Holstein
abgewartet werden.
Frau
Plaschnick bedankt sich für die prompte und ausführliche Beantwortung Ihrer
Anfrage. Sie habe inzwischen erfahren, dass vor einer Einführung des Doppik
Verfahrens bei den Gemeinden Schleswig-Holsteins noch die Ergebnisse der laufen
Pilotprojekte in anderen Bundesländern abgewartet und ausgewertet werden
sollen.
Protokollauszug: Amt 20, 106