Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Herr Bosse gibt für das Amt 60 den folgenden Bericht.

 

Bezug nehmend auf die Anfrage von Frau Hahn in der Sitzung des Ausschusses für Planung Bau und Verkehr am 15.08. 2002 kann Folgendes mitgeteilt werden:

 

Hhst. 6308.96013  Neu- und Umbau von Straßen, Restarbeiten Grünfläche B 23

Aus welchem Jahr ist der Rest und warum werden die Bäume erst jetzt gepflanzt?

 

Die Einnahme und entsprechende Ausgabe wurde im 1. Nachtrag 2001 eingeworben. Die Erstattung durch den Bürgschaftsgeber erfolgte erst im Dezember 2001, so dass die Mittel in 2001 nicht mehr ausgegeben werden konnten. Vegetationsbedingt können die Neupflanzungen erst im Winter erfolgen.

 

 

Hhst. 6308.96034  Restausbau Geh- und Radweg  In de Tarpen

Aus welchem Jahr ist der Rest und warum werden die Mittel nicht zurückgegeben, wenn der Grunderwerb nicht abgeschlossen werden kann?

 

Die Mittel wurden in den Grundhaushalt 2001 eingestellt. Da die Liegenschaft seinerzeit zuversichtlich war, dass der Grunderwerb zügig realisiert werden kann, wurden die Mittel übertragen. Inzwischen ist der Kaufvertrag abgeschlossen. Nach Klärung von noch offenen Detailfragen wird die Ausschreibung im Fachbereich Verkehr und Entwässerung vorbereitet.

 

Die Liegenschaftsabteilung hat folgenden Sachstandsbericht abgegeben:

 

" Zum Restausbau der Straße “In de Tarpen”, Geh- und Radweg auf der Nordseite, konnte bislang ein Grunderwerb noch nicht getätigt werden.

 

Zwischenzeitlich wurde am 04.07.2002 der Kaufvertrag geschlossen.

 

Das Grundstück ist mit einem Erbbaurecht belastet. Der Erbbauberechtigte hat dem Vertrag noch nicht zugestimmt. Sobald diese Zustimmung vorliegt, kann das Grundstück in Anspruch genommen werden.

 

Zur Eigentumsumschreibung fehlt dann außerdem noch die Vermessung, die üblicherweise erst nach dem Ausbau erfolgen wird.

 

Haushaltsmittel stehen selbstverständlich zur Verfügung. "