Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Mittlerweile haben alle Fachausschüsse Prüfaufträge erteilt; diese werden von der Verwaltung mit hoher Priorität bearbeitet. Als Ergebnis werden den Fachausschüssen jetzt entsprechende Beschlussvorschläge unterbreitet.

Ich hoffe sehr, dass entsprechende Beschlüsse gefasst werden, um den Zuschussbedarf deutlich zu reduzieren.

Die in der Finanzplanung vorhandenen erheblichen Deckungslücken können im wesentlichen nur durch Beschlüsse zur Reduzierung der Fachbereichszuschüsse geschlossen werden, da ansonsten nur folgende Alternativen existieren:

Einnahmeverbesserung Vermögenshaushalt:

Im Vermögenshaushalt sind Einnahmeverbesserungen nur im begrenzten Rahmen durch weitere Vermögensveräußerung denkbar; darüber hinaus bleibt nur noch eine höhere allgemeine Kreditaufnahme, mit der Folge einer Erhöhung der Belastung Schuldendienst in den Folgejahren übrig.

In diesem Zusammenhang sind aber für langfristige Investitionsmaßnahmen intelligente Finanzierungsmodelle zu diskutieren, um dauerhaft den Erhalt öffentlicher Gebäude und Einrichtungen sicherzustellen.

Einen freien Finanzspielraum, der entsprechende Zuführungen vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt ermöglicht, um Investitionen hieraus direkt finanzieren zu können, wird es aufgrund der allgemeinen Finanzlage der Kommunen, auch in Norderstedt, in absehbarer Zeit nicht mehr geben.

Streichung notwendiger Investitionen:

Eine Ausgabeverringerung im Vermögenshaushalt kann nur durch weitere Kürzungen bei den dringend notwendigen Investitionen erfolgen. Dies ist aber auch vor dem Hintergrund der Substanzerhaltung, wenn überhaupt, nur begrenzt und einzelfallbezogen möglich und vertretbar.

Weitere Steuererhöhungen:

Im Finanzbudget sind nennenswerte Verbesserungen nur durch weitere Steuererhöhungen oder durch höhere Gewinnvorgaben bzw. geringere Verlustübernahmen für die Beteiligungen zu erreichen, beides erscheint fraglich bzw. nur in sehr geringem Umfang möglich.