Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: JA-Stimmen:10 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:1

Mit den zwischen 1996 und 2001 durchgeführten Baumaßnahmen gilt die Hinrich-Thieß-Straße zwischen Hans-Friedrich-Dibbern-Straße und Hinrich-Thieß-Straße 19 (im B 202 mit Planstraße B bezeichnet) mit den Ausbaumerkmalen der Vorlage Nr. B 02/0370 für die Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Verkehr am 15.08.2002 im Sinne von § 9 Abs. 2 der Satzung der Stadt Norderstedt über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 10.04.2000 als erstmalig und endgültig hergestellt.

Für die Baumaßnahme sind von den Grundstückseigentümern, deren Beitragspflichten noch nicht durch Ablösevertrag abgegolten sind, Erschließungsbeiträge zu erheben.

 

Die Vorlage wurde mit 10 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen und 1 Enthaltungen mehrheitlich beschlossen