Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Herr Struckmann teilt mit, dass am 31.10.2002 das 1. Treffen mit den Trägern von Kindertageseinrichtungen stattfindet.

Für die zukünftigen Vertragsverhandlungen bittet er um Kenntnisnahme der Anlagen zur Vorlage.

 

Folgende Änderungen ergeben sich, die direkt in der Anlage korrigiert werden:

Anlage 2, Nr. 6 - fällt weg

Anlage 2, Nr. 8 - bei Neuverhandlungen Zuschüsse angemessen zu reduzieren

Anlage 2, neu   - 50 % des Überschusses sind nach Vertragsende zurückzuzahlen.

 

Die geänderten Anlagen 2 und 3 erhalten sie zum Protokoll als Anlage 1.

 

Hiernach beantwortet die Verwaltung Fragen zu der Anlage 1 der Vorlage-Nr. B 02/520 wie folgt:

 

Allgemein:

Grundsätzlich liegt ein Problem in der Bezuschussung, die von dem Rechnungsergebnis 1999 ausgeht: Einrichtungen, die in dem Jahr hohe Ausgaben hatten, können diese fortschreiben, diejenigen die sparsam wirtschafteten, sind dazu weiterhin gezwungen.

Neue Einrichtungen erhalten einen Zuschuss entsprechend dem vorgelegten Wirtschaftsplan, der i.d.R. höher ausfällt als das Rechnungsergebnis. Eine Korrektur des Zuschusses erfolgt auf Grundlage des Ergebnisses des 1. Betriebsjahres.

 

St. Annen:

Bei dem Ergebnis 2001 (Unterdeckung) handelt es sich um die gesamte Einrichtung (inkl. Hamburger Kinder). Für den Norderstedter Bereich ist eine Unterdeckung von 27.592,-- DM entstanden.

Der Zuschuss 2001 wurde mit einem Anteil 79,5 % Norderstedter und 20,5 Hamburger Kinder ermittelt. Tatsächlich war die Aufteilung jedoch 82 %/18 %. Dieses wurde im Nachhinein korrigiert und die KG St. Annen erhielt, entsprechend der vertraglichen Regelung, 29.628,03 DM.

 

DRK:

Im Jahre 1999 wurden weniger Einnahmen erzielt, da die Auslastung unter 95 % lag. Desweiteren fehlten Einnahmen des Kreises, die erst in 2000 gezahlt wurde. Aus diesen Gründen lag der Zuschuss 1999 höher als in den anderen Jahren.

 

 

Der Ausschuss für junge Menschen stimmt den Vorschlägen der Verwaltung bzgl. der Verhandlungen über die befristete Fortschreibung der Verträge mit den nichtstädtischen Trägern von Kindertagesstätten zu.

Damit verbunden ist die Option einer grundlegenden Reform der Berechnungsgrundlage für nachfolgende Verträge.

 

Der Ausschuss bittet die Verwaltung mit den in den geänderten Anlagen 2 und 3 zur Vorlage B02/0520 genannten Zielen die Vertragsverhandlungen kurzfristig aufzunehmen.

 

Er erwartet regelmäßige Zwischenberichte über den Stand der Verhandlungen.

 

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig