Beschluss: noch nicht festgelegt

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Der Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr wurde zum Thema “Umwidmung der Bundesstraße 433” konti­nuierlich mit Berichtsvorlagen am 07.09.2000, 21.12.2000 und 06.12.2001 informiert.

 

Am 17.01.2002 teilte Herr Bosse dem Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr mit, dass er vorsorglich Wider­spruch zum Umstufungskonzept der Bundesstraße 433 eingelegt hat.

 

In der Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Verkehr am 07.02.2002 wurde folgender Beschluss ge­fasst:

 

“Der Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr unterstützt die hauptamtliche Verwaltung im Widerspruchsver­fahren gegen die Veröffentlichung des Landesamtes für Straßenbau und Straßenverkehr Schleswig-Holstein im amtlichen Anzeiger – Beilage zum Amtsblatt für Schleswig-Holstein Nr. 51 – vom 17.12.2001.”

 

Daraufhin wurde mit Schreiben vom 11.02.2002 das Landesamt für Straßenbau und Straßenverkehr des Landes Schleswig-Holstein eine entsprechende Begründung für den Widerspruch der Stadt Norderstedt vom 08.01.2001 zugeleitet.

 

Inzwischen liegt der Verwaltung eine Reaktion des Landesamtes für Straßenbau und Straßenverkehr des Landes Schleswig-Holstein vor.

 

Neben der Eingangsbestätigung teilt das Landesamt mit, dass das Straßenbauamt Itzehoe damit beauftragt wurde, die aktuellen Verkehrszahlen und –beziehungen zu ermitteln, da in der Begründung der Stadt Norderstedt insbesondere die starke Verkehrsbelastung und die tatsächlichen Verkehrsbeziehungen als Argument dafür ange­führt wurde, dass eine Einstufung zur Gemeindestraße nicht in Betracht kommt.

 

Über den Fortgang dieses Verfahrens wird der Fachbereich Verkehrsflächen und Entwässerung weiterhin unauf­gefordert berichten.

 

An dieser Stelle wird der guten Ordnung halber noch einmal darauf hingewiesen, dass alle anders lautenden Presseberichte, wonach eine Abstufung der B 433 auf Norderstedter Gebiet bereits erfolgt sei, unkorrekt und rechtlich haltlos sind.

 

Die Bundesstraße 433 verläuft nach wie vor auf Norderstedter Gebiet von Kilometer 7.106 bis Kilometer 0.000 (Ulzburger Straße) und von Kilometer 0.000 bis Kilometer 0.165 (Langenhorner Chaussee) bis zum endgültigen Abschluss des vorgenannten Verfahrens.