Sitzung: 15.08.2002 Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: JA-Stimmen:11 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: B02/0369
Beschluss:
Der
von der Verwaltung ausgearbeitete Entwurf des B 164 - Norderstedt - 3. Änderung
und Ergänzung für das Gebiet: “Gewerbegebiet Glashütte” - Zwischen
Robert-Koch-Straße und Hopfenweg - bestehend aus dem Teil A - Planzeichnung -
und dem Teil B - Text - wird gebilligt.
Die
Begründung wird in der Fassung der Anlage 1 zur Vorlage Nr. B 02/ 0369 (Stand: 15.08.2002) gebilligt. Die
Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf des Bebauungsplanes 164
- Norderstedt - 3. Änderung und Ergänzung sowie die Begründung
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die betroffenen Träger
öffentlicher Belange sind gemäß Abs. 2 BauGB im Parallelverfahren zu
beteiligen.
Sollten
sich nach der öffentliche Auslegung durch berücksichtigte Anregungen Änderungen
des Bebauungsplanentwurfs ergeben, die die Grundzüge der Planung nicht
berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine Beteiligung gemäß § 3 Abs. 3
BauGB durchzuführen.
Auf
Grund des § 22 GO waren keine/folgende Ausschussmitglieder von der Beratung und
der Beschlussfassung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei
der Abstimmung anwesend: ...
Die
Vorlage wurde mit 11 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen einstimmig beschlossen