Sitzung: 26.09.2002 Sozialausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: JA-Stimmen:9 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:1
Einer
der Hausmeister hat um Auflösung seines Arbeitsverhältnisses mit der Stadt
gebeten. Dem wurde zum 01.10.02 zugestimmt. Dadurch war es möglich und
notwendig, die Benutzungsgebühr neu zu kalkulieren, weil sich durch das Sparen
von Personalkosten relevante Änderungen ergeben.
Das
Ergebnis der Neukalkulation ist eine Minderung der Gebühr auf 172,07 €. Der
geringfügige Divisionsfehler aus der Vorlage für die Stadtvertretung wurde
dabei gleichzeitig beseitigt.
Sollte
der Ausschuss eine entsprechende Änderungsempfehlung aussprechen, müssen im
Haushaltsplanentwurf 2003 in Einnahmen und Ausgabe 39.500 € abgezogen werden.
a)
Der
Sozilausschuss nimmt die Gebührenbedarfsberechnung 2003 für die Notunterkünfte
der Stadt Norderstedt zur Kenntnis und empfiehlt der Stadtvertretung, die
Benutzungsgebühr mit Wirkung vom 01.01.2003 auf 172,07 € pro Person und Monat
anzuheben.
b)
Der
Sozialausschuss empfiehlt der Stadtvertretung, die 1. Nachtragssatzung zur
Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Notunterkünfte der
Stadt Norderstedt (Gebührensatzung Notunterkünfte) gemäß der korrigierten
Anlage 4 zur Vorlage Nr. B 02/0408 zu beschließen.
Die
Vorlage wird einstimmig beschlossen
Auszug
: 501