Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Herr Seevaldt gibt für das Amt 70 den folgenden Bericht

 

Frau Hahn bat um Klärung, warum im Haushalt 2003 auf der Haushaltsstelle 6300.67950 kein Ansatz mehr vorhanden ist.

 

Die Haushaltsstelle 6300.67950 (Erstattung Personalkosten Betriebsamt / Verkehrsflächen) umfasste bisher die Erstattung der Personalkosten, die für Leistungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus dem Bereich Grünflächen (5800) für die Pflege von Straßenbegleitgrün und Straßenbäumen anfallen. Hierzu befinden sich sowohl die Ausgabehaushaltsstelle (6300.67950) als auch die Einnahmehaushaltsstelle für die Gegenbuchung (5800.16950) im Budget des Betriebsamtes. Mithin wurde durch die Umbuchung das Budget sowohl auf der Einnahme- als auch auf der Ausgabeseite vergrößert, ohne dass sich dadurch der Zuschuss­bedarf des Budgets ändert.

 

Das Betriebsamt führt solche budgetinternen Buchungen, die keine Veränderungen am Zuschussbedarf bewirken, nach Rücksprache mit der Kämmerei nicht mehr durch. Ent­sprechend wurden die Haushaltsstellen 5809.67950, 5900.67950 und 6300.67950 nun auf Null gesetzt sowie die Haushaltsstelle 5800.16950 um den selben Betrag reduziert.

 

Die Haushaltsstelle 6304.67950 (ebenfalls im Budget des Betriebsamtes) wurde nicht gestrichen, da diese Personalkosten umfasst, die von Mitarbeitern der Abwasser­beseitigung für Arbeiten im Bereich Oberflächenentwässerung anfallen. Hier erfolgt die Gegenbuchung auf 7000.16950 im Budget 9300. Die Personalkostenanteile für Oberflächenentwässerung können nicht im Budget Abwasserbeseitigung verbleiben, weil sie dann bei der Abwassergebührenkalkulation einfließen würden. Mithin ist hier auch künftig die Umbuchung vorzunehmen.