Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Zunächst berichtet Herr Broscheit:

 

 

Am 07.11.2001 wurden Vertreter der betroffenen Sportvereine im Ausschuss für junge Menschen angehört und ein erstes Meinungsbild zu einer geplanten Übertragung der Sportanlagen auf die Sportvereine abgefragt.

 

 

Die Verwaltung wurde gebeten, von den Vereinen eine grundsätzliche Gesprächsbereitschaft in dieser Angelegenheit zu erreichen. Seitens der Vereine wurde die grundsätzliche Gesprächsbereitschaft schriftlich im November 2001 und Januar 2002 der Verwaltung mitgeteilt.

 

 

Seitens der Verwaltung wird folgender Zwischenbericht gegeben und die weitere Vorgehensweise vorgeschlagen: 

 

 

1. Einleitung

 

 

In der Vergangenheit nutzten die Mehrzahl der sporttreibenden Vereine – zumindest in den traditionellen Sportarten wie Turnen, Fußball und Leichtathletik – kommunale Sporteinrichtungen, welche ihnen in der Regel kostenlos zur Verfügung gestellt wurden. Sofern hierfür überhaupt schriftliche Verträge vorlagen, beschränkten sich diese einerseits meist auf die grundsätzliche Nutzungserlaubnis auf unbestimmte Zeit und die Verpflichtung andererseits, die Sportanlagen pfleglich zu behandeln.

 

 

Die Sportvereine waren somit von finanziellen Belastungen, soweit es die Sportstätten betraf, weitgehend freigestellt. Brauchten sie doch für die Reinigung und Pflege von Hallen und Sportplätzen und auch für die bauliche Unterhaltung der Sporteinrichtungen nicht zu sorgen oder gar finanzielle Mittel aufzuwenden.

 

 

Bezüglich der Besitzverhältnisse bei Sportanlagen sind neue Entwicklungen festzustellen. Aufgrund des veränderten Sportverhaltens der Bevölkerung besteht ein erhöhter Bedarf an fachspezifischen Sporteinrichtungen, den die Vereine vielfach - bei

 

Bereitstellung eines fremden Grundstückes – in Eigeninitiative, auch durch den Bau eigener Anlagen, zu decken versuchen. Hier wird seitens der Kommunen versucht, die Eigenverantwortung der Vereine dadurch zu stärken, dass den Vereinen kommunale Sportanlagen übertragen werden.

 

 

Die Palette der Nutzungsmodelle gestaltet sich sehr vielfältig und reicht von der Übertragung der Schlüsselverantwortung und der vollständigen Übernahme kommunaler Sporteinrichtungen durch die Sportvereine bis hin zur vereinseigenen Sportanlage.

 

 

Hier stellt sich die Frage nach den vertraglichen Grundlagen. Die Nutzung fremden Eigentums birgt u.U. erhebliche Risiken rechtlicher, versicherungstechnischer und organisatorischer Art in sich, unabhängig davon, ob es sich bei den Objekten lediglich um ein Grundstück zur Errichtung einer eigenen Sportstätte handelt oder um eine in Vereinsregie übernommene Sportanlage.

 

 

Nicht selten haben mangelhafte Grundstücksverträge zur Existenzbedrohung für einen Sportverein geführt, weil beim Vertragsabschluß bestimmte Risiken nicht in ausreichendem Maße berücksichtigt wurden.

 

 

Weitgehende Rechtssicherheit kann nur durch eine entsprechende Vertragsgestaltung unter ausreichender Berücksichtigung aller vertragsrelevanten Grundlagen, wie im besonderen Versicherungsaspekte, Kostenerstattung und der individuellen Vereinsbelange, erreicht werden.

 

 

2. Ist-Situation

 

 

Für die geplante Übertragung von kommunalen Sportanlagen kommen aus der Sicht der Verwaltung nur folgende Sporteinrichtungen in Frage:

 

 

  a.. Sportplatzanlage Ochsenzoller Strasse (1. SC Norderstedt)

  b.. Sportplatzanlage Am Exerzierplatz (TuRa Harksheide)

  c.. Sportplatzanlage Lawaetzstrasse (SV Friedrichsgabe)

  d.. Sportplatzanlage Poppenbütteler Strasse (Glashütter SV)

 

 

Für die aufgeführten Sportanlagen bestehen zur Zeit noch Nutzungsverträge mit den genannten Sportvereinen als Hauptnutzer.

 

 

 

Der Ausschuss für junge Menschen hat auf seiner Sitzung am 07.11.2001 eine Anhörung der betroffenen Vereine durchgeführt. Hierbei wurden vorerst die Meinungen der einzelnen Vereine zu einer geplanten Übertragung der Sportanlagen auf die Sportvereine abgefragt. Die anwesenden Vereinsvertreter wurden gebeten, dieses Thema in die Vereinsvorstände hineinzutragen und zu diskutieren.

 

 

Seitens der Verwaltung sollte bei den Vereinen angefragt werden, ob eine grundsätzliche Gesprächsbereitschaft in dieser Angelegenheit besteht. Von allen Vereinen wurde eine grundsätzliche Gesprächsbereitschaft schriftlich bestätigt.

 

 

Bestand und Kosten

Die Größe, der Bestand an Hochbauten und die Ausstattung der einzelnen Sportanlagen sind als Anlage 1 beigefügt.

 

Eine Aufstellung der jährlichen Kosten entnehmen Sie der Anlage 2.

 

Auf jeder Sportanlage ist je ein Sportplatzwart und eine Reinigungskraft eingesetzt.

