Sitzung: 05.09.2002 Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: M02/0441
Herr Bosse gibt für
das Amt 60 den folgenden Bericht.
Bezug
nehmend auf die Anfrage von Frau Hahn in der Sitzung des Ausschusses für
Planung Bau und Verkehr am 15.08. 2002 kann Folgendes mitgeteilt werden:
Hhst. 6308.96013 Neu- und Umbau von Straßen, Restarbeiten Grünfläche B 23
Aus welchem Jahr ist der Rest und warum werden die
Bäume erst jetzt gepflanzt?
Die
Einnahme und entsprechende Ausgabe wurde im 1. Nachtrag 2001 eingeworben. Die
Erstattung durch den Bürgschaftsgeber erfolgte erst im Dezember 2001, so dass
die Mittel in 2001 nicht mehr ausgegeben werden konnten. Vegetationsbedingt
können die Neupflanzungen erst im Winter erfolgen.
Hhst.
6308.96034 Restausbau Geh- und
Radweg In de Tarpen
Aus
welchem Jahr ist der Rest und warum werden die Mittel nicht zurückgegeben, wenn
der Grunderwerb nicht abgeschlossen werden kann?
Die
Mittel wurden in den Grundhaushalt 2001 eingestellt. Da die Liegenschaft
seinerzeit zuversichtlich war, dass der Grunderwerb zügig realisiert werden
kann, wurden die Mittel übertragen. Inzwischen ist der Kaufvertrag
abgeschlossen. Nach Klärung von noch offenen Detailfragen wird die
Ausschreibung im Fachbereich Verkehr und Entwässerung vorbereitet.
Die
Liegenschaftsabteilung hat folgenden Sachstandsbericht abgegeben:
" Zum Restausbau
der Straße “In de Tarpen”, Geh- und Radweg auf der Nordseite, konnte bislang
ein Grunderwerb noch nicht getätigt werden.
Zwischenzeitlich wurde am 04.07.2002 der Kaufvertrag
geschlossen.
Das Grundstück ist mit einem Erbbaurecht belastet. Der
Erbbauberechtigte hat dem Vertrag noch nicht zugestimmt. Sobald diese
Zustimmung vorliegt, kann das Grundstück in Anspruch genommen werden.
Zur Eigentumsumschreibung fehlt dann außerdem noch
die Vermessung, die üblicherweise erst nach dem Ausbau erfolgen wird.
Haushaltsmittel stehen selbstverständlich zur
Verfügung. "