Sitzung: 29.10.2002 Stadtvertretung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: JA-Stimmen:35 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: B02/0285.1
Frau
Reinders beantragt, den Beschlussvorschlag wie folgt zu erweitern (siehe auch
Pkt. 2.4.2 der Anlage 1 zur Vorlage, Seite 3 von 5):
2.4.2
Förderungswürdige Kosten sind insbesondere
-
Honorare
bei Veranstaltungen
-
Honorarnebenkosten
wie Reisekosten und Übernachtungskosten gem. Bundesreisekostengesetz
-
Druckkosten
für Werbung / Eintrittskarten
-
Miete für nicht vereinseigene und nicht städtische Räume
-
Raummiete für Veranstaltungen in der TriBühne
-
GEMA
Gebühren
-
Künstlersozialversicherung
-
Tantiemen
-
Versicherungen
(Bsp. Ausstellungs-, Transport-, Haftpflicht-, Unfallversicherung)
-
Mietkosten
für Geräte / Ausstattungsgegenstände
-
Mitgliedsbeiträge
für Fachverbände
-
Anschaffungen
(bei einer vermögensbildenden Maßnahme, d.h. bei einer Beschaffung ab € 410,-
zzgl. MwSt, sind 3 Vergleichsangebote einzureichen)
-
Chorleiterhonorare
-
Übungsleiterhonorare
-
Transportkosten
Der
Punkt 2.4.6 entfällt.
Abstimmung
zum Antrag
Bei
32 Ja-, 0 Nein-Stimmen sowie 3 Enthaltungen angenommen.
Beschluss:
Es
werden die entstehenden Mietkosten der TriBühne Norderstedt durch anerkannte
Kulturträger der Stadt Norderstedt nach dem Punkt 2.4.4 "zu
berücksichtigende Einnahmen " der Kulturförderrichtlinien der Stadt
Norderstedt bezuschusst.
Die
Kulturförderrichtlinien werden zum 01.01.2003 wie folgt geändert (Änderungen
sind in fett gedruckt):
2.4.2
Förderungswürdige Kosten sind insbesondere
-
Honorare
bei Veranstaltungen
-
Honorarnebenkosten
wie Reisekosten und Übernachtungskosten gem. Bundesreisekostengesetz
-
Druckkosten
für Werbung / Eintrittskarten
-
Miete für nicht vereinseigene und nicht städtische Räume
-
Raummiete für Veranstaltungen in der TriBühne
-
GEMA
Gebühren
-
Künstlersozialversicherung
-
Tantiemen
-
Versicherungen
(Bsp. Ausstellungs-, Transport-, Haftpflicht-, Unfallversicherung)
-
Mietkosten
für Geräte / Ausstattungsgegenstände
-
Mitgliedsbeiträge
für Fachverbände
-
Anschaffungen
(bei einer vermögensbildenden Maßnahme, d.h. bei einer Beschaffung ab € 410,-
zzgl. MwSt, sind 3 Vergleichsangebote einzureichen)
-
Chorleiterhonorare
-
Übungsleiterhonorare
-
Transportkosten
Der
Punkt 2.4.6 entfällt.
Abstimmung:
Die
so geänderte Vorlage wurde mit 35 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen einstimmig beschlossen.
Protokollauszug 441