Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Frau Hahn hat den Wunsch geäußert, dass das Verfahren hinsichtlich der Beantragung einer Genehmigung zur Aufstellung von Großwahlplakattafeln für alle Parteien für die Folgejahre vereinfacht werden möge. Insbesondere geht es darum, dass bei jeweils gleichbleibenden Standorten im Rahmen des Antrages lediglich auf die unveränderte Standortsituation verwiesen wird und Planungsunterlagen über Standorte nicht erneut eingereicht werden müssen. Damit wird eine vereinfachte Antragstellung erreicht.

 

Die Verwaltung hat grundsätzlich keine Bedenken entsprechend zu verfahren.

 

Die Parteien haben vom Team 6032 (Beiträge) ein Schreiben erhalten, aus dem hervorgeht, dass sich die Parteien auf ihren Antrag aus Vorjahren beziehen können.

Denn in diesem sind die genauen Standorte, die die öffentlich gewidmeten Fläche betreffen, festgehalten.

Bei Standorten im Bereich städtischer Flächen, die nicht öffentliche Verkehrsflächen sind, bzw. bei Flächen im Eigentum Dritter wird der Antrag intern weitergeleitet und es folgt dann eine Genehmigung von der zuständigen Stelle. Die Anträge werden grundsätzlich nach Eingangsdatum bearbeitet. Ein Anspruch auf einen bestimmten Standort ist damit ausgeschlossen, zumal sich die Parteienkonstellation verändern kann und für alle Parteien die gleichen Grundlagen bestehen. Der Sinn ist lediglich eine vereinfachte Antragstellung.

 

PROTOKOLLAUSZUG:   60