Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Anregung der SPD:

“Leistungsumfang bei der Stadt abbauen.”

 

Vorschlag der Bürgerpartei:

“Wenn diese Arbeiten an ein Vermessungsbüro gegeben werden, obwohl die Stadt eine eigene Vermessungskapazität vorhält, ist das nicht einzusehen. Entweder Übertragung an das auswärtige Vermessungsbüro oder Auflösung der stadteigenen Vermessungskapazität.”

 

 

Die Verwaltung nimmt zur Anregung der SPD und zum Vorschlag der Bürgerpartei wie folgt Stellung:

 

Das Team Vermessung (6033) ist eine der klassischen Serviceeinrichtungen innerhalb der Stadtverwaltung Norderstedt.

Es betreut vorrangig die Auftraggeber/sonstigen Kunden wie Dezernent III, Amt 60, Amt 70, Liegenschaften, Politik, Bürger, Bauträger, Architekten und Vermessungsbüros. Diese Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

 

Im Team Vermessung sind 7 Vollzeit- und 1 Teilzeitplanstelle besetzt.

Zusätzlich ist ein ständiger Ausbildungsplatz zugeordnet.

 

Die Aufgaben des Teams Vermessung gliedern sich in vier Hauptaufgabenfelder mit nachstehend aufgeführten Tätigkeitsbereichen und Anzahl der darauf entfallenden Planstellen:

 

VERMESSUNG                                                                                                                                2 Planstellen

Topographische Vermessungen

Nivellements

Technische Vermessungen

 

GRAPHISCHE DATENVERARBEITUNG                                                               3 Planstellen

Systembetreuung und Datenverwaltung

Digitales Stadtgrundkartenwerk

Betreuung der Fachdienststellen

Erstellung Anwendersoftware (GDV)

 

KATASTER- UND GRUNDBUCHANGELEGENHEITEN                            1 Teilzeitplanstelle

Einrichtung und Fortführung eines Zweitkatasters

Vergabe von Urkundsmessungen

Vorbereitende Maßnahmen zur Vereinigung und Verschmelzung

von Grund- bzw. Flurstücken für Grundbucheintragungen

 

KARTEN UND LUFTBILDER                                                                                                    2 Planstellen

Verfielfältigung / Drucke

Karten, Pläne, Luftbilder: Erstellung, Prüfung, Auswertung

und Archivierung

Vergabe von Repro-Arbeiten

 

Zwischen den hier aufgeführten Bereichen gibt es eine enge aufgabenbezogene Verzahnung.

So fließen die Arbeitsergebnisse der technischen Mitarbeiter im Außendienst (Vermessungstätigkeit) z.B. direkt in das Stadtgrundkartenwerk ein und sorgen für die erforderliche Aktualität, die hinsichtlich der Nutzung durch die Anwender von hoher Bedeutung ist.

 

Die Luftbilder können z.B. in gerichtsanhängigen Verfahren wichtige Beweismittel darstellen. Sie dienen in Planungsverfahren als wichtige Arbeitsgrundlagen (z.B. Nachweis bisheriger Nutzungen von zu überplanenden Gebieten ).

 

Die Verwaltung hat in ihrer Vorlage Nr. M 02/0033 für die Sitzung des Ausschusses am 07.02.02 zum Thema “Vermessung” bereits zu den verschiedenen Vermessungsleistungen Stellung genommen und verzichtet an dieser Stelle zwecks Vermeidung von Wiederholungen auf die erneute textliche Darstellung.

 

Auch wird auf den Inhalt des “100-Punkte-Papiers” des Bürgermeisters hingewiesen, in dem es u.a. heißt:

“Mit der in den letzten Jahren aufgebauten GDV verfügt die Stadt, insbesondere die planenden und bauenden Fachbereiche, die Grundeigentümer als auch alle am Planungs- und Baubereich beteiligten Dritten über ein hervorragendes Planinstrument. Da dieser Aufbau – ohne eigene Personalkosten – mit einem Kostenvolumen von mehreren Millionen DM für die Hard- und Software in den vergangenen Jahren vorangetrieben wurde, ist der sog. “point of no return” bereits lange überschritten und sollte nicht ernsthaft in Frage gestellt werden”.

 

Weiter wird in hier angesprochenem Papier unter “Möglichkeiten” wie folgt ausgeführt:

“Wirtschaftlichkeitsvergleich mit Fremdvergabe Vermessungsarbeiten”.

Bezogen auf vorstehend genannten Punkt hat das Fachamt am Beispiel “Erstellung eines Friedhofkatasters” einen Wirtschaftlichkeitsvergleich erstellt.

 

Die Anforderung einer Fachschale “Friedhofkataster” durch das Amt 70 ist eingehend vom Amt 60 geprüft, für technisch machbar und aus Sicht dieses Fachamtes die Erstellung als “Eigenprodukt” des Teams Vermessung für wirtschaftlich sinnvoll beurteilt worden.

