Sitzung: 05.09.2002 Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: JA-Stimmen:10 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: B02/0405
Herr
Bosse beantwortet die Fragen der Ausschussmitglieder.
Der
Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr ändert seinen am 20.06.2002 gefassten
Beschluss wie folgt:
Für
den Ausbau werden Vorausleistungen gemäß § 133 Abs. 3 BauGB erhoben. Der
Ausbauzustand stellt die erstmalige und endgültige Herstellung dar.
Der
letzte Absatz des ursprünglichen Beschlussvorschlages wird gestrichen. Der Text
"Auf die ursprünglich vorgesehene nördliche Erweiterung des Geh- und
Radweges wird verzichtet." ist nicht mehr Bestandteil des Beschlusses.
Die
Vorlage wurde mit 10 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen einstimmig beschlossen.