Sitzung: 19.08.2002 Hauptausschuss
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Frau
Hahn hat den Wunsch geäußert, dass das Verfahren hinsichtlich der Beantragung
einer Genehmigung zur Aufstellung von Großwahlplakattafeln für alle Parteien
für die Folgejahre vereinfacht werden möge. Insbesondere geht es darum, dass
bei jeweils gleichbleibenden Standorten im Rahmen des Antrages lediglich auf
die unveränderte Standortsituation verwiesen wird und Planungsunterlagen über
Standorte nicht erneut eingereicht werden müssen. Damit wird eine vereinfachte
Antragstellung erreicht.
Die
Verwaltung hat grundsätzlich keine Bedenken entsprechend zu verfahren.
Die
Parteien haben vom Team 6032 (Beiträge) ein Schreiben erhalten, aus dem
hervorgeht, dass sich die Parteien auf ihren Antrag aus Vorjahren beziehen
können.
Denn
in diesem sind die genauen Standorte, die die öffentlich gewidmeten Fläche
betreffen, festgehalten.
Bei
Standorten im Bereich städtischer Flächen, die nicht öffentliche
Verkehrsflächen sind, bzw. bei Flächen im Eigentum Dritter wird der Antrag
intern weitergeleitet und es folgt dann eine Genehmigung von der zuständigen
Stelle. Die Anträge werden grundsätzlich nach Eingangsdatum bearbeitet. Ein
Anspruch auf einen bestimmten Standort ist damit ausgeschlossen, zumal sich die
Parteienkonstellation verändern kann und für alle Parteien die gleichen
Grundlagen bestehen. Der Sinn ist lediglich eine vereinfachte Antragstellung.
PROTOKOLLAUSZUG: 60