Sitzung: 05.09.2002 Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: M02/0239
Anregung
der SPD:
“Leistungsumfang
bei der Stadt abbauen.”
Vorschlag
der Bürgerpartei:
“Wenn
diese Arbeiten an ein Vermessungsbüro gegeben werden, obwohl die Stadt eine
eigene Vermessungskapazität vorhält, ist das nicht einzusehen. Entweder
Übertragung an das auswärtige Vermessungsbüro oder Auflösung der stadteigenen
Vermessungskapazität.”
Die
Verwaltung nimmt zur Anregung der SPD und zum Vorschlag der Bürgerpartei wie
folgt Stellung:
Das
Team Vermessung (6033) ist eine der klassischen Serviceeinrichtungen innerhalb
der Stadtverwaltung Norderstedt.
Es
betreut vorrangig die Auftraggeber/sonstigen Kunden wie Dezernent III, Amt 60,
Amt 70, Liegenschaften, Politik, Bürger, Bauträger, Architekten und
Vermessungsbüros. Diese Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Im
Team Vermessung sind 7 Vollzeit- und 1 Teilzeitplanstelle besetzt.
Zusätzlich
ist ein ständiger Ausbildungsplatz zugeordnet.
Die
Aufgaben des Teams Vermessung gliedern sich in vier Hauptaufgabenfelder mit
nachstehend aufgeführten Tätigkeitsbereichen und Anzahl der darauf entfallenden
Planstellen:
VERMESSUNG 2
Planstellen
Topographische
Vermessungen
Nivellements
Technische
Vermessungen
GRAPHISCHE
DATENVERARBEITUNG 3 Planstellen
Systembetreuung
und Datenverwaltung
Digitales
Stadtgrundkartenwerk
Betreuung
der Fachdienststellen
Erstellung
Anwendersoftware (GDV)
KATASTER-
UND GRUNDBUCHANGELEGENHEITEN 1 Teilzeitplanstelle
Einrichtung
und Fortführung eines Zweitkatasters
Vergabe
von Urkundsmessungen
Vorbereitende
Maßnahmen zur Vereinigung und Verschmelzung
von
Grund- bzw. Flurstücken für Grundbucheintragungen
KARTEN
UND LUFTBILDER 2
Planstellen
Verfielfältigung
/ Drucke
Karten,
Pläne, Luftbilder: Erstellung, Prüfung, Auswertung
und
Archivierung
Vergabe
von Repro-Arbeiten
Zwischen
den hier aufgeführten Bereichen gibt es eine enge aufgabenbezogene Verzahnung.
So
fließen die Arbeitsergebnisse der technischen Mitarbeiter im Außendienst
(Vermessungstätigkeit) z.B. direkt in das Stadtgrundkartenwerk ein und sorgen
für die erforderliche Aktualität, die hinsichtlich der Nutzung durch die Anwender
von hoher Bedeutung ist.
Die
Luftbilder können z.B. in gerichtsanhängigen Verfahren wichtige Beweismittel
darstellen. Sie dienen in Planungsverfahren als wichtige Arbeitsgrundlagen
(z.B. Nachweis bisheriger Nutzungen von zu überplanenden Gebieten ).
Die
Verwaltung hat in ihrer Vorlage Nr. M 02/0033 für die Sitzung des Ausschusses
am 07.02.02 zum Thema “Vermessung” bereits zu den verschiedenen
Vermessungsleistungen Stellung genommen und verzichtet an dieser Stelle zwecks
Vermeidung von Wiederholungen auf die erneute textliche Darstellung.
Auch
wird auf den Inhalt des “100-Punkte-Papiers” des Bürgermeisters hingewiesen, in
dem es u.a. heißt:
“Mit
der in den letzten Jahren aufgebauten GDV verfügt die Stadt, insbesondere die
planenden und bauenden Fachbereiche, die Grundeigentümer als auch alle am
Planungs- und Baubereich beteiligten Dritten über ein hervorragendes
Planinstrument. Da dieser Aufbau – ohne eigene Personalkosten – mit einem
Kostenvolumen von mehreren Millionen DM für die Hard- und Software in den
vergangenen Jahren vorangetrieben wurde, ist der sog. “point of no return”
bereits lange überschritten und sollte nicht ernsthaft in Frage gestellt
werden”.
Weiter
wird in hier angesprochenem Papier unter “Möglichkeiten” wie folgt ausgeführt:
“Wirtschaftlichkeitsvergleich
mit Fremdvergabe Vermessungsarbeiten”.
Bezogen
auf vorstehend genannten Punkt hat das Fachamt am Beispiel “Erstellung eines
Friedhofkatasters” einen Wirtschaftlichkeitsvergleich erstellt.
Die
Anforderung einer Fachschale “Friedhofkataster” durch das Amt 70 ist eingehend
vom Amt 60 geprüft, für technisch machbar und aus Sicht dieses Fachamtes die
Erstellung als “Eigenprodukt” des Teams Vermessung für wirtschaftlich sinnvoll
beurteilt worden.
