Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: JA-Stimmen:10 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Herr Bosse beantwortet die Fragen der Ausschussmitglieder.

 

Der Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr ändert seinen am 20.06.2002 gefassten Beschluss wie folgt:

 

Für den Ausbau werden Vorausleistungen gemäß § 133 Abs. 3 BauGB erhoben. Der Ausbauzustand stellt die erstmalige und endgültige Herstellung dar.

 

Der letzte Absatz des ursprünglichen Beschlussvorschlages wird gestrichen. Der Text "Auf die ursprünglich vorgesehene nördliche Erweiterung des Geh- und Radweges wird verzichtet." ist nicht mehr Bestandteil des Beschlusses.

 

Die Vorlage wurde mit 10 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen einstimmig beschlossen.