Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: JA-Stimmen:10 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Von den genannten Standorten 1 bis 4 kommen nur noch die ersten beiden (Buschweg 40, Am Knick/nördl. Jugendfreizeitheim) in Frage.

 

 

Die Verwaltung wird gebeten, in dem Bereich nördlich Jugendfreizeitheim Buschweg, südlich Buschweg, östlich Am Knick alle planungs- und baurechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Kindertageseinrichtung ab 2004 zu schaffen.

 

Damit wird der bisherige Standort Möhlenbarg für eine andere Nutzung freigegeben.

 

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig