Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

1. Wie konnte dies passieren?

 

Bis vor 6 Jahren wurde im Rahmen der Aufgabenstellung Einstellung der Abschluss von Honorarverträgen durch die Personalabteilung wahrgenommen. Aus Flexibilitätsgründen bat vor etwa 6 Jahren das Amt für Junge Menschen diese Tätigkeit übernehmen zu dürfen. Das Hauptamt hat dem Wunsch des Fachamtes entsprochen und die Tätigkeit nach Einarbeitung des Fachamtes übergeben. Zwischenzeitlich stand das Hauptamt/Personalabteilung immer wieder für alle Fragen des Fachamtes zur Verfügung und wurde beratend tätig.

 

Die LVA prüft in regelmäßigen Abstanden (alle 4 Jahre) bei der Stadt Norderstedt. In diesem Jahr wurden die Honorarverträge nachgeprüft. Dabei hat die LVA festgestellt, dass es sich bei den im Amt 40 beschäftigten Honorarkräften mehrheitlich um geringfügig Beschäftigte und nicht um Honorarkräfte handelt. Der Einsatz der Honorarkräfte musste deshalb gestoppt werden. Die LVA fordert für den Zeitraum seit April 1999 (seit diesem Zeitpunkt sind alle geringfügig Beschäftigten sozialversicherungspflichtig) die Nachzahlung der Sozialversicherungsbeiträge.

 

Momentan sucht das Amt für Junge Menschen zusammen mit der Personalabteilung nach Möglichkeiten für den zukünftigen Einsatz von Aushilfskräften.

 

2. Sind auch andere Bereiche des Rathauses betroffen? Wenn ja, welche?

 

Geprüft wurden von der LVA auch die Honorarverträge der Musikschule und der VHS. Nach dem mündlichen Zwischenbericht der Prüfer der LVA wurden in diesen Bereichen wohl eher Einzelfälle oder gar keine Problemfälle gefunden, da Unterrichtstätigkeiten in der Regel Honorartätigkeiten sind. Genauere Aussagen können zum jetzigen Zeitpunkt nicht gemacht werden, da der Prüfbericht der LVA erst in einigen Wochen vorliegen wird.

 

3. Hat das Amt für Junge Menschen die Nachzahlung aus dem eigenen Budget zu tragen?

 

Das Amt für Junge Menschen hat die Nachzahlung zu tragen. Die nachzuzahlenden Sozialversicherungsbeiträge sind  Personalkosten, welche in den Budgets der Fachbereiche enthalten sind. Auch die Bezahlung von Honorarkräften erfolgt aus demselben Deckungsring.