Sitzung: 10.06.2002 Hauptausschuss
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Mit
Erlass vom 08. Mai 2002, hier eingegangen am 16. Mai 2002, hat der
Innenminister als Kommunalaufsicht den Haushalt 2002 der Stadt Norderstedt und
den 1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan der Stadtwerke Norderstedt 2002 genehmigt.
Mit
der Genehmigung sind verschiedene Anmerkungen u.a. zu den Themen
kostenrechnenden Einrichtungen und Budgetierung gemacht worden.
Darüber
hinaus wurde eine Auflage erteilt, die ein kurzfristiges Handeln dringend
erforderlich macht; wörtlich heißt es im Erlass:
“Die
Finanzplanung für die Vermögenshaushalte der Folgejahre ist erneut nicht
ausgeglichen. Die Ausgaben der Jahre 2003 bis 2005 übersteigen die Einnahmen
erheblich; die Deckungslücke beträgt insgesamt rd. 27,7 Mio. €. Damit verstößt
die Finanzplanung auch in diesem Jahr gegen § 23 Abs. 4 GemHVO, nach der der
Finanzplan für die einzelnen Jahre in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen sein
soll.
Festzustellen
ist, dass ich Sie nun bereits seit 1997 in jedem Jahr auf diesen Rechtsverstoß
hinweise. Bedauerlicherweise kann ich im chronologischen Vergleich nicht
erkennen, dass die Stadt ausreichende Anstrengungen unternimmt, um ihrer
rechtlichen Verpflichtung zum Ausgleich der Vermögenshaushalte im
Finanzplanungszeitraum nachzukommen.
Die
vorgelegte Finanzplanung bedarf zur Herstellung des nach § 23. Abs. 4 GemHVO
geforderten Ausgleichs der Überarbeitung. Ich bitte Sie, mir die überarbeitete
Fassung bis zum 15. Oktober 2002 vorzulegen. Vorsorglich weise ich Sie bereits
jetzt darauf hin, dass ich eine uneingeschränkte Genehmigung von Verpflichtungsermächtigungen
im Haushalt 2003 nicht in Aussicht stellen kann, sofern die mittelfristige
Finanzplanung des Vermögenshaushaltes erneut unausgeglichen vorgelegt werden
sollte.”
(Anmerkung:
Ergebnis des Investitionsprogramms:
2003 –12,8
Mio €; 2004 –6,7 Mio €; 2005 –8,2 Mio €: insgesamt 27,7 Mio €)
Um
die Terminsetzung des Innenministers zu erfüllen, muss die Stadtvertretung in
ihrer Sitzung am 10.September 2002 ein geändertes Investitionsprogramm beschliessen.
Der
Genehmigungserlass ist dem Protokoll als Anlage 1 beigefügt.