So
können für die Erstellung vorstehend bezeichneter Fachschale die folgenden,
bereits bestehenden Fachanwendungen weiter verwendet werden:
-
Baumkataster
-
Grünflächenkataster
-
Straßenkataster
Die
zur Herstellung der Fachschale unabdingbare Datenermittlung erfolgt im Rahmen
von Vermessungsarbeiten.
Ein
Kostenvergleich bezogen auf die Ausführung dieser Arbeiten durch eigenes
Fachpersonal oder im Rahmen einer Fremdvergabe ist erstellt worden und wird
dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügt.
Der
Vergleich zeigt in diesem Fallbeispiel, allein unter Berücksichtigung
ausschließlich der anzurechnenden Stundensätze, bezogen auf eine finanziell
günstige Aufgabenwahrnehmung ein eindeutiges Ergebnis zu Gunsten der eigenen
personellen Kapazitäten auf.
So
kann eine eigene Aufgabenerledigung um ca. 46% günstiger (20.390,94 € bei
Vergabe an Vermessungsbüro, 11.068,40 € bei eigener Aufgabenübernahme)
“angeboten” werden.
Die
hier ermittelten 46% sind eine fallbezogene Größe, die sich bei anderen
Aufgabenstellungen aufgrund einzelfallbezogener Detailanforderungen verändern
kann.
Bei
dem hier angestellten Wirtschaftlichkeitsvergleich sind noch nicht die bei
Fremdvergabe zusätzlich anfallenden städtischen Personal- und Sachkosten
enthalten.
Kosten
würden entstehen für:
-
Erstellung
eines Plotts
-
Begehung
des Gebietes zur Kostenschätzung
-
Vermerk
erstellen
-
Anschreiben
an AN
-
Eintragung
HÜL
-
Vorläufiges
einspielen der Daten in die GDV-Anlage
-
Erstellung
eines Plotts
-
Begehung
des Gebietes zur Endkontrolle
-
Evtl.
Nacharbeiten des Auftrages durch AN und Kontrolle
-
Endgültiges
Einspielen der Daten in die GDV-Anlage
-
Rechnungsprüfung
-
Anweisung
der Rechnung
Der
Vergleich zeigt, dass eine Fremdvergabe wirtschaftlich nicht zu unterschätzende
Nachteile für den städtischen Haushalt mit sich bringt.
Darüber
hinaus ist anzumerken, dass eine Übertragung der bisher wahrgenommenen eigenen
Vermessungstätigkeiten an externe Büros und einhergehend die Auflösung der
stadteigenen Vermessungskapazitäten neben der bereits beispielhaft
dargestellten finanziellen Mehrbelastung der Stadt z.B. auch eine erhebliche
Beeinträchtigung der Aktualität und damit des Wertes der Stadtgrundkarte nach
sich ziehen würde.
Die
Auflösung der stadteigenen Vermessungskapazität hätte lediglich langfristig
Auswirkungen auf den Haushalt, da das Fachpersonal nur auf dem Wege der
normalen Fluktuation abgebaut werden kann.
Die
Verwaltung wird die Fremdvergaben trotz bestehender Vollauslastung der eigenen
MitarbeiterInnen künftig noch weiter
reduzieren. Diese Reduzierungen der bisher unterstützenden Tätigkeiten von
externen Büros sind vor dem Hintergrund der erforderlichen Aktualität
graphischer Daten aus Sicht der Verwaltung gerade noch akzeptabel. Spitzen
werden künftig in vertretbarem Umfang weiterhin im Rahmen von Fremdvergaben
abgedeckt; dieses aber nur, wenn eine evtl. nicht zeitnahe Aktualität des
vorhandenen Datenmaterials nicht zu vertretende negative Auswirkungen auf
Arbeitsergebnisse anderer Bereiche erwarten lässt.
Die
Bemühungen der Verwaltung dokumentieren sich bereits in der Verringerung der
Haushaltsmittelanforderung für 2003 auf der Hhst. 6120.63050 (Karten und Pläne,
Vermessungskosten)
-
Ansatz
2002 60.000,-- €
-
Anforderung
2003 32.500,--
€.
Zur
Erläuterung, warum Fremdvergaben erforderlich sind:
Fremdvergaben
sind auch künftig unverzichtbar, wenn die Stadt selbst als Maßnahmenträger auf
Vermessungsleistungen im hoheitlichen Bereich angewiesen ist (z.B.
Teilungsvermessungen, Gebäudeeinmessungen). Diese Leistungen dürfen nicht vom
eigenen Fachpersonal erbracht werden.
Hinsichtlich
der Kosten ist es unbeachtlich, an wen die Aufträge erteilt werden
(Vermessungsbüros oder Katasteramt), da die Kostenermittlung ausschließlich
nach den einheitlich festgesetzten Tarifen der HOAI erfolgt.
Die
Verwaltung unterbreitet aufgrund vorstehenden Sachverhaltes keinen
Beschlussvorschlag.
Der
Ausschuss nimmt die Berichtsvorlage zur Kenntnis.