Sitzung: 19.06.2002 Ausschuss für Umweltschutz
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: M02/0300
In der Sitzung des Umweltausschusses vom 25.04.2001
wurde unter TOP 7 die Vorlagen-Nr. B 01/0128, Einführung von Sperrgut auf Abruf
behandelt. Es wurde unter anderem folgender Beschluss gefasst: “Einrichtung
einer Sperrmüllannahme auf dem Bauhof Friedrich-Ebert-Straße (Recyclinghof)”.
Die Verwaltung stellt jetzt 2 Konzepte zur
Diskussion, die nachfolgend beschrieben sind.
Sperrmüllannahme auf dem
Bauhof Friedrich-Ebert-Str. im Rahmen eines Recyclinghof-Konzeptes:
·
Herstellung
einer geeigneten Oberflächenbefestigung (ausgelegt für Schwerlastverkehr zum
An- und Abtransport der Behälter; Reduzierung der Gefahren eines
unkontrollierten Schadstoffeintrags in den Boden - siehe Lageplan)
·
Einzäunung
des Geländes für den Recyclinghof, um die Betriebsabläufe des Bauhofes vor
Beeinträchtigungen durch Privatverkehre zu schützen - siehe Lageplan
(Unfallschutz, Versicherungsaspekte)
·
Steuerung
der Zufahrtsmöglichkeiten durch den Aufbau von 2 Schranken (Recyclinghof,
Bauhof - siehe Lageplan)
·
Installation
einer Stromversorgung für die Presseinrichtungen und die Beleuchtung
·
Einrichtung
einer ausreichenden Beleuchtung des Recyclinghofes (insbesondere erforderlich
für das Winterhalbjahr)
·
Beschaffung
von 3 Sperrmüllpresscontainern (zum Stückpreis von jeweils ca. 15.000 €), um
einen kontinuierlichen Betrieb bei einer verkehrs-/emissionsreduzierenden
Abfuhr zu ermöglichen (Abtransport von 2 Behältern auf Zugfahrzeug und Hänger)
·
Beschaffung
von 12 Großcontainern für die Abfallfraktionen: Restabfall, Grünabfall,
Elektroschrott, Altmetall, DSD-Abfall, Bauabfall (zum Stückpreis von jeweils
ca. 3.000 €)
·
Bereitstellung
von Containern für Papier, Glas und Altkleider, die nicht extra beschafft
werden müssen
·
Mindestens
2 Personen zur erforderlichen Betreuung / Beaufsichtigung des Betriebes auf dem
Recyclinghof
Sperrmüllannahme auf dem
Bauhof Friedrich-Ebert-Str. ohne weitere Leistungen im Recycling-Bereich
Verzicht auf die Elemente:
·
1
Sperrmüllpresscontainer (Stückpreis ca. 15.000 €), mit der Folge höherer
Betriebskosten und Verkehrsbelastungen durch häufigere Entsorgungsfahrten
·
Möglichkeit
auf ca. 500 m² Flächenbefestigung zu verzichten (um den Preis, das für einen
Ausbau zum Recyclinghof später mit höheren Gesamtkosten nachholen zu müssen)
·
Entsorgungsangebot
für die Abfallfraktionen: Restabfall, Grünabfall, Elektroschrott, Altmetall,
DSD-Abfall, Bauabfall entfällt
·
Bereitstellung
von Containern für Papier, Glas und Altkleider entfällt
·
0,8
Stellen für die erforderliche Betreuung / Beaufsichtigung der Sperrmüllannahme
reduziert
Vor- und Nachteile:
Recyclinghof-Konzept |
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Vorteile
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Nachteile |
komplettes Entsorgungsangebot schafft hohe
Kundenakzeptanz |
Zusätzliche Lärmbelastungen durch
Betriebsgeräusche und deutliche Verkehrszunahme (ca. + 200%) |
Angebot kann schnell realisiert werden (Bauzeit:
ca. 8 Wochen) |
Lärmschutzansprüche der Nachbarn sind nicht
geprüft, voraussichtlich ist baulicher Schallschutz erforderlich |
Unerlaubte Abfallablagerungen werden hierdurch
reduziert (Vorbild: Einführung der Bauschuttannahme 1994) |
Finanzmittel stehen im Haushalt 2002 bisher nicht
zur Verfügung |
Umsetzung des Personals ermöglicht kostenneutrale
Realisierung, wenn auf freiwillige Leistungen (Einsammlung von Strauchwerk,
Stubben, stadtteilbezogene Laubsammlung) ab 01.01.2003 verzichtet wird |
Wechsel vom Hol- zum Bringsystem für die
bisherigen freiwilligen Leistungen (Einsammlung von Strauchwerk, Stubben,
Laubsammlung erfolgt schon jetzt im Bring-System) |
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Konkurrenz zu bestehenden Entsorgungssystemen im
Falle einer kostenfreien Annahme (Biotonne) |
Kosten: (geschätzt) Flächenbefestigung,
Beleuchtung, Stromanschluss, Zäune, Schranken ca. 108.000 € Container ca.
