Sitzung: 10.10.2002 Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: JA-Stimmen:9 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:2
Vorlage: B02/0462
Herr
Ahl erläutert die Vorlage und beantwortet die Fragen der Ausschussmitglieder.
Hierzu
sind die Gäste Frau Sucker und Frau Kureit anwesend.
1.Der
Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr nimmt das von der Verwaltung erstellte
Gestaltungskonzept für den Sport- und Freizeitpark Norderstedt-Mitte zustimmend
zur Kenntnis.
2.Der
Realisierung eines Jugendtreffs entsprechend den Plänen des Vereins
“Freizeitpark NOMI e.V.” wird zugestimmt. Der Ausschuss geht davon aus, dass
der Stadt für die Realisierung des Jugendtreffs keinerlei Kosten entstehen. Die
Anlage geht nach Fertigstellung kostenfrei in den Besitz der Stadt Norderstedt
über.
3.Die
Verwaltung wir gebeten die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die
Realisierung des Sport- und Freizeitparks zu schaffen.
4.Ferner
wird die Verwaltung gebeten, im Vorwege eine befristete Baugenehmigung (analog
dem Bauspielplatz “Holzwurm”) einzuholen.
Frau
Sleevogt stellt den Antrag, dass die folgende Formulierung von Herrn Seevaldt
im Absatz 3 :"im Zuge der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes die
planerischen Voraussetzungen auf Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung zu
schaffen" übernommen wird und dass das Wort "zustimmend"
aus dem 1. Absatz zu streichen.
Der
Ausschuss wünscht einvernehmlich, dass im 4. Absatz das Wort "ferner"
herausgenommen wird.
Die
so geänderte Vorlage lautet dann wie folgt:
1.Der Ausschuss für Planung,
Bau und Verkehr nimmt das von der Verwaltung erstellte Gestaltungskonzept für
den Sport- und Freizeitpark Norderstedt-Mitte zur Kenntnis.
2.Der Realisierung eines
Jugendtreffs entsprechend den Plänen des Vereins “Freizeitpark NOMI e.V.” wird
zugestimmt. Der Ausschuss geht davon aus, dass der Stadt für die Realisierung
des Jugendtreffs keinerlei Kosten entstehen. Die Anlage geht nach
Fertigstellung kostenfrei in den Besitz der Stadt Norderstedt über.
3.Die Verwaltung wir
gebeten, im Zuge der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes die planerischen
Voraussetzungen auf Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung zu schaffen.
4.Die Verwaltung wird
gebeten, im Vorwege eine befristete Baugenehmigung (analog dem Bauspielplatz
“Holzwurm”) einzuholen.
Die
so geänderte Vorlage wurde mit 9 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen
mehrheitlich beschlossen.