Sitzung: 05.06.2002 Ausschuss für junge Menschen
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: M02/0186
Zunächst
berichtet Herr Broscheit:
Am
07.11.2001 wurden Vertreter der betroffenen Sportvereine im Ausschuss für junge
Menschen angehört und ein erstes Meinungsbild zu einer geplanten Übertragung
der Sportanlagen auf die Sportvereine abgefragt.
Die
Verwaltung wurde gebeten, von den Vereinen eine grundsätzliche
Gesprächsbereitschaft in dieser Angelegenheit zu erreichen. Seitens der Vereine
wurde die grundsätzliche Gesprächsbereitschaft schriftlich im November 2001 und
Januar 2002 der Verwaltung mitgeteilt.
Seitens
der Verwaltung wird folgender Zwischenbericht gegeben und die weitere
Vorgehensweise vorgeschlagen:
1.
Einleitung
In
der Vergangenheit nutzten die Mehrzahl der sporttreibenden Vereine – zumindest
in den traditionellen Sportarten wie Turnen, Fußball und Leichtathletik –
kommunale Sporteinrichtungen, welche ihnen in der Regel kostenlos zur Verfügung
gestellt wurden. Sofern hierfür überhaupt schriftliche Verträge vorlagen,
beschränkten sich diese einerseits meist auf die grundsätzliche
Nutzungserlaubnis auf unbestimmte Zeit und die Verpflichtung andererseits, die
Sportanlagen pfleglich zu behandeln.
Die
Sportvereine waren somit von finanziellen Belastungen, soweit es die
Sportstätten betraf, weitgehend freigestellt. Brauchten sie doch für die
Reinigung und Pflege von Hallen und Sportplätzen und auch für die bauliche
Unterhaltung der Sporteinrichtungen nicht zu sorgen oder gar finanzielle Mittel
aufzuwenden.
Bezüglich
der Besitzverhältnisse bei Sportanlagen sind neue Entwicklungen festzustellen.
Aufgrund des veränderten Sportverhaltens der Bevölkerung besteht ein erhöhter
Bedarf an fachspezifischen Sporteinrichtungen, den die Vereine vielfach - bei
Bereitstellung
eines fremden Grundstückes – in Eigeninitiative, auch durch den Bau eigener
Anlagen, zu decken versuchen. Hier wird seitens der Kommunen versucht, die
Eigenverantwortung der Vereine dadurch zu stärken, dass den Vereinen kommunale
Sportanlagen übertragen werden.
Die
Palette der Nutzungsmodelle gestaltet sich sehr vielfältig und reicht von der
Übertragung der Schlüsselverantwortung und der vollständigen Übernahme
kommunaler Sporteinrichtungen durch die Sportvereine bis hin zur vereinseigenen
Sportanlage.
Hier
stellt sich die Frage nach den vertraglichen Grundlagen. Die Nutzung fremden
Eigentums birgt u.U. erhebliche Risiken rechtlicher, versicherungstechnischer
und organisatorischer Art in sich, unabhängig davon, ob es sich bei den
Objekten lediglich um ein Grundstück zur Errichtung einer eigenen Sportstätte
handelt oder um eine in Vereinsregie übernommene Sportanlage.
Nicht
selten haben mangelhafte Grundstücksverträge zur Existenzbedrohung für einen
Sportverein geführt, weil beim Vertragsabschluß bestimmte Risiken nicht in
ausreichendem Maße berücksichtigt wurden.
Weitgehende
Rechtssicherheit kann nur durch eine entsprechende Vertragsgestaltung unter
ausreichender Berücksichtigung aller vertragsrelevanten Grundlagen, wie im
besonderen Versicherungsaspekte, Kostenerstattung und der individuellen Vereinsbelange,
erreicht werden.
2.
Ist-Situation
Für
die geplante Übertragung von kommunalen Sportanlagen kommen aus der Sicht der
Verwaltung nur folgende Sporteinrichtungen in Frage:
a.. Sportplatzanlage Ochsenzoller Strasse
(1. SC Norderstedt)
b.. Sportplatzanlage Am Exerzierplatz (TuRa
Harksheide)
c.. Sportplatzanlage Lawaetzstrasse (SV
Friedrichsgabe)
d.. Sportplatzanlage Poppenbütteler Strasse
(Glashütter SV)
Für
die aufgeführten Sportanlagen bestehen zur Zeit noch Nutzungsverträge mit den
genannten Sportvereinen als Hauptnutzer.
Der
Ausschuss für junge Menschen hat auf seiner Sitzung am 07.11.2001 eine Anhörung
der betroffenen Vereine durchgeführt. Hierbei wurden vorerst die Meinungen der
einzelnen Vereine zu einer geplanten Übertragung der Sportanlagen auf die
Sportvereine abgefragt. Die anwesenden Vereinsvertreter wurden gebeten, dieses
Thema in die Vereinsvorstände hineinzutragen und zu diskutieren.
Seitens
der Verwaltung sollte bei den Vereinen angefragt werden, ob eine grundsätzliche
Gesprächsbereitschaft in dieser Angelegenheit besteht. Von allen Vereinen wurde
eine grundsätzliche Gesprächsbereitschaft schriftlich bestätigt.
Bestand
und Kosten
Die
Größe, der Bestand an Hochbauten und die Ausstattung der einzelnen Sportanlagen
sind als Anlage 1 beigefügt.
Eine
Aufstellung der jährlichen Kosten entnehmen Sie der Anlage 2.
Auf
jeder Sportanlage ist je ein Sportplatzwart und eine Reinigungskraft eingesetzt.
