Sitzung: 15.08.2002 Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: JA-Stimmen:10 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:1
Vorlage: B02/0370
Mit
den zwischen 1996 und 2001 durchgeführten Baumaßnahmen gilt die
Hinrich-Thieß-Straße zwischen Hans-Friedrich-Dibbern-Straße und
Hinrich-Thieß-Straße 19 (im B 202 mit Planstraße B bezeichnet) mit den
Ausbaumerkmalen der Vorlage Nr. B 02/0370 für die Sitzung des Ausschusses für
Planung, Bau und Verkehr am 15.08.2002 im Sinne von § 9 Abs. 2 der
Satzung der Stadt Norderstedt über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom
10.04.2000 als erstmalig und endgültig hergestellt.
Für
die Baumaßnahme sind von den Grundstückseigentümern, deren Beitragspflichten
noch nicht durch Ablösevertrag abgegolten sind, Erschließungsbeiträge zu
erheben.
Die
Vorlage wurde mit 10 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen und 1 Enthaltungen mehrheitlich
beschlossen