Sitzung: 19.06.2002 Ausschuss für junge Menschen
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: M02/0323
Der
Ausschuss für junge Menschen hat auf seiner Sitzung am 15.05.02, TOP unter
Ziffer 2.) beschlossen:
.....“Die
Verwaltung wird gebeten die Mehrkosten (Investive Kosten und Folgekosten) bei
einem Versorgungsziel von 80 % und von 85% zu ermitteln.”.....
Bei
der Realisierung eines Versorgungszieles
von
80 % der Kindergartengartenkinder (=3,5 Jahrgänge sind weitere 99 Plätze,
bei 85 %
217 Plätze,
bei 90 % 335
Plätze
zu
schaffen. (siehe Anlagen 3,4 und 5 der Vorlage B 02/0234)
Dabei
wird angenommen, dass pro Platz ein Kind betreut wird.
Mit
den gemäß Vorlage B 02/0309 kurzfristig realisierbaren Maßnahmen würden 65
Plätze Halbtags-Vormittags und 30 Plätze Ganztags im Kindergartenbereich
geschaffen. Die Gesamtkosten dafür belaufen sich für 2003 auf 101.700,- €.
Damit
ist eine 80 % ige Versorgung (99 zu schaffende Plätze – 95 Plätze = 4 Plätze)
im Kindergartenbereich praktisch erreicht.
Für
die weitere Kostenvorausschätzung wird
bei den Folgekosten auf Angaben in der städtischen Gebührenkalkulation (vgl.
Vorlage B 01/0385, Vorbericht ) zurückgegriffen, da es sich um die Ermittlung
von Durchschnittswerten handelt.
Folgekosten:
Es
kann sich nur um eine Vorausschätzung des städtischen Zuschussbedarfs handeln,
der viele Annahmen zugrunde liegen.
(z.B.
gleiche Landes-/Kreisbezuschussung, keine Personalkostensteigerung/-reduzierung
und Lebenshaltungskostensteigerung/-reduzierung, keine Haltshaltsperre, keine
Änderung der (Gruppen-)öffnungszeiten, gleiche Belegung der Gruppen, gleiche
Sozialstaffelermäßigungsverteilung, gleiche Berechnung der
Verwaltungskostenpauschale und der kalkulatorischen Kosten).
Kurz:
Es
wird unterstellt, dass alle einzelnen Einnahme- und Ausgabepositionen in linear
gleicher Verteilung anteilig auch für alle weiteren Plätze einzurechnen sind,
also auch Verwaltungskostenumlage und
kalkulatorischen Kosten zu berücksichtigen sind.
Die
Vorausberechnung 2002 im Vorbericht zur Gebührenbedarfsberechnung weist für die
städtischen Kindertageseinrichtungen
an
Ausgaben
7.053.616,85 € aus,
an
Einnahmen 2.672.900,00
€ und als voraussichtlichen jährlichen städtischen
Zuschussbedarf
2002
4.380.716,85 € aus.
Als
Kostendeckungsgrad pro Platz wird für das Jahr 2002 bei 95% iger Auslastung 37,89%
ausgewiesen.
Die
voraussichtlichen monatlichen Kosten 2002 werden
für
einen Halbtags-Vormittags-Platz
auf 531,96 € ,
für
einen Ganztagsplatz
auf 900,24 € und
für
einen Krippenplatz
auf 1.152, 61 € beziffert.
Damit
ergibt sich ein voraussichlticher jährlicher städtischer Zuschussbedarf von
(531,96€*(100%-37,89%)) X 12 Monate = 3.964,80
€ pro Vormittags-Platz und Jahr.
(900,24€*(100%-37,89%)) X 12 Monate = 6.709,66
€ pro Ganztagsplatz und Jahr
(1.152,61€
(100%-37,89%)) X 12 Monate = 8.590,63 € pro Krippenplatz und Jahr
Die
tatsächlich benötigten städtischen Zuschussbeträge stehen letztlich erst im
Nachhinein mit der bereinigten Ist-Jahresabrechnung fest /
“Betriebskostenabrechnung” fest.
Je
nach Art und Umfang der tatsächlichen Kosten und der Betriebskostenabrechnung
können die vorausberechneten Schätzwerte unter – oder überschritten werden. Da
z.B. die Betriebskostenabrechnungen von Kindertageseinrichtungen freier Trägern
ohne kalkulatorische Kosten und ohne oder anderen buchungsmäßigen allgemeine
Verwaltungskostenbeiträge ausgeführt werden, sind deren voraussichtlichen
Platzkosten bei sonst gleicher Kostenstruktur wie bei städtischen Einrichtungen
natürlich rechnerisch immer niedriger.
Wenn
alle weiteren Plätze als Halbtagsvormittagsplätze eingerichtet werden und der
Zuschußbedarf der städtischen Einrichtungen zugrundegelegt wird,
ergibt
sich demnach bei einer 80%igen
Versorgung
(durch Umsetzung der Maßnahmen gem.
Vorlage B02/0309 ein geschätzter zusätzlicher jährlicher städtischer
Zuschussbedarf von
ca. 101.700 €
Investive
Kosten:
Zuschüsse
von Land und Kreis für die Schaffung weiterer Plätze werden nicht gewährt. Die
investiven Kosten geht damit zu Lasten der Stadt gffs. des Trägers.
Zuschussmöglichkeiten seitens Dritter
sind z.Zt. nicht bekannt.
Die
investiven Kosten pro Platz sind abhängig von den beschlossenen Maßnahmen.
A)
Am
“billigsten” bei den investiven Kosten sind natürlich Freiluft-/Waldgruppen.
Bei geschätzten 3.000,- € für Bauwagen und Ausstattung sind pro Platz (ges. 15
Plätze) einmalig ca. 200,- € pro Platz
in Ansatz zu bringen.
B)
Bei
Raumumwidmungen, An-/Umbauten können je nach Maßnahme zwischen 500,- € und
5.000,- €
pro Platz eingeschätzt werden.
C)
Bei
Neubauten von Kindertagesstätten bewegen sich die investiven Kosten bei ca.
7.000 € pro Platz (ohne Grundstück)
Frau
Ehrenfort bedankt sich bei der Verwaltung für die Beantwortung der Anfrage.
Der
Ausschuss nimmt die Vorlage zur Kenntnis.