Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: JA-Stimmen:11 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Beschluss:

Der von der Verwaltung ausgearbeitete Entwurf des B 164 - Norderstedt - 3. Änderung und Ergänzung für das Gebiet: “Gewerbegebiet Glashütte” - Zwischen Robert-Koch-Straße und Hopfenweg - bestehend aus dem Teil A - Planzeichnung - und dem Teil B - Text - wird gebilligt.

Die Begründung wird in der Fassung der Anlage 1 zur Vorlage Nr. B 02/ 0369  (Stand: 15.08.2002) gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf des Bebauungsplanes 164 - Norderstedt - 3. Änderung und Ergänzung sowie die Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die betroffenen Träger öffentlicher Belange sind gemäß Abs. 2 BauGB im Parallelverfahren zu beteiligen.

 

Sollten sich nach der öffentliche Auslegung durch berücksichtigte Anregungen Änderungen des Bebauungsplanentwurfs ergeben, die die Grundzüge der Planung nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine Beteiligung gemäß § 3 Abs. 3 BauGB durchzuführen.

 

Auf Grund des § 22 GO waren keine/folgende Ausschussmitglieder von der Beratung und der Beschlussfassung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstim­mung anwesend: ...

 

Die Vorlage wurde mit 11 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen einstimmig beschlossen