Die
auf den Sportanlagen vorhandenen Wohnungen sind bis auf eine, die als
Dienstwohnung genutzt wird, anderweitig vermietet (z.B. an den Pächter der
Vereinsgaststätte).
3.
Vor- und Nachteile
Da
es unzählige Varianten einer Übertragung von Sportanlagen gibt, sind hier nur
einige Vor- bzw. Nachteile aufgeführt, die aber nur zum tragen kommen, wenn die
Freiwilligkeit der Vereine zur Übernahme gegeben sind.
Für
den Bereich der Verwaltung werden längerfristig die Einsparung von
Haushaltsmitteln als Vorteil angesehen. Dieses wird hauptsächlich dadurch
erreicht, dass das vorhandene Personal auf den Sportanlagen altersbedingte aus
dem Dienst ausscheidet. Durch einen eventuellen Wegfall von Aufgaben könnten
Ressourcen in der Verwaltung freigesetzt werden.
Da
u.U. die Pflege und Unterhaltung der Sportanlagen durch die Vereine übernommen
werden, ist in diesem Bereich mit einem höherem Kontroll- und Prüfaufwand zu
rechnen. Ferner ist seitens der Verwaltung ein entsprechender Leistungskatalog
zu erstellen, welcher die entsprechenden Standards in Bezug auf Pflege und
Unterhaltung der Aussenflächen sowie der Hochbauten erhält.
Bei
den Vereinen werden die Vor- bzw. Nachteile darin gesehen, dass die
Eigenverantwortung gestärkt wird und Entscheidungen schneller herbeigeführt
werden können. Als besonderer Nachteil wird der zu erwartende hohe
Verwaltungsaufwand gesehen.
4.
weitere Vorgehensweise
Es
wird vorgeschlagen, dass mit jedem einzelnen Verein Verhandlungen aufgenommen
werden, inwieweit eine Übertragung der Sportanlagen erfolgen kann.
Einzelverhandlungen werden als sinnvoll erachtet, da die Anlagen von der Größe
und Ausstattung abweichen und die Strukturen der betroffenen Vereine sehr
unterschiedlich sind. Für jeden Verein sind sicherlich individuelle Lösungen
erforderlich.
Hierzu
wären folgende Punkte bzw. Kriterien mit den jeweiligen Vereinen abzustimmen:
a.. Welche Vertragsform ist auszuwählen ?
(Nutzungsvertrag, Pachtvertrag) ?
b.. Was ist mit dem städtischen Personal ? Übernahme/Abordnung
an den Verein ?
c.. Übernahme der Pflegegeräte und Maschinen
?
d.. Welche Pflegemaßnahmen sind
durchzuführen (Leistungskatalog) ?
e.. Bereitstellung von Nutzungszeiten für
die Schulen ?
f.. Welcher Bauunterhalt wird von wem übernommen
? Größere Schäden ?
g.. Kosten für den laufenden Betrieb
(Bewirtschaftung) ?
h.. Verkehrssicherung, Haftung ?
i.. Versicherungen ?
j.. Steuerliche Auswirkungen beim Verein ?
k.. Pauschale Bezuschussung ? Laufzeit ?
Die
Aufzählung der zu klärenden Punkte ist nicht abschließend. Erst bei den
Verhandlungen wird sich zeigen, welche zusätzlichen Punkte geklärt werden
müssten. Eine Übertragung kann nur im Einvernehmen mit dem jeweiligen
Sportverein erfolgen.
Der
Verwaltung liegen Informationsmaterialien vom Landessportbund
Nordrhein-Westfalen vor, die als Hilfe bei den Verhandlungen mit eingesetzt
werden können. Bei Bedarf können diese Informationen zur Verfügung gestellt
werden.
Die
Verwaltung beabsichtigt, auf diesen Grundlagen mit den Vereinen in
Verhandlungen zu treten, um einen entsprechenden Vertragsentwurf für eine
Übertragung der Sportanlage zu erarbeiten.
Folgende
Zeitplanung ist angedacht:
a.. Herbst 2002 Zwischenbericht zum Stand
der Verhandlungen im Ausschuss
b.. Verhandlungen und Erarbeitung eines
Vertragsentwurf mit den Vereinen bis Ende 2002
c.. Genehmigung der Verträge durch den
Ausschuss Frühjahr 2003
d.. Beschlussfassung im
Ausschuss/Stadtvertretung zur Übertragung der Sportanlagen bis zu
den Sommerferien 2003
Auswirkungen
auf den Haushalt der Stadt werden nach
dem aufgeführten Zeitplan im Jahre 2004 erwartet.
Daraufhin
ergibt sich eine ausführliche Diskussion seitens des Ausschusses, während der
Herr Broscheit verschiedene Fragen beantwortet.
Anschließend
bittet der Ausschuss die Verwaltung, an die Vereine heranzutreten und gemeinsam
mit diesen, unter Berücksichtigung der jeweils gegebenen individuellen
Besonderheiten (Grundstücksverhältnisse, Versicherungsfragen, ehrenamtliche Verwaltungen
etc.) einen entsprechenden Vertragsentwurf für eine mögliche Übertragung der
Sportanlagen und damit einen weiteren Ausbau der Eigenverantwortung der Vereine
zu erarbeiten.
Der
Ausschuss für junge Menschen bittet die Verwaltung um einen zeitnahen
Zwischenbericht - nach Möglichkeit in der 1. Sitzung nach der Sommerpause- in
dieser Angelegenheit.