Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

 

Planerische Aufgaben des Klimaschutzes sind einer Planerstelle im Team Stadtplanung übertragen. Diese Stelle war im 1. Halbjahr nicht besetzt; sie ist erst seit dem 01.07.2002 wieder besetzt.

Die dem Umweltausschuss mit Bericht vom 16.01.2002 vorgestellten Aufgabenfelder dieser Stelle sind auch nach wie vor gültig. Dabei handelt es sich im Einzelnen um:

-           Die Entwicklung von Grundsätzen und Konzepten zum städtebaulichen Klimaschutz in Norderstedt

Dazu gehört die Fortführung des Maßnahmenkataloges (Umweltausschuss am 16.01.2002), das Zusammenstellen und Auswerten von energetisch optimierten Siedlungen und Gebäudeformen und die Prüfung der Umsetzbarkeit in Norderstedt sowie die Entwicklung von Kriterien für die Erhaltung und Nutzung von Flächen und Nutzungen, die sich klimatisch positiv im gesamtstädtischen Gefüge auswirken. Weiterhin gilt es, Erfahrungen anderer Kommunen mit z.B. Car-Sharing Unternehmen, Autofreien Siedlungen oder anderen klimaschützenden Projekten auf ihre Umsetzbarkeit in Norderstedt zu prüfen.

 

-           Bauleitplanung und Klimaschutz

Zu diesem Bereich gehört die Systematisierung der Erfassung von klimaschützenden Belangen in der Bauleitplanung, insbesondere durch die Einbindung in die Verfahren nach dem Baugesetzbuch, dem Umweltverträglichkeitsgesetz, dem Landesnaturschutzgesetz und entsprechenden EU-Richtlinien.

Derzeit wird die Dienstanweisung zur Umweltverträglichkeitsprüfung in der Bauleitplanung (Dienstanweisung Umweltschutz) modifiziert, da mit Inkrafttreten des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes Regelungsbedarf besteht. In diesem Zusammenhang wird auch der Bereich Klima verstärkt in die Bauleitplanung integriert werden, um zukünftig nach noch zu entwickelnden standardisierten Verfahren abgearbeitet werden zu können.

 

-           Informationssammlung

Ziel ist der Aufbau eines Klimaschutzarchivs. Zu diesem Zwecke werden Informationen, Schriften, Gesetze und Verordnungen, Broschüren, etc. gesammelt und erfasst, die sich insbesondere mit den Themen nachhaltige Stadtentwicklung, energetische Stadtplanung und Gebäudeplanung und Energieversorgung beschäftigen. Die Unterlagen müssen erfasst und systematisiert werden.

 

-           Mitwirkung im AGENDA – Prozess

Die Mitwirkung im AGENDA- Prozess, der Austausch und die Abstimmung mit anderen Klimaschutzstellen im Haus (AG Umwelt), die Kontaktpflege und der Austausch mit externen Gruppen, Behörden, Institutionen und Initiativen gehören zum Aufgabenbereich der Klimaschutzstelle in der Stadtplanung, da eine nachhaltige Siedlungsentwicklung ein Handlungsfeld der Umweltpolitik im Rahmen der AGENDA 21 darstellt.

 

-           Beratung / Information

Die Beratung und Information sowohl von Bürgern, Architekten, Bauherren und Investoren als auch von Kollegen und Kolleginnen zum Klimaschutz in der Stadtplanung und zur energetischen Gebäudeplanung ist nach wie vor von großer Bedeutung, da eine effiziente und nachhaltige Planung nur erfolgen kann, wenn klimaschützende Belange von Anfang an in Überlegungen eingestellt werden.

Derzeit wird ein Informationsblatt erarbeitet, dass Bauherren, Eigentümern und Architekten frühzeitig Hilfestellung bieten soll und kompetente Ansprechpartner zu den Fragen Förderung / Finanzierung nennt.