 

So können für die Erstellung vorstehend bezeichneter Fachschale die folgenden, bereits bestehenden Fachanwendungen weiter verwendet werden:

-          Baumkataster

-          Grünflächenkataster

-          Straßenkataster

 

Die zur Herstellung der Fachschale unabdingbare Datenermittlung erfolgt im Rahmen von Vermessungsarbeiten.

 

Ein Kostenvergleich bezogen auf die Ausführung dieser Arbeiten durch eigenes Fachpersonal oder im Rahmen einer Fremdvergabe ist erstellt worden und wird dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügt.

Der Vergleich zeigt in diesem Fallbeispiel, allein unter Berücksichtigung ausschließlich der anzurechnenden Stundensätze, bezogen auf eine finanziell günstige Aufgabenwahrnehmung ein eindeutiges Ergebnis zu Gunsten der eigenen personellen Kapazitäten auf.

So kann eine eigene Aufgabenerledigung um ca. 46% günstiger (20.390,94 € bei Vergabe an Vermessungsbüro, 11.068,40 € bei eigener Aufgabenübernahme) “angeboten” werden.

Die hier ermittelten 46% sind eine fallbezogene Größe, die sich bei anderen Aufgabenstellungen aufgrund einzelfallbezogener Detailanforderungen verändern kann.

 

Bei dem hier angestellten Wirtschaftlichkeitsvergleich sind noch nicht die bei Fremdvergabe zusätzlich anfallenden städtischen Personal- und Sachkosten enthalten.

Kosten würden entstehen für:

-          Erstellung eines Plotts

-          Begehung des Gebietes zur Kostenschätzung

-          Vermerk erstellen

-          Anschreiben an AN

-          Eintragung HÜL

-          Vorläufiges einspielen der Daten in die GDV-Anlage

-          Erstellung eines Plotts

-          Begehung des Gebietes zur Endkontrolle

-          Evtl. Nacharbeiten des Auftrages durch AN und Kontrolle

-          Endgültiges Einspielen der Daten in die GDV-Anlage

-          Rechnungsprüfung

-          Anweisung der Rechnung

 

Der Vergleich zeigt, dass eine Fremdvergabe wirtschaftlich nicht zu unterschätzende Nachteile für den städtischen Haushalt mit sich bringt.

Darüber hinaus ist anzumerken, dass eine Übertragung der bisher wahrgenommenen eigenen Vermessungstätigkeiten an externe Büros und einhergehend die Auflösung der stadteigenen Vermessungskapazitäten neben der bereits beispielhaft dargestellten finanziellen Mehrbelastung der Stadt z.B. auch eine erhebliche Beeinträchtigung der Aktualität und damit des Wertes der Stadtgrundkarte nach sich ziehen würde.

 

Die Auflösung der stadteigenen Vermessungskapazität hätte lediglich langfristig Auswirkungen auf den Haushalt, da das Fachpersonal nur auf dem Wege der normalen Fluktuation abgebaut werden kann.

 

Die Verwaltung wird die Fremdvergaben trotz bestehender Vollauslastung der eigenen MitarbeiterInnen  künftig noch weiter reduzieren. Diese Reduzierungen der bisher unterstützenden Tätigkeiten von externen Büros sind vor dem Hintergrund der erforderlichen Aktualität graphischer Daten aus Sicht der Verwaltung gerade noch akzeptabel. Spitzen werden künftig in vertretbarem Umfang weiterhin im Rahmen von Fremdvergaben abgedeckt; dieses aber nur, wenn eine evtl. nicht zeitnahe Aktualität des vorhandenen Datenmaterials nicht zu vertretende negative Auswirkungen auf Arbeitsergebnisse anderer Bereiche erwarten lässt.

Die Bemühungen der Verwaltung dokumentieren sich bereits in der Verringerung der Haushaltsmittelanforderung für 2003 auf der Hhst. 6120.63050 (Karten und Pläne, Vermessungskosten)

-          Ansatz 2002                                  60.000,-- €

-          Anforderung 2003                                32.500,-- €.

 

Zur Erläuterung, warum Fremdvergaben erforderlich sind:

Fremdvergaben sind auch künftig unverzichtbar, wenn die Stadt selbst als Maßnahmenträger auf Vermessungsleistungen im hoheitlichen Bereich angewiesen ist (z.B. Teilungsvermessungen, Gebäudeeinmessungen). Diese Leistungen dürfen nicht vom eigenen Fachpersonal erbracht werden.

Hinsichtlich der Kosten ist es unbeachtlich, an wen die Aufträge erteilt werden (Vermessungsbüros oder Katasteramt), da die Kostenermittlung ausschließlich nach den einheitlich festgesetzten Tarifen der HOAI erfolgt.

 

Die Verwaltung unterbreitet aufgrund vorstehenden Sachverhaltes keinen Beschlussvorschlag.

 

Der Ausschuss nimmt die Berichtsvorlage zur Kenntnis.