Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: JA-Stimmen:9 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:2

Herr Ahl erläutert die Vorlage und beantwortet die Fragen der Ausschussmitglieder.

 

Hierzu sind die Gäste Frau Sucker und Frau Kureit anwesend.

 

1.Der Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr nimmt das von der Verwaltung erstellte Gestaltungskonzept für den Sport- und Freizeitpark Norderstedt-Mitte zustimmend zur Kenntnis.

 

2.Der Realisierung eines Jugendtreffs entsprechend den Plänen des Vereins “Freizeitpark NOMI e.V.” wird zugestimmt. Der Ausschuss geht davon aus, dass der Stadt für die Realisierung des Jugendtreffs keinerlei Kosten entstehen. Die Anlage geht nach Fertigstellung kostenfrei in den Besitz der Stadt Norderstedt über.

 

3.Die Verwaltung wir gebeten die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung des Sport- und Freizeitparks zu schaffen.

 

4.Ferner wird die Verwaltung gebeten, im Vorwege eine befristete Baugenehmigung (analog dem Bauspielplatz “Holzwurm”) einzuholen.

 

 

Frau Sleevogt stellt den Antrag, dass die folgende Formulierung von Herrn Seevaldt im Absatz 3 :"im Zuge der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes die planerischen Voraussetzungen auf Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung zu schaffen" übernommen wird und dass das Wort "zustimmend" aus dem 1. Absatz zu streichen.

 

Der Ausschuss wünscht einvernehmlich, dass im 4. Absatz das Wort "ferner" herausgenommen wird.

 

Die so geänderte Vorlage lautet dann wie folgt:

 

1.Der Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr nimmt das von der Verwaltung erstellte Gestaltungskonzept für den Sport- und Freizeitpark Norderstedt-Mitte zur Kenntnis.

 

2.Der Realisierung eines Jugendtreffs entsprechend den Plänen des Vereins “Freizeitpark NOMI e.V.” wird zugestimmt. Der Ausschuss geht davon aus, dass der Stadt für die Realisierung des Jugendtreffs keinerlei Kosten entstehen. Die Anlage geht nach Fertigstellung kostenfrei in den Besitz der Stadt Norderstedt über.

 

3.Die Verwaltung wir gebeten, im Zuge der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes die planerischen Voraussetzungen auf Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung  zu schaffen.

 

4.Die Verwaltung wird gebeten, im Vorwege eine befristete Baugenehmigung (analog dem Bauspielplatz “Holzwurm”) einzuholen.

 

 

Die so geänderte Vorlage wurde mit 9 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen mehrheitlich beschlossen.