Sitzung: 21.08.2002 Ausschuss für Umweltschutz
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Frau
Hahn stellt folgende Anfrage an die Verwaltung:
“Es
sollte eine erneute Prüfung erfolgen, inwieweit in der Umschlagstation in der
Oststraße eine Annahme von Sperrmüll erfolgen kann und wie weit der Vertrag der
Stadt mit der Umschlagstation in der Oststraße betroffen ist.”
Stellungnahme:
Nach § 13 Abs. 1 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes sind
Erzeuger und Besitzer von Abfällen aus privaten Haushaltungen verpflichtet,
diese den nach Landesrecht zur Entsorgung verpflichteten juristischen Personen
(öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger) zu überlassen, soweit sie zu einer
Verwertung nicht in der Lage sind oder diese nicht beabsichtigen.
Die Stadt Norderstedt ist durch den am 1.1.1999 in Kraft getretenen
öffentlich-rechtlichen Vertrag mit dem Kreis Segeberg über die Übertragung von
Aufgaben gemäß § 3 Abs. 1 Landesabfallwirtschaftsgesetz öffentlich-rechtlicher
Entsorgungsträger für ihr Stadtgebiet.
D. h. die
Norderstedter haben danach die in ihrem Privathaushalten anfallenden Abfälle
der Stadt zu überlassen.
Die Stadt Norderstedt wiederum ist gemäß § 2 Abs. 2 dieses
öffentlich-rechtlichen Vertrages verpflichtet, solche in ihrem Gebiet
angefallenen und nach Abschöpfung stofflich verwertbarer und
schadstoffbelasteter Stoffe verbleibenden Abfälle dem Wege-Zweckzweckverband
der Gemeinden des Kreises Segeberg (WZV) zur weiteren Behandlung bzw.
Beseitigung zu übergeben, deren Ablagerung auf der Zentraldeponie
Damsdorf/Tensfeld direkt oder nach Vorbehandlung gemäß den einschlägigen
Vorschriften zulässig wäre. Zur weiteren Behandlung gehören auch die thermische
oder die Vorbehandlung in einer mechanisch-biologischen Behandlungsanlage.
Sperrmüll ist zu einem großen Teil stofflich verwertbar.
Der Sperrmüll wird durch die Stadt Norderstedt im Rahmen der 3 x
jährlich stattfinden Straßensammlung erfasst (Jahr 2001: 2.721 to). Diese
Mengen aus der Straßensammlung werden gemäß Vertrag mit der Fa. RZN zur
Verwertung in die Sortieranlage in Nützen transportiert.
Die Übergabe des in Norderstedt anfallenden Restabfalls erfolgt
nach Abschöpfung stofflich verwertbarer Abfälle (z.B. Sperrmüll, Papier,
Textilien, Grün- und Bioabfälle, Metall usw.) sowie schadstoffbelasteter
Abfälle auf der Grundlage des Vertrags zwischen der Stadt Norderstedt und dem
WZV über den Transport und die Entsorgung von Abfällen aus dem Jahr 1991.
Nach Ziff. 3.4 des o.g. “Müllumschlagstations-Vertrags” zwischen der
Stadt Norderstedt und dem WZV sind zur Benutzung der vom Verband betriebenen
Entsorgungsanlagen die städtischen Sammelfahrzeuge, von der Stadt beauftragte
Dritte und Private im Rahmen der Selbstanlieferung kleiner Mengen berechtigt.
Im August 1999 hat der Wege-Zweckverband die Müllumschlagstation
Norderstedt, Oststraße 144 zusammen mit dem Kooperationspartner Brockmann
Recycling wieder für Selbstanlieferungen für Privat- und sonstige
Kleinanlieferer in Betrieb genommen. Gemäß Pressemitteilung des WZV “stehen den
privaten Haushalten und vor allem den gewerblichen Betrieben der Region rund um
Norderstedt der Recyclinghof zur Anlieferung von Altholz, Altmetall,
Altpapier, Altpappen, Grünabfällen, sortierwürdigem Bau- und Gewerbeabfällen
zur Verfügung...Selbstverständlich liefert die Stadt Norderstedt auch künftig
ihre über Hausmüllsammelfahrzeuge erfassten städtischen Abfälle in der
Umschlaganlage an der Oststraße aufgrund vertraglicher Regelungen mit dem WZV
und Kreis Segeberg an...”
Selbstanlieferer auf der MUS Oststraße 144 zahlen an den WZV für die
Entsorgung ihrer Abfälle entsprechend der WZV- Gebührensatzung. 0,085 € je kg
Abfall. Die Mindestgebühr gem. Ziff 7.3.1 beträgt bei Abfällen über 2 cbm 60 €!
Eine
kostenpflichtige Annahme von Sperrmüll von Norderstedtern ist auf
Basis der vorgenannten WZV- Abfallgebührensatzung und des Vertrages
grundsätzlich möglich.
Die
bundesrechtlich vorgeschriebene Überlassungspflicht des § 13 Abs. 1 KrW/AbfG
wird dabei nicht exakt eingehalten.
Die
Autonomie der Abfallwirtschaft der Stadt Norderstedt würde bei Ausdehnung der
bisherigen Selbstanlieferungspraxis für Privatkunden auf Entsorgungsanlagen des
WZV erheblich berührt (Offizielle Einführung eines parallelen, für den Bürger
bis dato nicht wahrnehmbaren Entsorgers in einem wichtigen
Dienstleistungssektor)!
Herr
Langeheinecke stellt folgenden Anfrage an die Verwaltung:
"Die
Verwaltung wird gebeten, abzuklären ob in der Umschlagstation Oststraße eine
kostenlose Annahme von Sperrmüll aus Norderstedter Haushalten erfolgen kann und
welche Kosten dadurch entstehen würden.
Die
Kosten sind mit einer Einrichtung und Unterhaltung einer Annahmestelle auf dem
Bauhof zu vergleichen ( auch Personaleinsatz)."
Protokollauszug: |
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