Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Frau Hahn stellt folgende Anfrage an die Verwaltung:

“Es sollte eine erneute Prüfung erfolgen, inwieweit in der Umschlagstation in der Oststraße eine Annahme von Sperrmüll erfolgen kann und wie weit der Vertrag der Stadt mit der Umschlagstation in der Oststraße betroffen ist.”

 

Stellungnahme:

Nach § 13 Abs. 1 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes sind Erzeuger und Besitzer von Abfällen aus privaten Haushaltungen verpflichtet, diese den nach Landesrecht zur Entsorgung verpflichteten juristischen Personen (öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger) zu überlassen, soweit sie zu einer Verwertung nicht in der Lage sind oder diese nicht beabsichtigen.

Die Stadt Norderstedt ist durch den am 1.1.1999 in Kraft getretenen öffentlich-rechtlichen Vertrag mit dem Kreis Segeberg über die Übertragung von Aufgaben gemäß § 3 Abs. 1 Landesabfallwirtschaftsgesetz öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger für ihr Stadtgebiet.

D. h. die Norderstedter haben danach die in ihrem Privathaushalten anfallenden Abfälle der Stadt zu überlassen.

Die Stadt Norderstedt wiederum ist gemäß § 2 Abs. 2 dieses öffentlich-rechtlichen Vertrages verpflichtet, solche in ihrem Gebiet angefallenen und nach Abschöpfung stofflich verwertbarer und schadstoffbelasteter Stoffe verbleibenden Abfälle dem Wege-Zweckzweckverband der Gemeinden des Kreises Segeberg (WZV) zur weiteren Behandlung bzw. Beseitigung zu übergeben, deren Ablagerung auf der Zentraldeponie Damsdorf/Tensfeld direkt oder nach Vorbehandlung gemäß den einschlägigen Vorschriften zulässig wäre. Zur weiteren Behandlung gehören auch die thermische oder die Vorbehandlung in einer mechanisch-biologischen Behandlungsanlage.

Sperrmüll ist zu einem großen Teil stofflich verwertbar.

 

Der Sperrmüll wird durch die Stadt Norderstedt im Rahmen der 3 x jährlich stattfinden Straßensammlung erfasst (Jahr 2001: 2.721 to). Diese Mengen aus der Straßensammlung werden gemäß Vertrag mit der Fa. RZN zur Verwertung in die Sortieranlage in Nützen transportiert.

Die Übergabe des in Norderstedt anfallenden Restabfalls erfolgt nach Abschöpfung stofflich verwertbarer Abfälle (z.B. Sperrmüll, Papier, Textilien, Grün- und Bioabfälle, Metall usw.) sowie schadstoffbelasteter Abfälle auf der Grundlage des Vertrags zwischen der Stadt Norderstedt und dem WZV über den Transport und die Entsorgung von Abfällen aus dem Jahr 1991.

 

Nach Ziff. 3.4 des o.g. “Müllumschlagstations-Vertrags” zwischen der Stadt Norderstedt und dem WZV sind zur Benutzung der vom Verband betriebenen Entsorgungsanlagen die städtischen Sammelfahrzeuge, von der Stadt beauftragte Dritte und Private im Rahmen der Selbstanlieferung kleiner Mengen berechtigt.

 

Im August 1999 hat der Wege-Zweckverband die Müllumschlagstation Norderstedt, Oststraße 144 zusammen mit dem Kooperationspartner Brockmann Recycling wieder für Selbstanlieferungen für Privat- und sonstige Kleinanlieferer in Betrieb genommen. Gemäß Pressemitteilung des WZV “stehen den privaten Haushalten und vor allem den gewerblichen Betrieben der Region rund um Norderstedt der Recyclinghof zur Anlieferung von Altholz, Altmetall, Altpapier, Altpappen, Grünabfällen, sortierwürdigem Bau- und Gewerbeabfällen zur Verfügung...Selbstverständlich liefert die Stadt Norderstedt auch künftig ihre über Hausmüllsammelfahrzeuge erfassten städtischen Abfälle in der Umschlaganlage an der Oststraße aufgrund vertraglicher Regelungen mit dem WZV und Kreis Segeberg an...”

 

Selbstanlieferer auf der MUS Oststraße 144 zahlen an den WZV für die Entsorgung ihrer Abfälle entsprechend der WZV- Gebührensatzung. 0,085 € je kg Abfall. Die Mindestgebühr gem. Ziff 7.3.1 beträgt bei Abfällen über 2 cbm 60 €!

Eine kostenpflichtige Annahme von Sperrmüll von Norderstedtern ist auf Basis der vorgenannten WZV- Abfallgebührensatzung und des Vertrages grundsätzlich möglich.

Die bundesrechtlich vorgeschriebene Überlassungspflicht des § 13 Abs. 1 KrW/AbfG wird dabei nicht exakt eingehalten.

Die Autonomie der Abfallwirtschaft der Stadt Norderstedt würde bei Ausdehnung der bisherigen Selbstanlieferungspraxis für Privatkunden auf Entsorgungsanlagen des WZV erheblich berührt (Offizielle Einführung eines parallelen, für den Bürger bis dato nicht wahrnehmbaren Entsorgers in einem wichtigen Dienstleistungssektor)!

 

 

Herr Langeheinecke stellt folgenden Anfrage an die Verwaltung:

 

"Die Verwaltung wird gebeten, abzuklären ob in der Umschlagstation Oststraße eine kostenlose Annahme von Sperrmüll aus Norderstedter Haushalten erfolgen kann und welche Kosten dadurch entstehen würden.

 

Die Kosten sind mit einer Einrichtung und Unterhaltung einer Annahmestelle auf dem Bauhof zu vergleichen ( auch Personaleinsatz)."

 

 

Protokollauszug:

 

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