Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Es wird der folgende Bericht gegeben:

Die Fußgängerlichtzeichenanlage in der Straße Falkenhorst an der Einmündung der Fritz-Reuter-Straße ist auf Grund der vorliegenden Wartungsberichte abgängig. Die Erneuerung des Steuergerätes würde eine Investition in Höhe von ca. 5.000,00 € erfordern. Zusätzlich fallen jährliche Betriebskosten in Höhe von ca. 1.500,00 € an.

 

Die Straße Falkenhorst ist als Tempo 30-Zone gekennzeichnet. Grundsätzlich dürfen Tempo 30-Zonen nur Straßen umfassen, in denen der Verkehr nicht durch Lichtzeichenanlagen reglementiert wird. Abweichend davon bleiben vor dem 01.11.2000 angeordnete Tempo 30-Zonen mit Lichtzeichenanlagen zum Schutz des Fußgänderverkehrs zulässig. Die Anordnung der Zone 33 - Falkenhorst - erfolgte am 27.06.2000 bzw. Änderung am 13.06.2001.

 

Im Ausschuss Planung, Bau und Verkehr wurde am 17.05.2001 zur Errichtung der Zone unter TOP 10.2 mit Vorlage M 01/0206 berichtet:

"Die bestehende Fußgängerlichtzeichenanlage genießt zunächst Bestandsschutz; im Erneuerungsfall oder bei teuren Unterhaltungsarbeiten sollte neu darüber nachgedacht werden, ob die Erforderlichkeit noch besteht."

 

Die bestehende Fußgängerlichtzeichenanlage ist nunmehr abgängig. Der Träger der Straßenbaulast (604) beabsichtigt, in der Straße Falkenhorst anstelle der Fußgängerlichtzeichenanlage eine bauliche Maßnahme zur Geschwindigkeitsreduzierung einzurichten.

 

Nach Durchführung eines Ortstermines am 12.06.2002 legte der Träger der Straßenbaulast einen Plan (siehe Anlage) zum möglichen Bau einer Querungshilfe anstelle der Fußgängerlichtzeichenanlage vor. Die Kosten für diese Querungshilfe würden ca. 2.000,00 € betragen. Ohne Berücksichtigung der Betriebskosten würde eine Kostenersparnis von ca. 3.000,00 € gegenüber einer Erneuerung des Steuergerätes entstehen.

 

Das Baudezernat schlägt vor, die bestehende Fußgängerlichtzeichenanlage nicht zu erneuern und stattdessen eine Querungshilfe einzurichten.

 

Dabei ist es dem Träger der Straßenbaulast und der Verkehrsbehörde sehr wohl bewusst, dass diese Maßnahme erhebliche Proteste der Anwohner hervorrufen wird. Unter Berücksichtigung des oben genannten Sachverhaltes erscheint es jedoch sinnvoll und wirtschaftlich, wie vorgeschlagen zu verfahren; ggf. könnte diese Maßnahme dann in einem Rechtsmittelverfahren überprüft werden.

 

Die Beteiligung des Ausschusses erfolgt insbesondere, da auf Grund dieses erstmalig auftretenden sehr sensiblen Themas mit entsprechenden Reaktionen der Betroffenen zu rechnen ist.