Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Herr Seevaldt gibt für das Amt 10 den folgenden Bericht

 

Im Zuge der Fortschreibung des Landschaftsplanes der Gemeinde Bönningstedt plant die  Gemeinde eine teilweise Zurücknahme der Grenzen der dortigen Landschaftsschutzgebiete (LSG) aus dem Jahre 1969 zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine weitere moderate bauliche Entwicklung der Gemeinde.

Diese Zurücknahme und Verkleinerung der LSG-Gebiete umfasst zum einen Flächen westlich der Bundesstrasse 4 und zum anderen auch Flächen östlich der AKN-Trasse – in beiden Fällen weit westlich der BAB A7 und somit deutlich entfernt von der Gemeindegrenze hin zur Stadt Norderstedt.

Erklärtes Ziel ist es, ein maßvolles Bevölkerungswachstum um jährlich 1 % bis zum Jahre 2010 auf der Basis von 3.828 EW im Jahre 2000 (entspricht zusätzlichen ca. 400 EW) zu ermöglichen.

 

Für die Flächen östlich der Mühlenau über die BAB A 7 hinweg bis hin zur Norderstedter Stadtgrenze sind keinerlei strukturelle oder planungsrechtliche Änderungen vorgesehen, sodass seitens der Stadt Norderstedt keine Bedenken vortragen werden müssen.

 

Im Gegenteil ist erfreulicherweise zu vermerken, dass die bisherigen Überlegungen der Betreiber des Golfplatzes Wendlohe eine Erweiterung der Golfplatzanlage, die ja bereits in Teilen auf dem Gebiet der Stadt Norderstedt liegen, in Richtung Osten und somit in die Norderstedter Ohewiesen aufgegeben wurden. Stattdessen ist eine mögliche Erweiterung nunmehr im Landschaftsplan in Richtung Süd-Westen vorgesehen und somit weg von Norderstedt in Richtung BAB A 7 sowie über die Landesgrenze hinweg nach Hamburg. In diesem Zusammenhang wird im dortigen Landschaftsplan ebenso eine Erweiterung des Golfplatzes nach Norden über den Straßenzug Norderstedter Straße (Bönningstedt) und Halloh (Norderstedt) hinaus in den Hallohwald abgelehnt (parallel zur A 7).

 

Die Verwaltung sieht daher keine Bedenken zum vorgelegten Landschaftsplan-Fortschreibungsentwurf.