Sitzung: 30.10.2002 Ausschuss für junge Menschen
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: B02/0520
Herr
Struckmann teilt mit, dass am 31.10.2002 das 1. Treffen mit den Trägern von
Kindertageseinrichtungen stattfindet.
Für
die zukünftigen Vertragsverhandlungen bittet er um Kenntnisnahme der Anlagen
zur Vorlage.
Folgende
Änderungen ergeben sich, die direkt in der Anlage korrigiert werden:
Anlage
2, Nr. 6 - fällt weg
Anlage
2, Nr. 8 - bei Neuverhandlungen Zuschüsse angemessen zu reduzieren
Anlage
2, neu - 50 % des Überschusses sind
nach Vertragsende zurückzuzahlen.
Die
geänderten Anlagen 2 und 3 erhalten sie zum Protokoll als Anlage 1.
Hiernach
beantwortet die Verwaltung Fragen zu der Anlage 1 der Vorlage-Nr. B 02/520 wie
folgt:
Allgemein:
Grundsätzlich
liegt ein Problem in der Bezuschussung, die von dem Rechnungsergebnis 1999
ausgeht: Einrichtungen, die in dem Jahr hohe Ausgaben hatten, können diese
fortschreiben, diejenigen die sparsam wirtschafteten, sind dazu weiterhin
gezwungen.
Neue
Einrichtungen erhalten einen Zuschuss entsprechend dem vorgelegten
Wirtschaftsplan, der i.d.R. höher ausfällt als das Rechnungsergebnis. Eine
Korrektur des Zuschusses erfolgt auf Grundlage des Ergebnisses des 1.
Betriebsjahres.
St.
Annen:
Bei
dem Ergebnis 2001 (Unterdeckung) handelt es sich um die gesamte Einrichtung
(inkl. Hamburger Kinder). Für den Norderstedter Bereich ist eine Unterdeckung
von 27.592,-- DM entstanden.
Der
Zuschuss 2001 wurde mit einem Anteil 79,5 % Norderstedter und 20,5 Hamburger
Kinder ermittelt. Tatsächlich war die Aufteilung jedoch 82 %/18 %. Dieses wurde
im Nachhinein korrigiert und die KG St. Annen erhielt, entsprechend der vertraglichen
Regelung, 29.628,03 DM.
DRK:
Im
Jahre 1999 wurden weniger Einnahmen erzielt, da die Auslastung unter 95 % lag.
Desweiteren fehlten Einnahmen des Kreises, die erst in 2000 gezahlt wurde. Aus
diesen Gründen lag der Zuschuss 1999 höher als in den anderen Jahren.
Der
Ausschuss für junge Menschen stimmt den Vorschlägen der Verwaltung bzgl. der
Verhandlungen über die befristete Fortschreibung der Verträge mit den
nichtstädtischen Trägern von Kindertagesstätten zu.
Damit
verbunden ist die Option einer grundlegenden Reform der Berechnungsgrundlage
für nachfolgende Verträge.
Der
Ausschuss bittet die Verwaltung mit den in den geänderten Anlagen 2 und 3 zur
Vorlage B02/0520 genannten Zielen die Vertragsverhandlungen kurzfristig
aufzunehmen.
Er
erwartet regelmäßige Zwischenberichte über den Stand der Verhandlungen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig