Sitzung: 19.09.2002 Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: M02/0495
Herr
Seevaldt gibt für das Amt 10 den folgenden Bericht
Im
Zuge der Fortschreibung des Landschaftsplanes der Gemeinde Bönningstedt plant
die Gemeinde eine teilweise Zurücknahme
der Grenzen der dortigen Landschaftsschutzgebiete (LSG) aus dem Jahre 1969 zur
Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine weitere moderate
bauliche Entwicklung der Gemeinde.
Diese
Zurücknahme und Verkleinerung der LSG-Gebiete umfasst zum einen Flächen
westlich der Bundesstrasse 4 und zum anderen auch Flächen östlich der
AKN-Trasse – in beiden Fällen weit westlich der BAB A7 und somit deutlich
entfernt von der Gemeindegrenze hin zur Stadt Norderstedt.
Erklärtes
Ziel ist es, ein maßvolles Bevölkerungswachstum um jährlich 1 % bis zum Jahre
2010 auf der Basis von 3.828 EW im Jahre 2000 (entspricht zusätzlichen ca. 400
EW) zu ermöglichen.
Für
die Flächen östlich der Mühlenau über die BAB A 7 hinweg bis hin zur
Norderstedter Stadtgrenze sind keinerlei strukturelle oder planungsrechtliche
Änderungen vorgesehen, sodass seitens der Stadt Norderstedt keine Bedenken
vortragen werden müssen.
Im
Gegenteil ist erfreulicherweise zu vermerken, dass die bisherigen Überlegungen
der Betreiber des Golfplatzes Wendlohe eine Erweiterung der Golfplatzanlage,
die ja bereits in Teilen auf dem Gebiet der Stadt Norderstedt liegen, in
Richtung Osten und somit in die Norderstedter Ohewiesen aufgegeben wurden.
Stattdessen ist eine mögliche Erweiterung nunmehr im Landschaftsplan in
Richtung Süd-Westen vorgesehen und somit weg von Norderstedt in Richtung BAB A
7 sowie über die Landesgrenze hinweg nach Hamburg. In diesem Zusammenhang wird
im dortigen Landschaftsplan ebenso eine Erweiterung des Golfplatzes nach Norden
über den Straßenzug Norderstedter Straße (Bönningstedt) und Halloh
(Norderstedt) hinaus in den Hallohwald abgelehnt (parallel zur A 7).
Die
Verwaltung sieht daher keine Bedenken zum vorgelegten
Landschaftsplan-Fortschreibungsentwurf.