 

Die auf den Sportanlagen vorhandenen Wohnungen sind bis auf eine, die als Dienstwohnung genutzt wird, anderweitig vermietet (z.B. an den Pächter der Vereinsgaststätte).

 

 

3. Vor- und Nachteile

 

 

Da es unzählige Varianten einer Übertragung von Sportanlagen gibt, sind hier nur einige Vor- bzw. Nachteile aufgeführt, die aber nur zum tragen kommen, wenn die Freiwilligkeit der Vereine zur Übernahme gegeben sind.

 

 

Für den Bereich der Verwaltung werden längerfristig die Einsparung von Haushaltsmitteln als Vorteil angesehen. Dieses wird hauptsächlich dadurch erreicht, dass das vorhandene Personal auf den Sportanlagen altersbedingte aus dem Dienst ausscheidet. Durch einen eventuellen Wegfall von Aufgaben könnten Ressourcen in der Verwaltung freigesetzt werden.

 

Da u.U. die Pflege und Unterhaltung der Sportanlagen durch die Vereine übernommen werden, ist in diesem Bereich mit einem höherem Kontroll- und Prüfaufwand zu rechnen. Ferner ist seitens der Verwaltung ein entsprechender Leistungskatalog zu erstellen, welcher die entsprechenden Standards in Bezug auf Pflege und Unterhaltung der Aussenflächen sowie der Hochbauten erhält.

 

 

Bei den Vereinen werden die Vor- bzw. Nachteile darin gesehen, dass die Eigenverantwortung gestärkt wird und Entscheidungen schneller herbeigeführt werden können. Als besonderer Nachteil wird der zu erwartende hohe Verwaltungsaufwand gesehen.

 

 

4. weitere Vorgehensweise

 

 

Es wird vorgeschlagen, dass mit jedem einzelnen Verein Verhandlungen aufgenommen werden, inwieweit eine Übertragung der Sportanlagen erfolgen kann. Einzelverhandlungen werden als sinnvoll erachtet, da die Anlagen von der Größe und Ausstattung abweichen und die Strukturen der betroffenen Vereine sehr unterschiedlich sind. Für jeden Verein sind sicherlich individuelle Lösungen erforderlich.

 

Hierzu wären folgende Punkte bzw. Kriterien mit den jeweiligen Vereinen abzustimmen:

 

 

  a.. Welche Vertragsform ist auszuwählen ? (Nutzungsvertrag, Pachtvertrag) ?

  b.. Was ist mit dem städtischen Personal ? Übernahme/Abordnung an den Verein ?

  c.. Übernahme der Pflegegeräte und Maschinen ?

  d.. Welche Pflegemaßnahmen sind durchzuführen (Leistungskatalog) ?

  e.. Bereitstellung von Nutzungszeiten für die Schulen ?

  f.. Welcher Bauunterhalt wird von wem übernommen ? Größere Schäden ?

  g.. Kosten für den laufenden Betrieb (Bewirtschaftung) ?

  h.. Verkehrssicherung, Haftung ?

  i.. Versicherungen ?

  j.. Steuerliche Auswirkungen beim Verein ?

  k.. Pauschale Bezuschussung ? Laufzeit ?

 

 

Die Aufzählung der zu klärenden Punkte ist nicht abschließend. Erst bei den Verhandlungen wird sich zeigen, welche zusätzlichen Punkte geklärt werden müssten. Eine Übertragung kann nur im Einvernehmen mit dem jeweiligen Sportverein erfolgen.

 

 

Der Verwaltung liegen Informationsmaterialien vom Landessportbund Nordrhein-Westfalen vor, die als Hilfe bei den Verhandlungen mit eingesetzt werden können. Bei Bedarf können diese Informationen zur Verfügung gestellt werden.

 

 

Die Verwaltung beabsichtigt, auf diesen Grundlagen mit den Vereinen in Verhandlungen zu treten, um einen entsprechenden Vertragsentwurf für eine Übertragung der Sportanlage zu erarbeiten.

 

 

Folgende Zeitplanung ist angedacht:

 

  a.. Herbst 2002 Zwischenbericht zum Stand der Verhandlungen im Ausschuss

  b.. Verhandlungen und Erarbeitung eines Vertragsentwurf mit den Vereinen bis Ende 2002

  c.. Genehmigung der Verträge durch den Ausschuss Frühjahr 2003

  d.. Beschlussfassung im Ausschuss/Stadtvertretung zur Übertragung der Sportanlagen bis zu

       den Sommerferien 2003

 

 

Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt  werden nach dem aufgeführten Zeitplan im Jahre 2004 erwartet.

 

 

 

Daraufhin ergibt sich eine ausführliche Diskussion seitens des Ausschusses, während der Herr Broscheit verschiedene Fragen beantwortet.

 

 

Anschließend bittet der Ausschuss die Verwaltung, an die Vereine heranzutreten und gemeinsam mit diesen, unter Berücksichtigung der jeweils gegebenen individuellen Besonderheiten (Grundstücksverhältnisse, Versicherungsfragen, ehrenamtliche Verwaltungen etc.) einen entsprechenden Vertragsentwurf für eine mögliche Übertragung der Sportanlagen und damit einen weiteren Ausbau der Eigenverantwortung der Vereine zu erarbeiten.

 

 

 

Der Ausschuss für junge Menschen bittet die Verwaltung um einen zeitnahen Zwischenbericht - nach Möglichkeit in der 1. Sitzung nach der Sommerpause- in dieser Angelegenheit.