Sitzung: 20.06.2002 Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Der
Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr wurde zum Thema “Umwidmung der
Bundesstraße 433” kontinuierlich mit Berichtsvorlagen am 07.09.2000,
21.12.2000 und 06.12.2001 informiert.
Am
17.01.2002 teilte Herr Bosse dem Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr mit,
dass er vorsorglich Widerspruch zum Umstufungskonzept der Bundesstraße 433
eingelegt hat.
In
der Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Verkehr am 07.02.2002 wurde
folgender Beschluss gefasst:
“Der
Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr unterstützt die hauptamtliche Verwaltung
im Widerspruchsverfahren gegen die Veröffentlichung des Landesamtes für
Straßenbau und Straßenverkehr Schleswig-Holstein im amtlichen Anzeiger –
Beilage zum Amtsblatt für Schleswig-Holstein Nr. 51 – vom 17.12.2001.”
Daraufhin
wurde mit Schreiben vom 11.02.2002 das Landesamt für Straßenbau und
Straßenverkehr des Landes Schleswig-Holstein eine entsprechende Begründung für
den Widerspruch der Stadt Norderstedt vom 08.01.2001 zugeleitet.
Inzwischen
liegt der Verwaltung eine Reaktion des Landesamtes für Straßenbau und
Straßenverkehr des Landes Schleswig-Holstein vor.
Neben
der Eingangsbestätigung teilt das Landesamt mit, dass das Straßenbauamt Itzehoe
damit beauftragt wurde, die aktuellen Verkehrszahlen und –beziehungen zu
ermitteln, da in der Begründung der Stadt Norderstedt insbesondere die starke
Verkehrsbelastung und die tatsächlichen Verkehrsbeziehungen als Argument dafür
angeführt wurde, dass eine Einstufung zur Gemeindestraße nicht in Betracht
kommt.
Über
den Fortgang dieses Verfahrens wird der Fachbereich Verkehrsflächen und
Entwässerung weiterhin unaufgefordert berichten.
An
dieser Stelle wird der guten Ordnung halber noch einmal darauf hingewiesen,
dass alle anders lautenden Presseberichte, wonach eine Abstufung der B 433 auf
Norderstedter Gebiet bereits erfolgt sei, unkorrekt und rechtlich haltlos sind.
Die
Bundesstraße 433 verläuft nach wie vor auf Norderstedter Gebiet von Kilometer
7.106 bis Kilometer 0.000 (Ulzburger Straße) und von Kilometer 0.000 bis
Kilometer 0.165 (Langenhorner Chaussee) bis zum endgültigen Abschluss des
vorgenannten Verfahrens.