81.000 € |
Sperrmüllannahme ohne weitere Leistungen im
Recycling-Bereich |
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Vorteile |
Nachteile |
Investitionsvolumen sinkt, wenn nur die
Sperrmüllannahme betrachtet wird |
Betriebskosten für die Sperrmüllannahme sind
höher, wenn Oberflächenbefestigung für eine Einsammlung der übrigen Abfallfraktionen
mit erfolgt |
Unerlaubte Abfallablagerungen von Sperrmüll können
hierdurch reduziert werden |
Gesamtkosten für das Recyclinghof-Konzept steigen,
wenn Realisierung in 2 Bauabschnitten erfolgen soll |
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Zusätzliche Lärmbelastungen durch
Betriebsgeräusche und Verkehrszunahme |
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Lärmschutzansprüche der Nachbarn sind nicht
geprüft, voraussichtlich ist baulicher Schallschutz erforderlich |
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Finanzmittel stehen im Haushalt 2002 bisher nicht
zur Verfügung |
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Zusätzliche Personalkosten entstehen, weil auf
freiwillige Leistungen (Einsammlung von Strauchwerk, Stubben,
stadtteilbezogene Laubsammlung) nur zum Preis illegaler Abfallentsorgung
verzichtet werden kann |
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Unzufriedenheit bei Kunden steigt durch
eingeschränktes Entsorgungsangebot |
Kosten: (geschätzt) Flächenbefestigung,
Beleuchtung, Stromanschluss, Zäune, Schranken Container ca.
30.000 € |
Wie dem Ausschuss bekannt ist, sahen die bisherigen
Planungen die Einrichtung eines Recyclinghofes in Verbindung mit dem Neubau der
Sondermüllannahmestelle und des städtischen Umweltlabors vor. Hierbei war stets
geplant, das Gebäude an die Grundstücksgrenze zum südlich angrenzenden Nachbarn
zu bauen.
Damit wäre der Lärmschutz baulich sichergestellt, um
die bereits heute bestehenden Lärm-Probleme zu beheben.
Die hier vorgestellten Konzepte “Recyclinghof” /
“Sperrmüllannahme ohne weitere Leistungen im Recycling-Bereich” könnten dann
weitgehend störungsfrei betrieben werden.
Da bei der aktuellen Haushaltslage der Neubau einer
Sondermüllannahmestelle einschließlich des Umweltlabors nicht realistisch
erscheint, wurde auf die Darstellung dieser Variante verzichtet. Gleichwohl
sollten die Planungen darauf Rücksicht nehmen, diese notwendige
Erweitungsoption nicht zu verbauen.
Die Frage der Gebührenpflicht ist nach Entscheidung
für eine der beiden Varianten gesondert zu prüfen.
Frau
Hahn stellt folgenden Antrag:
“Es
sollte eine erneute Prüfung erfolgen, inwieweit in der Umschlagsstation in der
Oststraße eine Annahme von Sperrmüll erfolgen kann und wie weit der Vertrag der
Stadt Norderstedt mit der Umschlagsstation in der Oststraße betroffen ist?”
Protokollauszug: |
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